Apr 26

Was am Freitag – je nach Sichtweise – nach einem gelungenen Coup fĂŒr die Rechteverwerter, beziehungsweise einem echten Problem fĂŒr die Gewerkschaften im digitalen Zeitalter aussah, ist noch einmal knapp an einem Fiasko fĂŒr alle Beteiligten vorbeigeschrammt. Die ominöse Pressekonferenz mit dem Titel “Diebstahl geistigen Eigentums im Netz: 5 vor 12 fĂŒr die Kreativwirtschaft” hat stattgefunden, ohne dass eine der Parteien ihr Gesicht verloren hĂ€tte.

Bei den Rechteverwertern gab es wenig Neues zu erwarten. Dieter Gorny scheint etwas von “digitalem Maoismus” gemurmelt und sich im Übrigen gewohnt unverstĂ€ndlich geĂ€ußert zu haben. Ansonsten wurde noch die Forderung nach einem “Two-Strikes”- Modell erhoben. Heise berichtet:

” ‘Wir wollen ein Warnmodell etablieren’, betonte Alexander Skipis vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels.  Nutzer sollten bei rechtswidrigen Filesharing-AktivitĂ€ten zunĂ€chst zweimal gewarnt werden. Dann solle die bis jetzt ĂŒbliche zivil- und strafrechtliche Verfolgung einsetzen. FĂŒr dieses ‘Two-Strikes’-Modell sei neben der Kooperationsbereitschaft der Provider auch ein gesetzlicher Rahmen nötig. Bestandsdaten ertappter Nutzer sollten quasi ‘in Echtzeit’ vom Zugangsanbieter abgefragt werden.”

Bei Ver.di schien dies nicht auf Zustimmung gestoßen zu sein. Die Gewerkschaft wollte sich wohl nicht in die Front der Scharfmacher beim Urheberrecht einreihen. So ist es zumindest einem bei Metronaut wiedergegebenen Statement zu entnehmen:

“Auf die Frage, ob ver.di  2- oder 3 Strikes ablehne, antwortete Bleicher-Nagelsmann, dass ver.di beides ablehne. Des weiteren sei die heutige Pressekonferenz kein Auftakt eines BĂŒndnisses: ‘Wir haben darĂŒber diskutiert, ob es eine gemeinsame Position geben kann, die wir hier prĂ€sentieren können. Wir haben festgestellt: es gibt diese nicht. Deswegen gibt es auch kein BĂŒndnis.’ “

Ver.di scheint also insoweit kein neues SolidaritĂ€tslied mit der Verwertungsindustrie zu singen. Gleichwohl forderte auch Ver.di ein “stĂ€rkeres Urheberrecht”. Zu welchem Zweck und mit welchem konkreten Inhalt blieb scheinbar offen. Spreeblick verweist aber zu Recht auf den offenen Widerspruch zu der Kampagne “Global Union Campaign Against Digital Theft” hin. Dort ist noch das komplette Folterinstrumentarium der Verwerter genannt: “Reduction in bandwidth, blocking of websites, suspension of internet access.”

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Mrz 07

Wie bereits berichtet, hat sich Deutschland als Bebachter in den Verhandlungen ĂŒber das Handelsabkommen ACTA bisher gegen mehr Transparenz und gegen eine Veröffentlichung der VertragsentwĂŒrfe ausgesprochen. Offensichtlich hat sich diese Position geĂ€ndert. In der letzten Woche hat Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger bei Spiegel Online erklĂ€rt:

“‘Die vorlĂ€ufigen Verhandlungstexte sollten so bald wie möglich veröffentlicht werden.’ Sie plĂ€diere fĂŒr ‘mehr Transparenz und Offenheit bei den Vertragsverhandlungen’ (…). Man habe das im Rahmen der EU-internen Beratungen mit einer Reihe weiterer Staaten ‘auch sehr deutlich gemacht’”.

Die geĂ€nderte Haltung Deutschlands scheint sich auf die Haltung der gesamten EU auszuwirken. Die schwedische Regierung gab bekannt (Mitteilung im Original / Google Übersetzung Deutsch), dass im handelspolitischen Ausschuss der EU ein Durchbruch fĂŒr Transparenz in den ACTA Verhandlungen erzielt worden sei:

“Die EU-Mitgliedstaaten haben sich heute auf eine baldige Veröffentlichung des Vertragsentwurfes der ACTA Verhandlungen verstĂ€ndigt. Die VerstĂ€ndigung, die in der heutigen Sitzung des EU-Handelspolitik Ausschusses erzielt wurde, bedeutet, dass die EU andere ACTA Partner aktiv ermutigen soll, diese Linie der EU zu unterstĂŒtzen.”

Jetzt wird sich die EU nur noch gegen die USA, Singapore und SĂŒdkorea durchsetzen mĂŒssen. Nicht nur in Sachen Transparenz der Verhandlungen gibt es Neuigkeiten. Laut Spiegel Online hat sich die Bundesjustizministerin auch inhaltlich geĂ€ußert:

“Die Bundesregierung wird kein völkerrechtliches Abkommen akzeptieren, das Netzsperren enthĂ€lt.”

Die Äußerung ist leider nicht ganz eindeutig. Einerseits geht es im Rahmen des ACTA Abkommens auch um 3strikes Regelungen und nicht allein um Netzsperren. Außerdem ist Verhandlungspartner beim Handelsabkommen die EU, so dass die Bundesrepublik, wie bei SWIFT, nicht Vertragspartner des Abkommens wĂ€re. Man darf aber annehmen, dass die Haltung der jetzigen Bundesjustizministerin nicht anders ist, als die der VorgĂ€ngerin, Brigitte Zypries, die sich bekanntlich deutlich gegen 3strikes Regelungen ausgesprochen hatte.

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Mrz 01

Die Verhandlungen ĂŒber das geplante Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA Handelsabkommen) haben im Netz schon ein gewisse Aufregung verursacht – geht es doch um nicht weniger als 3strikes-Regelungen und Copyright Überwachungspflichten der Internet Provider in den beteiligten Nationen.

Michael Geist, Professor an der University of Ottawa/Kanada und bekannter Netzaktivist in Sachen ACTA, berichtet jetzt erneut ĂŒber den Stand der Verhandlungen, die bisher im Geheimen gefĂŒhrt werden. Den neuen Informationen zufolge, setzt sich auch Deutschland gegen mehr Transparenz und Öffentlichkeit in den Verhandlungen ein:

“In an important new leak from the Netherlands, a Dutch memorandum reporting back on the Mexico ACTA negotiation round names names, pointing specifically to which countries support releasing the text and which do not. (…) The memo indicates that several countries are not fully supportive including (…) Germany (…). ”

Das Erstaunliche daran ist, dass die Verhandlungen offiziell durch die EU gefĂŒhrt werden, also Deutschland kein offizieller Verhandlungspartner ist, aber sich gleichwohl als Beobachter scheinbar gegen mehr Transparenz einsetzt.

Eine Übersicht ĂŒber die Position der verschiedenen LĂ€nder zur Transparenz der ACTA-Verhandlungen findet sich auf der Seite von Michael Geist.

Siehe dazu auch:  http://www.netzpolitik.org/2010/deutschland-gegen-transparenz-bei-acta/

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