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Haben Sie schon mal nach „Sex“ gegoogelt?

Es gibt wohl im Leben eines jeden Menschen Dinge, die man getan oder erlebt hat, für die man sich – im gleichen Augenblick oder vielleicht auch erst etwas später – schämt. Wer in dieser Hinsicht eine kleine Auffrischung des eigenen Gedächtnisses benötigt, kann zum Beispiel den Assoziations-Blaster von Alvar Freude bemühen.  Zum Stichwort „Pubertätstotschämerinnerungen“ liefert der Assoziations-Blaster eine Anzahl an Erinnerungsstücken zum Miterröten.

Reale Erlebnisse haben den Vorteil, dass sie üblicherweise nur von einer geringen Anzahl an Personen erlebt werden. Und zudem ist das menschliche Gedächtnis mit der wunderbaren Fähigkeit des Vergessens ausgestattet.  So fällt das, was vielleicht ohnehin besser Ungeschehen gewesen wäre, wenigstens dem Erinnerungsverlust anheim.

Im Internet verhält es sich potentiell anders: Theoretisch kann jeder Vorgang gespeichert und einem Internetanschluss zugeordnet werden. Man möchte meinen: Gut, dass das eben nicht gemacht wird. Oder haben Sie noch nie nach etwas Verfänglichem gegoogelt (es muss ja nicht gleich „Sex“ sein)? Wer würde also schon wollen, dass dauerhaft die eigenen Suchmaschinenanfragen gespeichert und dem Anschluss zugeordnet werden.

Im Europäischen Parlament gibt es derzeit eine unscheinbare Initiative die genau darauf hinausläuft: Speicherung und dauerhafte Zuordnung der Anfragen bei Suchmaschinen. Und wieder einmal wird das Thema Kindesmissbrauch ausgenutzt, um eine politische Agenda durchzusetzen. Netzpolitik.org titelt treffend: „Mit der KiPo-Keule gegen Google„. Unter dem Blick großer Kinderkulleraugen werden die Europaabgeordneten treuherzig gebeten, die Initiative zu unterstützen:

„Jede Form von Gewalt, die (…) ein Kind erleidet, bedeutet eine unauslöschliche Niederlage für die Regeln des Zusammenlebens der Bürger. Wir wären Dir dankbar, wenn auch Du Dich wie schon viele andere Kolleginnen und Kollegen vor Dir (…)  die Schriftliche Erklärung Nr. 29 zur Schaffung eines europäischen Frühwarnsystems gegen Pädophilie und sexuelle Belästigung unterzeichnen würdest.“

Was unter diesem „Frühwarnsystem“ zu verstehen ist, verdeckt jedoch die „Schriftliche Erklärung Nr. 29“ mehr, als dass sie es offenbaren würde. Unter Ziffer 2 der Erklärung heisst es dort simpel: Rat und EU-Kommission werden aufgefordert,

„die Richtlinie 2006/24/EG umzusetzen und ihren Anwendungsbereich auf Suchmaschinen auszudehnen.“

Die Richtlinie „2006/24/EG“ ist die Richtlinie über die Vorratdsdatenspeicherung. Und die so treuherzig-kinderlieb daher kommende Initiative „Smile29“ ist nichts anders als der Versuch, die staatlich verordnete Vorratsdatenspeicherung auf Suchmaschinen und insbesondere Google auszudehnen.

Vielleicht ist es an der Zeit, die Europaabgeordneten in Ihrem Wahlkreis zu kontaktieren und diese zu bitten, die Initiative „Smile29“ nicht zu unterstützen bzw. ihre Unterstützung zurückzuziehen.

Der aktuellste Eintrag bei den „Pubertätstotschämerinnerungen“ ist übrigens kurz und knapp:

„Geht ja echt niemanden etwas an“.

Weitere Argumente zur Vorratsdatenspeicherung findet man beim AK Vorrat.

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Uhl: Hardliner mit Realitätsverlust?

Die Eule brütet keine Nachtigallen aus, so sagt man. Also darf es nicht verwundern, wenn Hans-Peter Uhl (CSU) jetzt erneut in der WELT die Fehlgeburt des letzten Wahlkampfes, nämlich Netzsperren im Kampf gegen Kinderpornographie, noch einmal für eine gelungene Idee hält.

Soweit,  so verständlich. Wenig Verständnis habe ich dafür, mit welchen ‚Argumenten‘ Hans-Peter Uhl Netzsperren verteidigt. Er vermeint zu wissen:

„Das Gelöschte wird vorher auf Computer heruntergeladen und taucht später an vielen neuen Stellen wieder auf. Man kann im weltweiten Netz nichts weltweit löschen“

Nun ja, Inhalte die gelöscht werden, sind erst einmal nicht mehr verfügbar – und zwar weltweit nicht mehr. Dies im Übrigen im Gegensatz zu Sperren, die immer nur lokal für denjenigen wirken können, der sie nicht umgehen möchte.

Was aber nicht erklärt wird und von Hans-Peter Uhl wohl auch mit Sicherheit nicht erklärt werden kann: Wieso sollte sich ein Anbieter durch Sperren beeindrucken lassen, also nicht etwa einfach die Inhalte auf eine andere Domain oder einen anderen Server umziehen? Hans-Peter Uhl müsste folgende These behaupten und in der öffentlichen Diskussion auch verteidigen:  ‚Gesperrte Inhalte  tauchen nicht wieder erneut an anderer Stelle im Netz auf‘. Auf eine öffentliche Diskussion dieser These freue ich mich schon jetzt.

Abgesehen davon verschleiert Uhl – vermutlich bewußt – die dahinter stehende Problematik. Wer nämlich verhindern will, dass Inhalte erneut im Netz auftauchen, muss schlicht die internationale Strafverfolgung der Täter effektiver gestalten. Das ist die Aufgabe des BKA.

Im Showdown um das Zugangserschwerungsgesetz greifen offensichtlich die Hardliner der Union zu jedem Mittel. Neu und ungewöhnlich ist jetzt aber der direkte Angriff auf die FDP und die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger. Jedem dünkt seine Eule ein Falke.  Aber die Union sollte aufpassen, dass sie mit solchen Hardlinern nicht den Anschluss an die Realität verliert. Realität ist die schwarz-gelbe Koalition und ein breiter gesellschaftlicher Konsens gegen Netzsperren.

Zum gleichen Thema siehe auch:  http://www.netzpolitik.org/2010/csu-innenexperte-uhl-loeschen-ist-keine-loesung/

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Die dunklen Ecken in der EU-Kommission

Anfang Januar 2009 hat Ursula von der Leyen stolz verkündet, die Provider würden sie unterstützen bei ihrem Kampf gegen strafbare Inhalte im Netz. Nach mehr als einem Jahr intensiver Debatte steht das Zugangserschwerungsgesetz kurz vor der Aufhebung. Fast parteiübergreifend hat sich die Erkenntnis durchgesetzt: ein virtuelles STOPP-Schild im Internet bewirkt nichts im Kampf gegen Kinderpornographie. Heute wurde bekannt, dass die EU-Kommission einen eigenen Vorstoß lanciert hat, Netzsperren über die EU verbindlich vorzuschreiben. Die FAZ bringt dazu einen Beitrag  der zuständigen EU-Kommissarin Cecilia Malmström unter der Überschrift: „Dunkle Ecken des Internets aufräumen„. Man fragt sich unwillkürlich, in welcher dunklen Ecke der EU-Kommission dieser Vorschlag ausgebrütet wurde. Aber eines ist klar: das Licht der besseren Erkenntnis wird man scheinbar auch dorthin noch tragen müssen. Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur hat dazu einen ersten Beitrag geleistet: „Internet-Sperren sind Unfug im Kampf gegen Kindesmissbrauch„.

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Showdown um das Zugangserschwerungsgesetz

Das BKA kämpft weiter um das Zugangserschwerungsgesetz. Gestern hat das BKA über DPA eine Pressemitteilung lancieren lassen. Tenor: „Löschen ist ja so schwer…“  Heute fand eine Anhörung der CDU-Fraktion im Deutschen Bundestag statt, in der sich erneut das BKA zu Wort meldete. Offensichtlich spitzt sich der Kampf um die Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes zu. Die offene Frage ist, wer bei diesem Showdown der „Last Man Standing“ sein wird. Was mir jedoch aufgefallen ist: das BKA ist nicht wirklich hilfreich für diejenigen in der Union, die weiter auf das Zugangserschwerungsgesetz setzen. Warum:

  • Die Pressemitteilung des BKA scheint kaum Resonanz gefunden zu haben. Ohne begleitende Unterstützung ist (mit Ausnahme der ZEIT) scheinbar kein reputierliches Medium bereit, die Aussagen des BKA zu verbreiten.
  • Das wiederum könnte damit zusammen hängen, dass das Argument in der PM des BKA, weshalb „Löschen“ nicht funktioniert, keineswegs für „Sperren“ spricht. Die Bilder würden (angeblich) nach dem Löschen anschließend „an anderer Stelle in leicht abgeänderter oder auch identischer Form wieder auftauchen“. Weshalb aber „gesperrte“ Inhalte nicht andernorts genauso schnell auch wieder auftauchen sollten, kann das BKA natürlich nicht erklären.
  • Und was das BKA verschweigt: Wenn man nicht möchte, dass jemand dauernd und erneut strafbare Inhalte veröffentlicht, dann ist die richtige Lösung weder „Löschen“ noch „Sperren“, sondern schlicht die Strafverfolgung, also das Einsperren derjenigen, die strafbare Inhalte verbreiten. Dafür ist, was die internationale Zusammenarbeit betrifft, das BKA zuständig.

Die Pressemitteilung offenbart also eine gewisse Hilfslosigkeit in der Erfüllung der eigenen Aufgaben. Das ist keine starke Unterstützung für das Zugangserschwerungsgesetz. Hat sich das BKA auf der Anhörung der CDU am heutigen Tage als hilfreicher erwiesen? Ich denke nicht:

  • Das BKA hat Zahlen mitgeteilt, wie häufig kinderpornographische Inhalte ans Ausland gemeldet wurden, in welches Land, mit welchem Ergebnis und mit welcher Reaktionszeit – für die Monate Januar und Februar 2010. Ich schliesse daraus, dass dem BKA aus den Jahren davor, also vor 2010, keinerlei Zahlen (!) darüber vorliegen, wie häufig kinderpornographische Inhalte in das Ausland gemeldet wurden, in welches Land, mit welchem Ergebnis und mit welcher Reaktionszeit.
  • Immerhin: man kann aus den Zahlen des BKA erkennen, dass 50% der insgesamt erfolgten Meldungen Seiten betreffen, die in den USA gehostet werden. Erstaunlich, dass es hier nicht zu einer erfolgreichen Zusammenarbeit kommt.
  • Und letztlich noch dies: Das BKA behauptet erneut, es sei ihm untersagt, an ausländische Provider mit der Information heranzutreten, dass dort strafbare Inhalte gehostet würden. Dabei hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages diese Aussage bereits wiederlegt.

Fazit: Nach einem Jahr intensiver Debatten bringt das BKA kein neues Argument und wiederholt nur seit langem wiederlegte Argumente. Die Union wird den Showdown allein durchstehen müssen.

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Koalition der Vernunft – Mit der CDU?

Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur hat gestern einen Appell an die Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU veröffentlicht. Die Kernpassage des Briefes an die Abgeordneten lautet:

„Daher wenden wir uns heute mit der Bitte an Sie, den Ankündigungen zur Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes schnell Taten folgen zu lassen. Wir sind uns mit Ihnen einig, dass sexueller Missbrauch mit das Schlimmste ist, was einem Kind angetan werden kann. Gerade bei einem solch emotionalen Thema ist es aber wichtig, wirksame und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen. Die im Zugangserschwerungsgesetz geplanten „Internet-Sperren“ helfen nicht, das Ziel zu erreichen, sie sind sogar kontraproduktiv. Sie beenden nicht das Zurschaustellen der Opfer, sie warnen die Täter vor, lassen sie unbehelligt und sind deshalb zwecklos. (…) Missbrauchsdarstellungen müssen schnell aus dem Netz entfernt und die Täter zügig ermittelt werden. Das gemeinsame Ziel sollte daher jetzt sein, das Zugangserschwerungsgesetz aufzuheben.“

Dieser Aufruf des AK Zensur schließt an die Aufforderung von Franziska Heine im Petitionsauschuss des Deutschen Bundestags an:

„Wir brauchen eine überparteiliche Koalition der rechtsstaatlichen Vernunft, die gemeinsam ein Aufhebungsgesetz für das Netzsperrengesetz in den Bundestag einbringt.“

Auch der AK Zensur hat seinerzeit bereits gefordert, dass sich die Bundestagsabgeordneten auf ein parteiübergreifendes Aufhebungsgesetz zum ZugangsErschwG einigen sollten.

Ob sich nun auf den Appell des AK Zensur hin die CDU/CSU Fraktion einer solchen „überparteiliche Koalition der rechtsstaatlichen Vernunft“ anschliessen wird, erscheint mehr als fraglich. Es gibt scheinbar viele echte Überzeugungstäter und zuviele uninformierte Abgeordnete in den Reihen der CDU/CSU. So droht der Union die schlichte bürgerliche Tugend der Berücksichtigung des Sachangemessenen, des wirklich Geeigneten beim Zugangserschwerungsgesetz abhanden zu kommen.

Die propagierte „Koalition der Vernunft“ – sie wird wohl nicht mit der Union stattfinden.