Es gibt wohl im Leben eines jeden Menschen Dinge, die man getan oder erlebt hat, fĂŒr die man sich – im gleichen Augenblick oder vielleicht auch erst etwas spĂ€ter – schĂ€mt. Wer in dieser Hinsicht eine kleine Auffrischung des eigenen GedĂ€chtnisses benötigt, kann zum Beispiel den Assoziations-Blaster von Alvar Freude bemĂŒhen. Zum Stichwort “PubertĂ€tstotschĂ€merinnerungen” liefert der Assoziations-Blaster eine Anzahl an ErinnerungsstĂŒcken zum Miterröten.
Reale Erlebnisse haben den Vorteil, dass sie ĂŒblicherweise nur von einer geringen Anzahl an Personen erlebt werden. Und zudem ist das menschliche GedĂ€chtnis mit der wunderbaren FĂ€higkeit des Vergessens ausgestattet. So fĂ€llt das, was vielleicht ohnehin besser Ungeschehen gewesen wĂ€re, wenigstens dem Erinnerungsverlust anheim.
Im Internet verhĂ€lt es sich potentiell anders: Theoretisch kann jeder Vorgang gespeichert und einem Internetanschluss zugeordnet werden. Man möchte meinen: Gut, dass das eben nicht gemacht wird. Oder haben Sie noch nie nach etwas VerfĂ€nglichem gegoogelt (es muss ja nicht gleich “Sex” sein)? Wer wĂŒrde also schon wollen, dass dauerhaft die eigenen Suchmaschinenanfragen gespeichert und dem Anschluss zugeordnet werden.
Im EuropĂ€ischen Parlament gibt es derzeit eine unscheinbare Initiative die genau darauf hinauslĂ€uft: Speicherung und dauerhafte Zuordnung der Anfragen bei Suchmaschinen. Und wieder einmal wird das Thema Kindesmissbrauch ausgenutzt, um eine politische Agenda durchzusetzen. Netzpolitik.org titelt treffend: “Mit der KiPo-Keule gegen Google“. Unter dem Blick groĂer Kinderkulleraugen werden die Europaabgeordneten treuherzig gebeten, die Initiative zu unterstĂŒtzen:
“Jede Form von Gewalt, die (…) ein Kind erleidet, bedeutet eine unauslöschliche Niederlage fĂŒr die Regeln des Zusammenlebens der BĂŒrger. Wir wĂ€ren Dir dankbar, wenn auch Du Dich wie schon viele andere Kolleginnen und Kollegen vor Dir (…) die Schriftliche ErklĂ€rung Nr. 29 zur Schaffung eines europĂ€ischen FrĂŒhwarnsystems gegen PĂ€dophilie und sexuelle BelĂ€stigung unterzeichnen wĂŒrdest.”
Was unter diesem “FrĂŒhwarnsystem” zu verstehen ist, verdeckt jedoch die “Schriftliche ErklĂ€rung Nr. 29″ mehr, als dass sie es offenbaren wĂŒrde. Unter Ziffer 2 der ErklĂ€rung heisst es dort simpel: Rat und EU-Kommission werden aufgefordert,
“die Richtlinie 2006/24/EG umzusetzen und ihren Anwendungsbereich auf Suchmaschinen auszudehnen.”
Die Richtlinie “2006/24/EG” ist die Richtlinie ĂŒber die Vorratdsdatenspeicherung. Und die so treuherzig-kinderlieb daher kommende Initiative “Smile29″ ist nichts anders als der Versuch, die staatlich verordnete Vorratsdatenspeicherung auf Suchmaschinen und insbesondere Google auszudehnen.
Vielleicht ist es an der Zeit, die Europaabgeordneten in Ihrem Wahlkreis zu kontaktieren und diese zu bitten, die Initiative “Smile29″ nicht zu unterstĂŒtzen bzw. ihre UnterstĂŒtzung zurĂŒckzuziehen.
Der aktuellste Eintrag bei den “PubertĂ€tstotschĂ€merinnerungen” ist ĂŒbrigens kurz und knapp:
“Geht ja echt niemanden etwas an”.
Weitere Argumente zur Vorratsdatenspeicherung findet man beim AK Vorrat.

