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		<title>Mirko Lange, Ansgar Heveling und der Clash of Cultures</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Feb 2012 19:24:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Mirko Lange von Talkabout hat auf G+ drei Postings zum Thema Ansgar Heveling, dem Gegensatz zwischen digitalem Fortschritt und analogen Bewahrern und dem „Clash of Cultures“ zwischen beiden geschrieben. Mir sind diese Postings allesamt zu chiliastisch, insofern sie auf einen apokalyptischen Endkampf zwischen Netz und „realem Leben“ fokussieren und sie sind mir in ihrem Denken <a href="http://www.engeln.de/2012/02/01/mirko-lange-ansgar-heveling-und-der-clash-of-cultures/#more-463'" class="more-link">more »</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<p>Mirko Lange von <a href="http://www.talkabout.de/">Talkabout</a> hat auf G+ drei Postings zum Thema <a href="https://plus.google.com/114620560185021689616/posts/8bBLpDihwvY">Ansgar Heveling</a>, dem Gegensatz zwischen <a href="https://plus.google.com/114620560185021689616/posts/hZMRU4VnyvH">digitalem Fortschritt und analogen Bewahrern</a> und dem <a href="https://plus.google.com/114620560185021689616/posts/Q5cY3y7Hx4d">„Clash of Cultures“</a> zwischen beiden geschrieben. Mir sind diese Postings allesamt zu chiliastisch, insofern sie auf einen apokalyptischen Endkampf zwischen Netz und „realem Leben“ fokussieren und sie sind mir in ihrem Denken auch zu antagonistisch, insofern als unvereinbare Gegensätze konstruiert werden, wie z.B. „digital“ vs. „analog“, „Fortschritt“ gegen „Bewahrung“ oder gar „Bürgerlich“ gegen „digitale Maoisten“. Da ich etwas umfangreicher antworten möchte, verblogge ich hier meine Erwiderung:</p>
<p>Die Art der Argumentation des Denkens in Gegensätzen, die sich dann in einem zugespitzten Endkampf entscheiden werden, folgt nicht aus der Sache heraus, sondern ist nüchternen Gesichtspunkten politischer Strategie geschuldet. Heveling hat <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastkommentar-netzgemeinde-ihr-werdet-den-kampf-verlieren/6127434.html">seinen Beitrag</a> in Verteidigung eines wie immer gearteten Verständnisses des Urheberrechts in der digitalen Welt geschrieben. Wer ihm nicht zustimmt, muss sich zu den „digitalen Horden“ und den „Maoisten“ zählen. Bei der Auseinandersetzung um das Zugangserschwerungsgesetz waren die Vorwürfe noch etwas weitergehend, im Sinne von: Wer gegen dieses Vorhaben war, verteidigte – so seinerzeit der Anwurf &#8211; als <a href="http://www.zeit.de/2009/23/Internet-Grenze">digitaler Anarchist</a> sein vermeintliches Recht auf <a href="http://www.thomasfeist.de/index.php?option=com_content&amp;view=article&amp;id=91:beides-ist-wichtig-gewalt-gegen-kinder-bekaempfen-und-sorgen-der-netznutzer-ernst-nehmen&amp;catid=1:aktuelle-nachrichten&amp;Itemid=77">Freizügigkeit</a> – vulgo: das Recht auf <a href="http://netzpolitik.org/2009/online-petition-in-der-tagesschau/">ungehinderten Konsum von &#8216;Kinderpornographie&#8217;</a>.</p>
<p>Im einen, wie im anderen Falle ist der Konflikt jedoch nicht, das „Ob“ sondern das „Wie“. Natürlich soll der Urheber eines schöpferischen Werkes eine Vergütung erhalten, die möglichst auskömmlich ist. Die Frage ist also „nur“, welches <a href="http://www.faires-urheberrecht.de/">Urheberrecht in der digitalen Welt</a> benötigt wird, um dies zu bewerkstelligen. Bei &#8216;Kinderpornographie&#8217; ging es nicht um das „Ob“ einer Bekämpfung, sondern um das dazu <a href="http://ak-zensur.de/2010/09/wegsehen-statt-handeln.html">geeignete und sinnvolle Mittel</a>.</p>
<p>Wer in dieser Konstellation sachliche Entgegnungen als digitalen Maoismus verunglimpft und den heraufziehenden Endkampf zwischen bürgerlich-rechtsstaatlichen Werten und dem digitalen Maoismus im Netz beschwört, verschleiert nur, dass es ihm in der Sache schlicht darum geht, sich einer sachlichen Auseinandersetzung zu entziehen und seine Vorstellung eines „Wie“ der Lösung ungehindert von sachlichen Einwendungen durchzusetzen.</p>
<p>Ich wage ein schräges und etwas despektierliches Bild: Gesetzt den Fall, ich wäre für die gesetzliche Regulierung des Schrebergartenwesens in Deutschland zuständig. Mein Vorschlag wäre nun aus Brandschutzgründen eine gesetzliche Regelung des Inhalts:</p>
<p>a)	Schrebergärten dürfen nur nach persönlicher Identifikation betreten werden. Es ist 6 Monate lang zu protokollieren, wer Schrebergärten betreten hat.</p>
<p>b)	Es ist sicherzustellen, dass Schrebergärten nur nach vorheriger Kontrolle, auch mit Körper-Scannern, betreten werden dürfen, um sicherzustellen, dass keine verbotenen Brandbeschleuniger in die Kolonie gelangen. Verwendet werden dürfen nur gesetzlich festgelegte Grillanzünder.</p>
<p>c)	Zwischen jeder Parzelle ist eine mindestens 2 Meter hohe Brandschutzmauer zu errichten.</p>
<p>Ein solcher Vorschlag wird sachlicher Kritik begegnen, auch wenn man unterstellen darf, dass auch der letzten Laubenpieperkolonie der Brandschutz ein Anliegen ist. Ich kann mich nun der sachlichen Kritik stellen. Oder aber ich bezeichne pauschal die Kritiker als „pyromanisch veranlagte Brandschutz-Anarchisten“, denen ihre „persönliche Freizügigkeit wichtiger ist, als das Wohl und Wehe Ihrer Mitmenschen“.</p>
<p>Wenn ich Letzteres täte, dann doch nur, um mich einer sachlichen Auseinandersetzung zu entziehen und meine Vorstellungen ohne Rücksicht auf Lebenswelt und Befindlichkeit der tatsächlich Betroffenen durchzusetzen.</p>
<p>Man kann es einen „Clash of Cultures“ nennen, wenn von der Politik erwartet wird, dass sie sich mit sachlicher Kritik aus der Lebenswelt der Betroffenen auch befassen und diese berücksichtigen soll. Man kann aber auch, wenn dies nicht geschieht, das einfach &#8220;schlechte Politik&#8221; nennen. Und wer so agiert, ist vielleicht auch <a href="http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastkommentar-apokalyptiker-aller-laender-vereinigt-euch-nicht/6133734.html">ein schlechter Politiker</a>.</p>

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		<title>Die Stahlhelmfraktion im Urheberrecht</title>
		<link>http://www.engeln.de/2012/01/26/die-stahlhelmfraktion-im-urheberrecht/</link>
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		<pubDate>Thu, 26 Jan 2012 18:11:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[CDU]]></category>
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		<description><![CDATA[Warum &#8220;die CDU/CSU&#8221; nicht für SOPA ist Vorab: Ich bin nicht Mitglied der CDU oder der CSU (und auch sonst keiner Partei). Und gerade deshalb, weil mir an einer parteipolitischen Auseinandersetzung nicht gelegen ist, liegt mir an einer Klarstellung, die meiner Wahrnehmung entspringt. Entgegen den verschiedentlichen Meldungen bei Netzpolitik.org, bei Jörg Tauss und daran anschließend <a href="http://www.engeln.de/2012/01/26/die-stahlhelmfraktion-im-urheberrecht/#more-438'" class="more-link">more »</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<p style="text-align: center;">Warum &#8220;die CDU/CSU&#8221; nicht für SOPA ist</p>
<p>Vorab: Ich bin nicht Mitglied der CDU oder der CSU (und auch sonst keiner Partei). Und gerade deshalb, weil mir an einer parteipolitischen Auseinandersetzung nicht gelegen ist, liegt mir an einer Klarstellung, die meiner Wahrnehmung entspringt.</p>
<p>Entgegen den verschiedentlichen Meldungen bei <a href="https://netzpolitik.org/2012/cducsu-sopa-gesetzgebung-weist-in-die-richtige-richtung/">Netzpolitik.org</a>, bei <a href="http://www.tauss-gezwitscher.de/?p=3143">Jörg Tauss</a> und daran anschließend auch bei den Netzverstehern von der <a href="http://spd-netzpolitik.de/berlin/cducsu-bundestagsfraktion-unterstutzt-sopa">SPD</a>, ist meines Erachtens nicht davon zu sprechen, &#8220;die CDU/CSU&#8221; sei für SOPA.</p>
<p>Natürlich ist mir die unselige Pressemitteilung von Dr. <a href="http://www.guenter-krings.de/M%C3%B6nchengladbach.aspx">Günter Krings aus Mönchengladbach</a> bekannt, der sich nicht zu schade war, die Debatte in den USA zu SOPA <a href="http://www.cducsu.de/Titel__pressemitteilung_us_amerikanische_sopa_gesetzgebung_weist_in_die_richtige_richtung/TabID__6/SubTabID__7/InhaltTypID__1/InhaltID__20986/Inhalte.aspx">mit den Worten zu kommentieren</a>: &#8220;US-Amerikanische  SOPA-Gesetzgebung weist in die richtige Richtung&#8221;.</p>
<p>Ich bin jedoch nicht gewillt, diese Meinung &#8220;der CDU/CSU&#8221; insgesamt in die Schuhe zu schieben.</p>
<p>Wer das politische Geschehen verfolgt, der konnte bereits feststellen, dass Günter Krings für den Bereich digitales Urheberrecht und Netzpolitik ungefähr die Stellung einnimmt, die Hans-Peter Uhl im Bereich liberaler Bürgerrechtspolitik einnimmt. Wie jener auch, so hat im Grunde genommen Günter Krings außer einer Meinung aus dem letzten Jahrhundert nichts beizusteuern zum Thema Urheberrecht im digitalen Zeitalter oder Netzpolitik. Während anderenorts in &#8220;der CDU/CSU&#8221; <a href="http://petertauber.wordpress.com/2012/01/23/wer-kennt-die-zpu/">wichtige Fragen aufgeworfen</a> werden und sogar <a href="http://www.faires-urheberrecht.de/">erste Ansätze</a> in die öffentliche Diskussion eingebracht werden, gibt Krings quasi die Einmann-Stahlhelmfraktion im Urheberrecht: Jeder Einsicht und Erkenntnis abhold, verschanzt er sich im Schützengraben seiner betonierten Meinung.</p>
<p>Aber die Standpunkte, die er vertritt, werden niemals dauerhaft Standpunkte &#8220;der CDU/CSU&#8221; bleiben. In letzterem Punkte bin ich mir schlicht deshalb sicher, weil mit derartigen Positionen &#8220;die CDU/CSU&#8221; nicht nur nicht mehrheitsfähig ist (das ist sie in diesem Themenfeld bereits heute nicht mehr), sondern vielmehr in nicht wenig mehr als 5 bis 10 Jahren komplett politikunfähig wird. Man kann keine Politik durchhalten, die letztlich damit droht, den Wählerinnen und Wählern ihr tägliches Arbeits-, Informations- und Kommunikationsmittel wegzunehmen oder bedeutend einzuschränken. Und je mehr das Netz alle Lebensbereiche durchdringt und je mehr Netznutzer zur Wahl gehen werden (was eine reine Frage der Demoskopie ist), desto unhaltbarer werden Standpunkte, wie die von Krings.</p>
<p>Wem also nicht an parteipolitischer Reibung oder der Pflege beliebter Feindbilder liegt, der sollte nicht ohne Not Meinungsäußerungen von Günter Krings mit Meinungen &#8220;der CDU/CSU&#8221; gleichsetzen. Ich schenke meine Aufmerksamkeit lieber denjenigen Politikern in der CDU/CSU, die mental bereits im digitalen Zeitalter leben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>[Update: 26.01.2012 - 20:00 Uhr]</p>
<p>Die Süddeutsche berichtet über <a title="Kampf gegen Internet-Piraterie Union streitet über SOPA-Haltung" href="http://www.sueddeutsche.de/digital/kampf-gegen-internet-piraterie-union-streitet-ueber-sopa-haltung-1.1267987">offenen Widerspruch in der CDU</a> gegen die Pressemitteilung von Günter Krings.</p>
<p>[Update: 26.01.2012 - 23:00 Uhr]</p>
<p>Ich hatte übersehen, dass Spiegel Online noch deutlicher berichtet: &#8220;<a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,811617,00.html#ref=rss">Unionspolitiker pfeifen Copyright-Hardliner zurück</a>.&#8221;</p>

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		<title>Die wahre Wahrheit über den Igel und seine Freunde</title>
		<link>http://www.engeln.de/2011/08/31/die-wahre-wahrheit-uber-den-igel-und-seine-freunde/</link>
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		<pubDate>Wed, 31 Aug 2011 16:38:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Axel Springer]]></category>
		<category><![CDATA[Freunde]]></category>
		<category><![CDATA[Igel]]></category>
		<category><![CDATA[Initiative]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungsschutzrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Presseschauder]]></category>

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		<description><![CDATA[Nachdem sich anderenorts jemand die Mühe gemacht hat, das Impressum und die Unterstützerliste der &#8220;Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht&#8221; (kurz: &#8220;Igel&#8221;) einer verschwörungstheoretischen Analyse zu unterziehen, habe ich selbst ebenfalls nachrecherchiert. Mit nicht unerheblichem Aufwand ist es mir gelungen, einen Leak aus dem Jahre 2009 zu finden, in dem sich die nun wirkliche Wahrheit über den <a href="http://www.engeln.de/2011/08/31/die-wahre-wahrheit-uber-den-igel-und-seine-freunde/#more-416'" class="more-link">more »</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<p>Nachdem sich anderenorts jemand die Mühe gemacht hat, das <a href="http://leistungsschutzrecht.info/kontakt">Impressum</a> und die <a href="http://leistungsschutzrecht.info/unterstuetzer">Unterstützerliste </a>der &#8220;Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht&#8221; (kurz: &#8220;Igel&#8221;) einer verschwörungstheoretischen Analyse zu unterziehen, habe ich selbst ebenfalls nachrecherchiert. Mit nicht unerheblichem Aufwand ist es mir gelungen, einen Leak aus dem Jahre 2009 zu finden, in dem sich die nun wirkliche Wahrheit über den Igel und seine Freunde findet.</p>
<p>Die kompletten Daten dazu (bereits auf Datenträger gebrannt) findet man hier:</p>
<p style="text-align: center;"><strong><a href="http://goo.gl/V5UGE">http://goo.gl/V5UGE</a></strong></p>
<p>Nicht verwundert sein, wenn auch hier ein amerikanisches Internetunternehmen massgeblich beteiligt ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>P.S: Ach, und wahrscheinlich erhöht sich jetzt auch noch das Google Ranking dieser Seite bei einer Suche zum Thema &#8220;Leistungsschutzrecht&#8221; oder &#8220;Igel&#8221;. <img src='http://www.engeln.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>

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		</item>
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		<title>Friendly Fire: Kulturflatrate</title>
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		<pubDate>Sat, 25 Jun 2011 17:05:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Dieter Gorny]]></category>
		<category><![CDATA[Digitaler Maoismus]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Kulturflatrate]]></category>
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		<description><![CDATA[Dieter Gorny, die Verbalhaubitze der Verwertungsindustrie und Experte in Sachen &#8220;Digitaler Maoismus&#8220;, fordert jetzt staatliches WLAN (!?) für alle &#8211; bezahlt mit GEZ-Gebühren. Persönlich bin ich ja skeptisch, wenn jemand, der die Vorratsdatenspeicherung befürwortet, sich dann auch noch für ein öffentlich-rechtliches WLAN einsetzt. Und wer gleichzeitig für &#8220;Netzneutralität&#8221; und für &#8220;3strikes&#8221; eintritt, hat sowieso keine <a href="http://www.engeln.de/2011/06/25/friendly-fire-kulturflatrate/#more-406'" class="more-link">more »</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<p>Dieter Gorny, die <a href="http://www.stefan-niggemeier.de/blog/understanding-dieter/">Verbalhaubitze</a> der Verwertungsindustrie und Experte in Sachen &#8220;<a href="http://www.metronaut.de/politik/pressekonferenz-gewerlschaft-verdi-gespalten-ueber-umgang-mit-urheberrechtsverletzungen/#comment-17898">Digitaler Maoismus</a>&#8220;, fordert jetzt <a href="http://blog.zdf.de/hyperland/2011/06/dieter-gorny-wir-muessen-reden/">staatliches WLAN (!?) für alle</a> &#8211; bezahlt mit GEZ-Gebühren.</p>
<p>Persönlich bin ich ja skeptisch, wenn jemand, der die Vorratsdatenspeicherung befürwortet, sich dann auch noch für ein öffentlich-rechtliches WLAN einsetzt. Und wer gleichzeitig für &#8220;Netzneutralität&#8221; <strong><span style="text-decoration: underline;">und</span></strong> für &#8220;3strikes&#8221; eintritt, hat sowieso keine netzpolitische Glaubwürdigkeit.</p>
<p>Entscheidend scheint mir aber zu sein, dass die Verluste durch friendly fire bei diesem Diskussionsvorschlag höher sind, als der Erfolg, der erreicht werden könnte.</p>
<p>Bei Internetzugängen gibt es einen funktionierenden Wettbewerb und der Wettbewerb der Provider orientiert sich natürlich an der Nachfrage der Kunden. Der Kunde hat die Wahl.</p>
<p>Bei den von der Verwertungsindustrie kontrollierten kulturellen Inhalten kann der Kunde leider nicht wählen. Die meisten Inhalte sind entweder nicht oder nicht bequem und ganz sicher auch nicht zu adäquaten Preisen im Internet zugänglich. Falls denn also Dieter Gorny wahrhaftig der Meinung sein sollte, &#8220;In allen Fragen gilt für mich: Eine demokratische Entscheidung ist mir lieber, als eine ökonomische”, und wenn es denn richtig ist, dass Dieter Gorny plötzlich eine offene Diskussionsbereitschaft bei sich entdeckt hätte: Reden wir über die Kulturflatrate.</p>
<p>Bei dem Zugang zu Inhalten gibt es auf Seiten der Anbieter ein Versagen des Marktes &#8211; nicht beim Zugang zum Internet. Also reden wir doch lieber über die Kulturflatrate!</p>
<p>&nbsp;</p>

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		<item>
		<title>Was das Leistungsschutzrecht vom JMStV lernen kann</title>
		<link>http://www.engeln.de/2011/06/05/was-das-leistungsschutzrecht-vom-jmstv-lernen-kann/</link>
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		<pubDate>Sun, 05 Jun 2011 12:25:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Kennzeichnung]]></category>
		<category><![CDATA[kostenpflichtig]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungsschutzrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Presseverleger]]></category>
		<category><![CDATA[Self-Labeling]]></category>
		<category><![CDATA[Snippets]]></category>
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		<description><![CDATA[Es mehren sich die Anzeichen, dass das geplante &#8220;Leistungsschutzrecht&#8221; für Presseverleger demnächst tatsächlich in einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag des Bundesjustizministeriums münden wird.  Wie CARTA unter Bezugnahme auf ein Interview mit der Bundesjustizministerin berichtet hat, soll es zumindest eine &#8220;Abgabepflicht auf Snippets&#8221; geben. Auch wenn sich die Verleger damit nicht mit ihren weitergehenden Vorstellungen für ein Art <a href="http://www.engeln.de/2011/06/05/was-das-leistungsschutzrecht-vom-jmstv-lernen-kann/#more-382'" class="more-link">more »</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<p>Es mehren sich die Anzeichen, dass das geplante &#8220;Leistungsschutzrecht&#8221; für Presseverleger demnächst tatsächlich in einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag des Bundesjustizministeriums münden wird.  Wie CARTA unter Bezugnahme auf ein Interview mit der Bundesjustizministerin <a title="Leutheusser-Schnarrenberger will ‚Snippet‘-Abgabenpflicht" href="http://carta.info/40271/leistungsschutzrecht-leutheusser-schnarrenberger-will-snippet-abgabenpflicht/">berichtet hat</a>, soll es zumindest eine &#8220;Abgabepflicht auf Snippets&#8221; geben.</p>
<p>Auch wenn sich die Verleger damit nicht mit ihren weitergehenden Vorstellungen für ein Art Presse-GEZ (&#8220;Holzmediensoli&#8221;) hätten <a href="http://www.taz.de/1/netz/netzoekonomie/artikel/1/verlage-bangen-um-goldene-kuh/">durchsetzen können</a>, bliebe das geplante Leistungsschutzrecht doch ein schwerwiegender Eingriff &#8211; bedeutet es doch, dass zukünftig die Verlinkung auf ein Angebot der Presseverleger potentiell kostenpflichtig wird. &#8220;Snippets&#8221; sind ja nichts anderes als Links in der &#8220;Extended Version&#8221;.  Wie lässt sich nun vermeiden, dass das &#8220;Leistungsschutzrecht&#8221; zu einer Art <a href="http://leistungsschutzrecht.info/news/2011-01-28/brief-des-bdp-an-sabine-leutheusser-schnarrenberger-leistungsschutzrecht-ist-abofalle-kraft-gesetzes">Kostenfalle kraft Gesetzes</a> bei Verlinkung wird.</p>
<p>Mein Vorschlag: Warum nimmt sich das &#8220;Leistungsschutzrecht&#8221; nicht ein Beispiel am Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV).</p>
<p><a href="http://www.engeln.de/wp-content/uploads/2011/06/KennzeichnungLeistungsschutzrecht1.jpg"><img class="size-full wp-image-384 alignleft" title="Kennzeichnung Leistungsschutzrecht" src="http://www.engeln.de/wp-content/uploads/2011/06/KennzeichnungLeistungsschutzrecht1.jpg" alt="Vorschlag für ein Labeling der Angebote von Presseverlegern" width="430" height="291" /></a></p>
<p style="text-align: left;">Wenn die Verlinkung auf ein Angebot der Presseverleger kostenpflichtig wird, sollten die Verleger ihre Online-Inhalte entsprechend kennzeichnen.</p>
<p>&nbsp;</p>

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		<title>Leben wir in einer Computer-Simulation?</title>
		<link>http://www.engeln.de/2011/06/05/leben-wir-in-einer-computer-simulation/</link>
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		<pubDate>Sun, 05 Jun 2011 11:23:48 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<description><![CDATA[So ziemlich jeder Mensch, der mit wachen Sinnen durch das Leben geht, blickt wohl gelegentlich hinter sich und sucht die  versteckte Kamera. Und wer im Berufsleben steht, wird sich wohl das eine oder andere Mal fragen: Ist das wirklich wahr, was hier gerade passiert? Steht das wirklich in der E-Mail, was ich da gerade gelesen <a href="http://www.engeln.de/2011/06/05/leben-wir-in-einer-computer-simulation/#more-345'" class="more-link">more »</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<p>So ziemlich jeder Mensch, der mit wachen Sinnen durch das Leben geht, blickt wohl gelegentlich hinter sich und sucht die  versteckte Kamera. Und wer im Berufsleben steht, wird sich wohl das eine oder andere Mal fragen: Ist das wirklich wahr, was hier gerade passiert? Steht das wirklich in der E-Mail, was ich da gerade gelesen habe? Und was zum Teufel macht das weiße Kaninchen hier im Büro?</p>
<p>In einer solchen Anwandlung abstruser Fragestellungen habe ich kürzlich das <a href="http://www.amazon.com/Beginners-Guide-Reality-Adventures-Wonderland/dp/193364804X">Buch von Jim Baggott</a> &#8220;A Beginner&#8217;s Guide to Reality&#8221; gelesen. Es schadet ja prinzipiell nicht, wenn man bei einer Frage gleich mal mit dem ganz Grundsätzlichen beginnt &#8211; pragmatische Antworten finden sich ja auch ohne Nachdenken von selbst.</p>
<p>Nun, über dieses Buch bin ich auf Gedankenexperiment des Philosophen Hilary Putnam gestoßen. Dieses Gedankenexperiment ist bekannt als &#8220;<a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Brain_in_a_vat">Brain in vat</a>&#8221; und findet sich in Filmen wie Matrix oder auch &#8220;The 13th Floor&#8221; (in Deutschland verfilmt von Rainer Werner Fassbinder &#8220;<a href="http://www.fassbinderfoundation.de/de/filme_detail.php?id=20">Welt am Draht</a>&#8220;) wieder. Die Grundidee ist, dass ein &#8220;böser Wissenschaftler&#8221; das Gehirn eines Menschen in einem Tank mit einer Nährlösung aufbewahrt und dieses Gehirn nun über einen Computer mit elektronischen Reizen derart gefüttert wird, dass das Gehirn (der Teil des Menschen, dem man Bewußtsein zuspricht) denkt, es esse zum Beispiel gerade ein leckeres Vanilleeis.</p>
<p>Der Philosoph <a href="http://www.nickbostrom.com/">Nick Bostrom</a> hat sich daran anschließend mit der Frage beschäftigt, wie wahrscheinlich es ist, dass wir, also eigentlich natürlich nur ich, der ich dies hier schreibe, ein Gehirn bin, dass in einem großen Marmeladenglas auf dem Tisch eines bösen Wissenschaftlers steht und von einem Computer mit Reizen gefüttert wird. Der Titel des Aufsatzes lautet &#8220;<a href="http://www.simulation-argument.com/simulation.html">Are you living in a Computer Simulation?</a>&#8220;.</p>
<p>Die Schlußfolgerung dieses lesenswerten Aufsatzes lautet, dass zumindest eine der folgenden drei Annahmen richtig ist:</p>
<ol>
<li>Die Menschheit stirbt aus, bevor sie das technologische Stadium erreicht, um Computer-Simulationen der Welt ihrer Vorfahren bauen zu können, oder</li>
<li>die Menschheit erreicht dieses technologische Stadium, wird aber keine Computer-Simulation der Welt ihrer Vorfahren bauen, oder</li>
<li>die Menschheit erreicht das technologische Stadium, um solche Computer-Simulationen zu bauen und tut dies dann auch, dannn aber leben wir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in einer solchen Computer-Simulation.</li>
</ol>
<p>Wie gesagt: Die These des Aufsatzes ist nur, dass mindestens eine der drei oben genannten Annahmen zutreffend sein muss. Ich persönlich präferiere aber die letzte der drei Annahmen. Oder ist es etwa nicht mehr als nur gelegentlich tröstlich, davon auszugehen, dass die Mails, die einen etwa im Berufsleben täglich erreichen, dem Computer eines &#8220;bösen Wissenschaftlers&#8221; entstammen, aber nicht wirklich real sind.</p>
<p style="text-align: center;"><strong>- . -</strong></p>
<p style="text-align: left;">&nbsp;</p>
<p style="text-align: left;">What&#8217;s the scientifc purpose of keeping a head alive in jar?</p>
<p style="text-align: left;">&nbsp;</p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://www.ibiblio.org/Dave/Dr-Fun/df200408/df20040805.jpg"><img class="aligncenter" title="What's the scientifc purpose of keeping a head alive in jar?" src="http://www.ibiblio.org/Dave/Dr-Fun/df200408/df20040805.jpg" alt="Brain in a vat. (C) 2004 by David Farley " width="473" height="355" /></a></p>
<p>&nbsp;</p>

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		<title>JMStV, Blogger und die lässlichen Einschätzungen</title>
		<link>http://www.engeln.de/2010/12/01/jmstv-blogger-und-die-lasslichen-einschatzungen/</link>
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		<pubDate>Wed, 01 Dec 2010 20:14:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Blogger]]></category>
		<category><![CDATA[blogs]]></category>
		<category><![CDATA[JMStV]]></category>
		<category><![CDATA[Kennzeichnungspflicht]]></category>
		<category><![CDATA[udo vetter]]></category>

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		<description><![CDATA[Um es vorab klar zu sagen: die Diskussionen der letzten Tage zum JMStV waren mir etwas zu aufgeregt. Störend finde ich aber mindestens im gleichen Maße nun diejenigen, die die Debatte scheinbar bisher nicht verfolgt haben, aber sich gleichwohl im Stande sehen, schon mal vorab Entwarnung zu vermelden. Dazu gehört nun leider auch Udo Vetter. <a href="http://www.engeln.de/2010/12/01/jmstv-blogger-und-die-lasslichen-einschatzungen/#more-350'" class="more-link">more »</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<p>Um es vorab klar zu sagen: die Diskussionen der letzten Tage zum JMStV waren mir etwas zu aufgeregt. Störend finde ich aber mindestens im gleichen Maße nun diejenigen, die <a href="http://www.robertbasic.de/2010/12/jmstv-die-sache-mit-dem-jugendschutzbeauftragten/">die Debatte scheinbar bisher nicht verfolgt</a> haben, aber sich gleichwohl im Stande sehen, schon mal vorab <a href="http://lumma.de/2010/12/01/jmstv-nachstes-release-bitte/">Entwarnung</a> zu vermelden. Dazu gehört nun leider auch Udo Vetter. Wohlgemerkt – <a href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/12/01/warum-blogger-gelassen-bleiben-konnen/">Udo Vetter schreibt</a> in seinem Blog überwiegend nichts Falsches, aber er vermittelt leider auch nicht das vollständige Bild. Deswegen aus meiner Sicht einige, wie ich meine nicht unbedeutende, Korrekturen.</p>
<p><strong>1.    Das-war-schon-immer-so Argument</strong><br />
Richtig ist, wer entsprechende entwicklungsbeeinträchtigende Angebote veröffentlicht hat, musste bereits früher entweder Sendezeitbeschränkungen oder Zugangsbeschränkungen mit einem Altersverifikationssystem einrichten. Daraus folgert Udo Vetter jetzt quasi im Umkehrschluss: Wer bisher nichts getan hat, muss auch morgen nichts tun.</p>
<blockquote><p>„Das ist im Wesentlichen übrigens auch bisher schon geltendes Recht. Gekümmert hat es kaum jemanden. Bis auf das Verbot eines Anorexie-Blogs und einige Anschreiben des zahnlosen Tigers jugendschutz.net ist mir bislang kein flächendeckender Schlag gegen Blogs bekanntgeworden.“</p></blockquote>
<p>Das Das-war-schon-immer-so Argument lebt von der Unterstellung, dass der Verfolgungsdruck beim Jugendschutz (durch jugendschutz.net, Medienaufsicht und äußerstensfalls Abmahnanwälte) gering bleiben wird. Diese Unterstellung kann zutreffen; sie kann sich aber auch als falsch herausstellen. Politisch wird jedenfalls die Absicht zur Stärkung des Jugendschutzes im Internet bekundet.</p>
<p>Im übrigen ist es meines Erachtens – das richtet sich natürlich nicht an Udo Vetter – kein überzeugendes Argument für eine dringend gebotene, sofortige Verabschiedung des neuen JMStV, wenn zugleich stillschweigend behauptet wird, dass die Kluft zwischen den gesetzlichen Anforderungen beim Jugendschutz und der tatsächlich gelebten Praxis auch weiterhin hoch bleiben wird.</p>
<p><strong>2.    Das-wird-keinen-betreffen Argument</strong><br />
Im Rahmen der gesamten Debatte rund um den JMStV war immer ein Kernpunkt die Frage der Reichweite der Alterskennzeichnungspflicht. Ich schreibe hier bewusst Pflicht, weil meines Wissens nach selbst Befürworter des neuen JMStV nicht mehr von einer „freiwilligen“ Alterskennzeichnung sprechen. Die Sache ist ja auch klar: Wer entsprechende entwicklungsbeeinträchtigende Angebote vorhält, muss entweder (i) Sendezeiten einhalten, (ii) Zugangssysteme einrichten oder eben (iii) die Alterkennzeichnung nutzen. Udo Vetter meint:</p>
<blockquote><p>„Bei einer Durchsicht eben ist mir kein einziger Beitrag aufgefallen, der so hart war, dass jemand auch nur ernsthaft eine Altersfreigabe erst ab 16 oder gar 18 Jahren fordern könnte. (…) Es könnte auch gut sein, dass wir für 99 % des Genres falsche Befürchtungen haben. (…) Die weitaus meisten Blogs sind einfach brav genug, um nicht einmal ansatzweise ins Raster des JMStV zu fallen.“</p></blockquote>
<p>Hier gibt es zunächst eine Differenz in der Sache: Das Labeling gilt nämlich auch für Inhalte „ab 12“ (als Blogger oder Webseitenbetreiber müsste man nur dann Content für diesen Alterbereich nicht labeln, wenn man ihn, <a href="http://www.fsm.de/de/jmstv-2011">so die FSM</a>, „von für jüngere Kinder bestimmten Angeboten getrennt“ hält – wie immer man sich das vorzustellen hat). Was Udo Vetter aber weitestgehend unberücksichtigt lässt: Der JMStV setzt darauf, dass über die Access-Provider möglichst flächendeckend Jugendschutzprogramme (-filter) verbreitet und dann am heimischen PC eingesetzt werden. Keiner kann derzeit sagen, ob diese Programme dann – was gewissermaßen konsequent wäre –nicht gelabelten Content als „ab 18“ behandeln und entsprechend ausblenden. Wer in diesem Falle nicht labelt riskiert (abhängig von der Funktionalität und Verbreitung dieser Jugendschutzprogramme) von Jugendlichen nicht mehr gelesen werden zu können.</p>
<p>Die  durch den JMStV verursachten Probleme kann man m.E. nicht erfassen, wenn man nur den Text liest. Unterstellt Jugendschutzprogramme fänden weite Verbreitung und würden dann nicht gelabelten Content im Zweifel ausblenden (sei es durch Overblocking), gibt es nämlich im Grunde eine Notwendigkeit seine Inhalte auch dann zu labeln, wenn überhaupt keine entwicklungsbeeinträchtigenden Angebote vorgehalten werden. Oder man ist sich bewusst, ohne Labeling eben jugendliche Leser auszuschließen.</p>
<p>Auch hier gilt im Übrigen: Wenn 99% aller Blogs und Webseiten tatsächlich nicht betroffen wären, warum berücksichtigt der neue JMStV dies nicht und nimmt private Blogs und Webseiten aus dem Anwendungsbereich heraus. Der allgemeine Sittenverfall der deutschen Jugend wird mit Sicherheit nicht durch private Webseiten aus Deutschland verursacht.</p>
<p><strong>3.     Das-kann-ja-nicht-sein Argument</strong><br />
In der Auseinandersetzung zu user generated content, also der Frage, inwiefern Foren oder Blogkommentare durch den neuen JMStV betroffen sind,  kommt abschließend bei Udo Vetter das Das-kann-ja-nicht-sein Argument zum Zuge:</p>
<blockquote><p>„(…) Die Regelungen des Telemediengesetzes [bleiben] unberührt. Diese schließen aber gerade eine Haftung des Anbieters für Inhalte Dritter aus. Bei vernünftiger Auslegung dürfte sich also an dem Grundsatz nichts ändern, dass Kommentare und Foreneinträge den Seitenbetreibern frühestens zugerechnet werden, wenn er auf Probleme hingewiesen wurde. Es dürfte auch nach dem JMStV keine Pflicht geben, usergenerierten Content eigenständig zu prüfen.“</p></blockquote>
<p>§ 5 Abs. 3 des JMStV bestimmt nun aber, dass der Anbieter die <strong>Einbeziehung</strong> oder [den] Verbleib von Inhalten im Gesamtangebot“ verhindern solle. Die Einbeziehung verhindern kann aber ein Anbieter nur, wenn er proaktiv Forenbeiträge oder Blogkommentare samt zugehöriger Verlinkung überprüft. Außerdem ist keineswegs klar, wann eine nachträgliche „Kenntnisnahme“ entsprechender Inhalte vorliegt. Offenbar hat bei Abfassung des JMStV der <a href="https://www.fsm.de/inhalt.doc/VK_Social_Networks.pdf">Web 2.0 Kodex der FSM</a> Pate gestanden. Dieser bestimmt insoweit: „Den Nutzern muss es jederzeit möglich sein, dem Betreiber (…)  rechtswidriges Verhalten zu melden. (…) Die Meldefunktion ist an prominenter Stelle der Plattform schnell erreichbar“ zu platzieren. Es steht zu vermuten, dass mit dem JMStV eine derartige Lösung gefördert werden solle. Dann soll man für entwicklungsbeeinträchtigende Angebote bereits dann verantwortlich sein, wenn jemand das „Meldeknöpfchen“ im Blog gedrückt hat.</p>
<p>Abschließend: Es besteht kein Grund zur Hysterie. Genauso wenig ist aber nun zur heiteren Gelassenheit zu raten. Der JMStV wirft viele Probleme auf, von denen erst die Zukunft erweisen wird, in welchem Umfang sich diese realisieren. Was aber schon gegenwärtig gesagt werden kann: Alle oben genannten Problemfelder wurden bereits im Entwurfsstadium des JMStV thematisiert. An keiner dieser Stellen hat es eine substantielle Verbesserung des JMStV gegeben. Die Gleichgültigkeit oder gar der politische Unwille, hier den JMStV zu verbessern, kann niemanden zur Gelassenheit mahnen. Alles andere wäre ein lässliches Urteil.</p>

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		<title>Leistungsschutzrecht &#8211; nicht nur für gewerbliche Nutzer</title>
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		<pubDate>Sun, 14 Nov 2010 20:30:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[BDI]]></category>
		<category><![CDATA[Döpfner]]></category>
		<category><![CDATA[Holzmediensoli]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungsschutzrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Presse-GEZ]]></category>
		<category><![CDATA[Verleger]]></category>

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		<description><![CDATA[Nachdem sich in einer gemeinsamen Erklärung deutsche Wirtschaftsverbände, unter anderem auch der Bundesverband der Deutschen Industrie, gegen die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverleger ausgesprochen haben, folgte zunächst eine leicht hysterische, in jedem Fall aber harsche Reaktion seitens der Verleger: &#8220;Als völlig überzogen wurde auch die Behauptung des BDI kritisiert, die Presse wolle Lasten in &#8216;Milliardenhöhe&#8217; <a href="http://www.engeln.de/2010/11/14/leistungsschutzrecht-nicht-nur-fur-gewerbliche-nutzer/#more-337'" class="more-link">more »</a>]]></description>
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<p>Nachdem sich in einer gemeinsamen Erklärung deutsche Wirtschaftsverbände, unter anderem auch der Bundesverband der Deutschen Industrie, gegen die Einführung eines  Leistungsschutzrechtes für Presseverleger <a href="http://www.bdi.eu/download_content/InformationUndTelekommunikation/LeistungsschutzR_f_PressVerlage_Verbaendeerklaerunng.pdf">ausgesprochen haben</a>, folgte zunächst eine leicht hysterische, in jedem Fall aber <a href="http://www.bdzv.de/pressemitteilungen+M51e84824933.html">harsche Reaktion seitens der Verleger</a>:</p>
<blockquote><p>&#8220;Als völlig überzogen wurde auch die Behauptung des BDI kritisiert, die  Presse wolle Lasten in &#8216;Milliardenhöhe&#8217; auf die Wirtschaft abwälzen und  gefährde damit insbesondere den Mittelstand. &#8216;Davon kann keine Rede  sein&#8217;, sagten die Sprecher. &#8216;Von Milliarden haben wir nie gesprochen. Im  Gegenteil: Der BDI weiß aus Gesprächen mit den Verlegerverbänden, dass  solch absurde Größenordnungen weder geplant noch vorgeschlagen worden  sind.&#8217;&#8221;</p></blockquote>
<p>Nun, ich weiß natürlich nicht, was zwischen Presseverlegern und dem BDI besprochen wurde, aber dass mit dem Leistungsschutzrecht Einnahmen in Milliardenhöhe generiert werden sollen, wurde von Verlegerseite in der <a href="http://www.netzpolitik.org/2010/live-anhoerung-zum-leistungsschutzrecht/">Anhörung des BMJ zum Leistungsschutzrecht</a> so gesagt.</p>
<p>Zwischenzeitlich ist es um das Leistungsschutzrecht etwas ruhiger geworden. Möglicherweise setzt hinter den Kulissen des politischen Berlins das grundsätzliche Nachdenken über ein solches Leistungsschutzrecht ein.</p>
<p>Zu den grundsätzlichen Erwägungen, ob es überhaupt eines solchen Leistungsschutzrechts bedarf und wen es denn trifft, passt ein Zitat von Mathias Döpfner, das ich bisher im Internet so noch nicht gefunden habe. Das Zitat von Mathias Döpfner stammt aus dem Buch &#8220;2020 &#8211; Gedanken zur Zukunft des Internet&#8221; (Buchbesprechung hier <a href="http://www.indiskretionehrensache.de/2010/07/2020-gedanken-zur-zukunft-des-internets/">bei Thomas Knüwer</a>). Döpfner analysiert die Gewinnmöglichkeiten der Verlage im Netz und meint:</p>
<blockquote><p>&#8220;Dafür gibt es Dutzende von Möglichkeiten. (&#8230;) Sei es, dass wir über eine Verwertungsgesellschaft das Recht auf gewerbliche Nutzung der [Verlags-] Webseiten an Firmen verkaufen. &#8220;</p></blockquote>
<p>Das ist die bisher öffentlich eingestandene Zielrichtung des Leistungsschutzrechts. Aber Döpfner schreibt eben einen Satz vorher auch:</p>
<blockquote><p>&#8220;&#8230; Sei es, dass wir Internet-Zugangsanbietern das Recht verkaufen, ihren Kunden die Webseiten eines Verlages oder einer Gruppe von Verlagen zeigen zu können.&#8221;</p></blockquote>
<p>Es geht den Verlegern offensichtlich nicht nur um eine <a href="http://carta.info/31643/leistungsschutzrecht-10-gruende-gegen-eine-presse-gez/">Presse-GEZ</a> für gewerbliche Nutzer &#8211; es geht wohl noch immer auch um die privaten Nutzer, die über den Umweg der Internet-Zugangsanbieter zu einem <a href="http://carta.info/20125/stefan-engeln-netzsperren-fuer-verlagsinhalte-waeren-denkbar/">Holzmediensoli</a> herangezogen werden sollen.</p>

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		</item>
		<item>
		<title>Kontrollverlust: die CC-NC Lizenz und das Markenimage der FAZ</title>
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		<pubDate>Fri, 25 Jun 2010 17:09:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mixed]]></category>
		<category><![CDATA[Creatice Commons Lizenz]]></category>
		<category><![CDATA[FAZ]]></category>
		<category><![CDATA[Inhalte]]></category>
		<category><![CDATA[kommerzielle Nutzung]]></category>
		<category><![CDATA[Kontrollverlust]]></category>
		<category><![CDATA[Markenimage]]></category>
		<category><![CDATA[Mspro]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Blog von mspro ist von den FAZ-Seiten verschwunden. Und der Vorgang provoziert neben Häme auch eine ausgedehnte sachliche Debatte. Ich wünsche sowohl mspro, als auch der FAZ, dass es gelingen möge, die Differenzen in der Sache zu überwinden und zu einer Einigung zu kommen. Deshalb möchte ich hier nur kurz auf zwei Punkte aufmerksam <a href="http://www.engeln.de/2010/06/25/kontrollverlust-die-cc-nc-lizenz-und-das-markenimage-der-faz/#more-319'" class="more-link">more »</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<p>Das <a href="http://mspr0.de/?p=1468">Blog von mspro</a> ist von den FAZ-Seiten verschwunden. Und der Vorgang provoziert neben <a href="http://blogbar.de/archiv/2010/06/24/ein-paar-fakten-und-personliche-worte-uber-das-bloggen-bei-der-faz/">Häme</a> auch eine <a href="http://rivva.de/http://mspr0.de/?p=1468">ausgedehnte sachliche Debatte</a>. Ich wünsche sowohl mspro, als auch der FAZ, dass es gelingen möge, die Differenzen in der Sache zu überwinden und zu einer Einigung zu kommen. Deshalb möchte ich hier nur kurz auf zwei Punkte aufmerksam machen:</p>
<p><strong>1. Creative Commons und die Non-Commercial Lizenz</strong></p>
<p>Die Blogbeiträge hier standen ursprünglich ebenfalls unter NC-Lizenz, was bekanntlich eine &#8220;kommerzielle Nutzung&#8221; ausschließt. Genau diese Creative Commons Variante war ursächlich für die Abschaltung des Blogs von mspro. Bereits vor dieser Auseinandersetzung bin ich, dank eines Hinweises bei <a href="http://fxneumann.de/impressum/">Felix Neumann</a>, darauf aufmerksam geworden, dass die <a href="http://freedomdefined.org/Licenses/NC">NC-Lizenz problematisch</a> ist, weil sie</p>
<ul>
<li>die Verbreitung der Inhalte einschränkt,</li>
<li>dabei eine urheberrechtliche Falle für Dritte darstellen könnte,  die die Inhalte verwenden, und</li>
<li>zugleich ohnehin nicht dazu beiträgt, mit den Inhalten Geld zu verdienen.</li>
</ul>
<p>Um auf den letzten Punkt noch einmal gesondert einzugehen: Ich möchte mit den Texten hier kein Geld verdienen. Ich freue mich über jeden Leser und jeden, der die Inhalte gut findet, weiterverbreitet oder verarbeitet. Wenn ich aber (insbesondere bei Bildern) wirklich eine kommerzielle und das heisst auch werbefinanzierte Nutzung ausschließen wollte, wäre es klüger, die Inhalte nicht so ins Netz zu stellen. Insbesondere bei Bildern würde es sich dann eher anbieten, den Weg über Bildagenturen zu wählen.</p>
<p>Was mich ärgern würde wäre, wenn jemand mit meinen Texten wirklich viel Geld (und Ruhm etc.) erringt &#8211; aber sind wir mal ehrlich: das ist nun wirklich nicht wahrscheinlich. Deshalb habe ich den Kontrollverlust akzeptiert und die Texte hier unter die schlichte <a href="http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/">CC-BY</a> gestellt.</p>
<p><strong>2. Markenimage der FAZ</strong></p>
<p>Die Frage, die sich nun scheinbar auch die <a href="http://schneeschmelze.wordpress.com/2010/06/25/faz-uberdenkt-ihre-kommerziellen-blogs/">FAZ neu zu stellen scheint,</a> ist, weshalb sie überhaupt Bloggern einen Raum gibt. Und der Grund scheint mir einfach derjenige zu sein, dass &#8211; entsprechend einer bei <a href="http://mashable.com/2010/05/26/how-to-monetize-news-media/">Mashable.com erörterten Strategie</a> &#8211; die FAZ über diesen Weg ihre Inhalte diversifiziert und die Anzahl der Pageviews &#8211; zu geringeren Kosten &#8211; erhöht. Letztendlich natürlich mit dem Ziel, die Werbeeinnahmen zu erhöhen.</p>
<p>Der Nachteil dieser Strategie besteht eben darin, dass die von Bloggern veröffentlichten Inhalte möglicherweise das Markenimage der FAZ beschädigen können. Und auch wenn es entgegen einem <a href="http://twitter.com/mspro/status/16933243952">ersten Tweet in Aufregung</a> nicht die Inhalte waren, so wäre es natürlich dem Image der Marke &#8220;FAZ&#8221; nicht zuträglich, wenn Bilder unter Verstoß gegen das Urheberrecht, also quasi &#8220;raubkopiert&#8221;, veröffentlicht würden (auch wenn das bei der <a href="http://www.neunetz.com/2010/06/25/ctrl-verlust-auch-faz-redakteure-missachten-cc-lizenzen/">FAZ gelegentlich auch so mal passieren</a> könnte).</p>
<p>Mit diesem Kontrollverlust sollte die FAZ nun etwas souveräner umgehen, es handelt sich nämlich <a href="http://carta.info/29704/kein-systematischer-konflikt-stellungnahme-der-f-a-z-zur-causa-ctrl-verlust/">trotz gegenteiliger Stellungnahme der FAZ</a> um ein <a href="http://carta.info/29643/clash-der-publizistischen-kulturen-mspr0-und-faz-net/">unvermeidbares Problem</a>.</p>
<p>Und so endet dieser Beitrag auch mit den Worten von <a href="http://carta.info/29643/clash-der-publizistischen-kulturen-mspr0-und-faz-net/">Robin Meyer-Lucht bei Carta</a>:</p>
<blockquote><p>Die F.A.Z. hat ein sehr beachtliches Blog-Projekt auf die Beine  gestellt. Es ist daher zu hoffen, dass beide Seiten aus der Sache lernen  und sich wieder berappeln.</p></blockquote>

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		</item>
		<item>
		<title>&#8220;Keine Netzsperren&#8221; ist nicht genug</title>
		<link>http://www.engeln.de/2010/06/15/keine-netzsperren-ist-nicht-genug/</link>
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		<pubDate>Tue, 15 Jun 2010 20:29:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Berliner Rede]]></category>
		<category><![CDATA[Justizministerin]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungsschutzrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Leutheusser-Schnarrenberger]]></category>
		<category><![CDATA[Provider]]></category>
		<category><![CDATA[Verantwortung]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn eine &#8220;Berliner Rede&#8221; angekündigt wird, erwarte ich irgendwie, dass &#8211; mindestens inhaltlich &#8211; von einem &#8220;Ruck&#8221; die Rede ist, der durch das Land gehen müsse. Eine &#8220;Berliner Rede zum Urheberrecht&#8221; weckt bei mir also die Erwartung auf eine schwungvolle (Neu-) Ausrichtung des Urheberrechts. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat nun gestern unter eben diesem Vortragstitel eine <a href="http://www.engeln.de/2010/06/15/keine-netzsperren-ist-nicht-genug/#more-300'" class="more-link">more »</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<p>Wenn eine &#8220;Berliner Rede&#8221; angekündigt wird, erwarte ich irgendwie, dass &#8211; mindestens inhaltlich &#8211; von einem &#8220;<a href="http://bibliothek.phoenix.de/videobeitrag,31,33.html">Ruck</a>&#8221; die Rede ist, der durch das Land gehen müsse. Eine &#8220;Berliner Rede zum Urheberrecht&#8221; weckt bei mir also die Erwartung auf eine schwungvolle (Neu-) Ausrichtung des Urheberrechts.</p>
<p>Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat nun gestern unter eben diesem Vortragstitel eine <a href="http://carta.info/28969/dokumentation-berliner-rede-zum-urheberrecht-von-sabine-leutheusser-schnarrenberger/">Rede</a> zum sogenannten 3. Korb der Urheberrechtsreform gehalten.  Das mildeste Urteil zum Ergebnis der Veranstaltung lautet in etwa:  &#8220;<a href="http://www.netzpolitik.org/2010/heute-berliner-rede-zum-urheberrecht/">Es gab nichts Neues</a>&#8220;. Ich jedoch war offen gesagt enttäuscht.</p>
<p>Zugegeben, das Umfeld für eine kraftvolle Initiative zur Neuausrichtung des Urheberrechts im digitalen Zeitalter ist <a href="http://www.sprengsatz.de/?p=3422">nicht eben günstig</a>. Die schwarz-gelbe Koalition veranstaltet in Berlin ein Theater der Grausamkeit. Die Performance der Truppe ist nach Inhalt und Form nicht genügend. Wo sollte da jetzt die Kraft für einen großen Wurf, eben ein &#8220;Ruck&#8221; in Sachen Urheberrecht herkommen?</p>
<p>Eines indessen hat die Rede der Justizministerin auch deutlich gemacht und insofern enthielt sie vielleicht doch eine Neuigkeit: Die netzpolitische Lichtgestalt (der FDP), für die  mancher sie halten mochte, ist Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nicht.  Denn die Agenda, <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,700699,00.html">die verkündet wurde</a>, ist weder freiheitlich-liberal noch gar netzpolitisch inspiriert oder durchdacht:</p>
<p><strong>1. Warnhinweise für &#8216;Raubkopierer&#8217;</strong></p>
<p>Die Justizministerin befürwortet offensichtlich, dass die Provider &#8220;mehr Verantwortung für den Schutz des Urheberrechts übernehmen&#8221; und Warnhinweise an Nutzer versenden. Konkret soll ein</p>
<blockquote><p>&#8220;User den automatischen Hinweis auf seinen Bildschirm bekommen: &#8216;Hallo,  was Du da gerade tust, ist illegal und verletzt das Urheberrecht&#8217;&#8221;.</p></blockquote>
<p>Und dann folgt:</p>
<blockquote><p>&#8220;Die Reaktion der Provider auf solche offenkundigen Rechtsverletzungen  erschöpft sich viel zu häufig darin, die Verantwortung allein auf die  User abzuschieben. (&#8230;) Die Provider [sollten] aber ein vitales Eigeninteresse daran haben,  ihre Geschäftsmodelle nicht als Plattform für illegale Aktivitäten  missbrauchen zu lassen. Es liegt auf der Hand, dass ansonsten der Ruf  nach Regulierung lauter werden wird.&#8221;</p></blockquote>
<p>Die Ministerin wird schwerlich erklären können, wie dies durch Provider geleistet werden sollte, ohne ggf. den Datenverkehr zu untersuchen und die gewonnenen Daten zum Zwecke der Versendung der Warnhinweise zu speichern. Die Frage, die Leutheusser-Schnarrenberger aber offensichtlich nicht im Sinne  eines freiheitlich-liberalen Verständnisses beantwortet, ist:</p>
<ul>
<li>Ist es wirklich gewollt, dass ein Telekommunikationsunternehmen für das Kommunikationsverhalten der Kunden verantwortlich sein soll?</li>
</ul>
<p>Soll die Post etwa dafür Verantwortung tragen, dass ihr Briefnetz nicht zum Versand &#8216;raubkopierter&#8217; CDs benutzt wird. Und ist der Preis, der für diese von einer FDP-Politikerin eingeforderte Verantwortung der ISP gezahlt werden muss, nicht ein wenig zu hoch: Kontrolle der Nutzer.</p>
<p><strong>2. Providerhaftung</strong></p>
<p>Es ist dann nur &#8220;folgefalsch&#8221;, dass die Justizministerin die verfehlte <a href="http://blog.beck.de/gruppen/forum/links-law/der-lange-weg-des-bgh">Rechtsprechung des BGH</a> zur Inanspruchnahme von Providern auf Unterlassung (im Falle von Rechtsverletzung) unterstützt. Hier wird &#8220;in der Diskussion um die Fortentwicklung der Providerhaftung klar  Position im Interesse der Urheber&#8221; bezogen:</p>
<blockquote><p>&#8220;Die Provider bleiben hier in der Verantwortung.&#8221;</p></blockquote>
<p><strong>3. Leistungsschutzrecht für Presseverleger</strong></p>
<p>Das von den Presseverlegern angestrebte Leistungsschutzrecht fügt sich bekanntlich keineswegs harmonisch in eine <a href="http://carta.info/28946/leistungsschutzrecht-ein-fremdkoerper-in-der-marktwirtschaft/">marktwirtschaftliche Ordnung ein</a>.  Gleichwohl hat sich Sabine Leutheusser-Schnarrenberger jetzt festgelegt:</p>
<blockquote><p>&#8220;Wir müssen deshalb die Debatte führen, nicht ob, sondern wie wir (&#8230;) die organisatorische und  wirtschaftliche Leistung der Presseverleger besser schützen. Wie so ein  Leistungsschutzrecht im Detail aussehen kann, ist offen.&#8221;</p></blockquote>
<p>Aller grundsätzlichen Kritik an einem Leistungsschutzrecht für Presseverleger zum Trotz will die Justizministerin hier eine gesetzliche Regelung durchsetzen. Immerhin: Über das konkrete &#8220;Wie&#8221; möchte die Justzministerin auch mit der &#8220;Netzcommunity&#8221; reden.</p>
<p>Mein persönliches Fazit: Im Urheberrecht setzt sich die Appropriation der Rechteverwerter weiter durch. Netzpolitisch betrachtet scheint sich die fatale Tendenz fortzusetzen, Provider für die Inhalte im Netz und das Verhalten der Nutzer verantwortlich zu machen. Aber schon unabhängig von den für eine Wissensgesellschaft wichtigen und unbeantworteten Fragen zum Urheberrecht gilt netzpolitisch: Einfach nur &#8220;Keine Netzsperren&#8221; ist bei weitem nicht genug.</p>
<p>&#8220;Keine Netzsperren&#8221; entwickelt sich zu einer Chiffre, dem Symbol einer abwesenden Leere: Es fehlt der FDP an einem schlüssigen netzpolitischen Gesamtkonzept.</p>

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		<title>Haben Sie schon mal nach &#8220;Sex&#8221; gegoogelt?</title>
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		<pubDate>Fri, 04 Jun 2010 21:06:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Europaparlament]]></category>
		<category><![CDATA[Google]]></category>
		<category><![CDATA[Smile29]]></category>
		<category><![CDATA[Suchmaschinen]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Es gibt wohl im Leben eines jeden Menschen Dinge, die man getan oder erlebt hat, für die man sich &#8211; im gleichen Augenblick oder vielleicht auch erst etwas später &#8211; schämt. Wer in dieser Hinsicht eine kleine Auffrischung des eigenen Gedächtnisses benötigt, kann zum Beispiel den Assoziations-Blaster von Alvar Freude bemühen.  Zum Stichwort &#8220;Pubertätstotschämerinnerungen&#8221; liefert <a href="http://www.engeln.de/2010/06/04/haben-sie-schon-mal-nach-sex-gegoogelt/#more-286'" class="more-link">more »</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<p>Es gibt wohl im Leben eines jeden Menschen Dinge, die man getan oder erlebt hat, für die man sich &#8211; im gleichen Augenblick oder vielleicht auch erst etwas später &#8211; schämt. Wer in dieser Hinsicht eine kleine Auffrischung des eigenen Gedächtnisses benötigt, kann zum Beispiel den <a href="http://www.assoziations-blaster.de/">Assoziations-Blaster von Alvar Freude</a> bemühen.  Zum Stichwort &#8220;<a href="http://www.assoziations-blaster.de/info/Pubert%E4tstotsch%E4merinnerungen.html">Pubertätstotschämerinnerungen</a>&#8221; liefert der Assoziations-Blaster eine Anzahl an Erinnerungsstücken zum Miterröten.</p>
<p>Reale Erlebnisse haben den Vorteil, dass sie üblicherweise nur von einer geringen Anzahl an Personen erlebt werden. Und zudem ist das menschliche Gedächtnis mit der wunderbaren Fähigkeit des Vergessens ausgestattet.  So fällt das, was vielleicht ohnehin besser Ungeschehen gewesen wäre, wenigstens dem Erinnerungsverlust anheim.</p>
<p>Im Internet verhält es sich potentiell anders: Theoretisch kann jeder Vorgang gespeichert und einem Internetanschluss zugeordnet werden. Man möchte meinen: Gut, dass das eben nicht gemacht wird. Oder haben Sie noch nie nach etwas Verfänglichem gegoogelt (es muss ja  nicht gleich &#8220;Sex&#8221; sein)? Wer würde also schon wollen, dass dauerhaft die eigenen Suchmaschinenanfragen gespeichert und dem Anschluss zugeordnet werden.</p>
<p>Im Europäischen Parlament gibt es derzeit eine <a href="http://smile29.eu/">unscheinbare Initiative</a> die genau darauf hinausläuft: Speicherung und dauerhafte Zuordnung der Anfragen bei Suchmaschinen. Und wieder einmal wird das Thema Kindesmissbrauch ausgenutzt, um eine politische Agenda durchzusetzen. Netzpolitik.org titelt treffend: &#8220;<a rel="bookmark" href="http://www.netzpolitik.org/2010/smile29-eu-mit-der-kipo-keule-gegen-google/">Mit der KiPo-Keule gegen Google</a>&#8220;. Unter dem Blick <a href="http://smile29.eu/">großer Kinderkulleraugen</a> werden die Europaabgeordneten treuherzig gebeten, die Initiative zu unterstützen:</p>
<blockquote><p>&#8220;Jede Form von Gewalt, die (&#8230;) ein Kind erleidet, bedeutet eine unauslöschliche Niederlage für die Regeln des Zusammenlebens der Bürger. Wir wären Dir dankbar, wenn auch Du Dich wie schon viele andere Kolleginnen und Kollegen vor Dir (&#8230;)  die Schriftliche Erklärung Nr. 29 zur Schaffung eines europäischen Frühwarnsystems gegen Pädophilie und sexuelle Belästigung unterzeichnen würdest.&#8221;</p></blockquote>
<p>Was unter diesem &#8220;Frühwarnsystem&#8221; zu verstehen ist, verdeckt jedoch die &#8220;Schriftliche Erklärung Nr. 29&#8243; mehr, als dass sie es offenbaren würde. Unter <a href="http://smile29.eu/doc/DS29_DE.pdf">Ziffer 2 der Erklärung</a> heisst es dort simpel: Rat und EU-Kommission werden aufgefordert,</p>
<blockquote><p>&#8220;die Richtlinie 2006/24/EG umzusetzen und ihren Anwendungsbereich auf Suchmaschinen auszudehnen.&#8221;</p></blockquote>
<p>Die Richtlinie &#8220;2006/24/EG&#8221; ist die Richtlinie über die Vorratdsdatenspeicherung. Und die so treuherzig-kinderlieb daher kommende Initiative &#8220;Smile29&#8243; ist nichts anders als der Versuch, die staatlich verordnete Vorratsdatenspeicherung auf Suchmaschinen und insbesondere Google auszudehnen.</p>
<p>Vielleicht ist es an der Zeit, die <a href="http://www.abgeordnetenwatch.de/eu_parlament-336-0.html">Europaabgeordneten in Ihrem Wahlkreis</a> zu kontaktieren und diese zu bitten, die Initiative &#8220;Smile29&#8243; nicht zu unterstützen bzw. ihre Unterstützung zurückzuziehen.</p>
<p>Der aktuellste Eintrag bei den &#8220;<a href="http://www.assoziations-blaster.de/blast/Pubert%E4tstotsch%E4merinnerungen.108.html">Pubertätstotschämerinnerungen</a>&#8221; ist übrigens kurz und knapp:</p>
<blockquote><p>&#8220;Geht ja echt niemanden etwas an&#8221;.</p></blockquote>
<p>Weitere Argumente zur Vorratsdatenspeicherung findet man beim <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/lang,de/">AK Vorrat</a>.</p>

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		<title>Die hohle Nuss</title>
		<link>http://www.engeln.de/2010/05/30/die-hohle-nuss/</link>
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		<pubDate>Sun, 30 May 2010 19:28:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[Einwilligung]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungsschutzrecht]]></category>
		<category><![CDATA[technische Schutzmaßnahme]]></category>
		<category><![CDATA[Verleger]]></category>

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		<description><![CDATA[Googles Bildersuche und das Leistungsschutzrecht I. Am 29. April 2010 hat der Bundesgerichtshof sein Urteil über die Bildersuche bei Google gesprochen. Dem Verfahren lag zu Grunde, dass die Bildersuche von Google in der Trefferliste verkleinerte und in ihrer Pixelanzahl gegenüber den auf den Originalseiten vorgehaltenen Abbildungen reduzierte Vorschaubilder zeigt (sogenannte Thumbnails). Die Klägerin im Verfahren <a href="http://www.engeln.de/2010/05/30/die-hohle-nuss/#more-264'" class="more-link">more »</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<p style="text-align: center;"><strong>Googles Bildersuche und das Leistungsschutzrecht</strong></p>
<p style="text-align: center;"><strong>I.</strong></p>
<p>Am 29. April 2010 hat der Bundesgerichtshof sein <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=e44b0b2b229ac98f6191f58d155c8bd8&amp;nr=51998&amp;pos=0&amp;anz=1">Urteil über die Bildersuche bei Google</a> gesprochen.</p>
<p>Dem Verfahren lag zu Grunde, dass die Bildersuche von Google in der Trefferliste verkleinerte und in ihrer Pixelanzahl gegenüber den auf den Originalseiten vorgehaltenen Abbildungen reduzierte Vorschaubilder zeigt (sogenannte Thumbnails). Die Klägerin im Verfahren hatte die Darstellung ihrer „Kunstwerke“ als Vorschaubilder in der Suchmaschine der Beklagten als Urheberrechtsverletzung beanstandet.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof hat letztinstanzlich die Klage abgewiesen.</p>
<p>Im Kern der Argumentation steht, wie bei <a href="http://www.telemedicus.info/article/1763-Die-Thumbnail-Entscheidung-des-BGH-im-Detail.html  ">Telemedicus zutreffend ausgeführt wird</a>, dass das Einstellen von Inhalten ins Netz ohne jede technische Schutzmaßnahme als Einwilligung dahingehend zu verstehen ist,</p>
<blockquote><p>„dass Abbildungen der Werke der Klägerin in dem bei der Bildersuche üblichen Umfang genutzt werden dürfen.“</p></blockquote>
<p>Der BGH folgert also aus dem Einstellen der Bilder ins Internet ohne jede technische Schutzmaßnahme, dass der Berechtigte sich damit einverstanden erklärt, dass diese Inhalte dann in typischer Weise genutzt werden dürfen:</p>
<blockquote><p>„Ein Berechtigter, der Texte oder Bilder im Internet ohne Einschränkungen frei zugänglich macht, muss mit den nach den Umständen üblichen Nutzungshandlungen rechnen.“</p></blockquote>
<p>Der BGH setzt damit seine Rechtsprechung seit der Paperboy-Entscheidung (<a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=390493a3a333a3c442dea009f204c8ff&amp;nr=27035&amp;pos=0&amp;anz=1">Urteil vom 17.07.2003, I ZR 259/00</a>) konsequent fort. Bereits seinerzeit hatte der BGH geurteilt:</p>
<blockquote><p>„Ein Berechtigter, der ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne technische Schutzmaßnahmen im Internet öffentlich zugänglich macht, ermöglicht dadurch bereits selbst die Nutzungen, die ein Abrufender vornehmen kann.“</p></blockquote>
<p style="text-align: center;"><strong>II.</strong></p>
<p>Nach dem <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-content/uploads/2010/05/Leistungsschutzrecht-Gewerkschaftssynopse.pdf ">derzeitigen Erkenntnisstand</a> beabsichtigen die Verleger unter anderem mit dem Leistungsschutzrecht ein Verbotsrecht auf die <a href="http://carta.info/27393/leistungsschutzrecht-presseverlage-wollen-zwangsabgaben-statt-marktloesung/#textpartikel">Verwendung von Textschnipseln im Internet</a> begründen zu wollen. Darin liegt ja die besondere Gefahr für die Informations- und Meinungsfreiheit, weil insofern Verlinkung und Snippets unter Verwendung von kleinsten Textbröckchen bereits dem Leistungsschutzrecht unterfallen. Aber: Die Verwendung dieser Textschnipsel, zum Beispiel durch Aggregatoren wie Rivva, müsste ja noch immer rechtswidrig sein. Und so bestimmt zum Beispiel folgerichtig § 87g Abs. 1 a.E. des Gesetzentwurfes der Verleger, mit der entgegen der bisherigen Gesetzeslage bereits das Betrachten einer Webseite zu einer urheberrechtlich relevanten Nutzungshandlung umgewidmet wird:</p>
<blockquote><p>„Vervielfältigung im Sinne von Satz 1 ist auch die Vervielfältigung auf einem Gerät, die zu einer <strong>nicht von der Zustimmung des Presseverlegers</strong> erfassten Darstellung auf dem Bildschirm erstellt wird.“</p></blockquote>
<p>Wenn der BGH aber seine Rechtsprechung – wie zu vermuten – konsequent weiter entwickeln würde, dann entpuppt sich das Leistungsschutzrecht womöglich als hohle Nuss.</p>
<p>Jede Nutzungshandlung, die nach derzeitigem Erkenntnisstand dem Leistungsschutzrecht der Verleger unterfallen würde, ist ja nicht rechtswidrig, da die Presseverleger durch das Einstellen der Inhalte ins Netz ohne technische Schutzmaßnahmen eine Einwilligung in die „nach den Umständen üblichen Nutzungshandlungen“ erteilt hätten. So wird a tergo durch die vom BGH angenommene Einwilligung, das Leistungsschutzrecht ausgehöhlt.</p>
<p style="text-align: center;"><strong>III.</strong></p>
<p>Die Rechtsprechung des BGH bezüglich einer Einwilligung in die „nach den Umständen üblichen Nutzungshandlungen“, kann sich durch die Rechtswirklichkeit bestätigt fühlen. Aktuell scheint es (mindestens) zwei gegenläufige ökonomische Strategien der Verleger zu geben, die exakt die Frage der Verbreitung von Inhalten ohne oder eben mit technischen Schutzmaßnahmen (Paywall) adressieren.</p>
<p><strong>1.</strong> Ein Teil der Verleger setzt bewußt auf die Ausweitung der Verfügbarkeit von Inhalten im Netz ohne jede Schranke. <a href="http://netzwertig.com/2010/05/26/journalismus-im-netz-warum-tageszeitungen-von-offenen-schnittstellen-profitieren/">Netzwertig.com berichtet aktuell</a> zum Beispiel über eine offene Schnittstelle des britischen Guardian:</p>
<blockquote><p>“Statt ihre Inhalte für sich zu behalten und ausschließlich innerhalb der eigenen Webangebote zu publizieren, öffnen Nachrichtenangebote über Schnittstellen (API) ihre Content-Datenbanken und geben Drittanbietern Zugriff auf diese.“</p></blockquote>
<p>Ziel dieser Strategie ist es, mehr Pageviews und damit mehr Werbeeinnahmen zu geringeren Kosten zu erzielen.</p>
<p><strong>2. </strong>Die exakt entgegengesetzte Strategie, die bei <a href="http://mashable.com/2010/05/26/how-to-monetize-news-media/">Mashable.com an Hand einiger Beispiele</a> erläutert wird,  läuft darauf hinaus, den Content (ganz oder nur in Teilen) hinter eine Paywall zu stellen und den Abruf kostenpflichtig zu machen.</p>
<p>Im einen wie im anderen Falle entscheidet sich aber der Verleger ganz bewusst dafür (oder eben dagegen), die Inhalte ohne technische Schutzmaßnahme in das Netz zu stellen und damit für die üblichen Nutzungshandlungen (Abruf, Verlinkung, Snippets) freizugeben (oder eben auch nicht). Der BGH hat rechtsempirisch betrachtet keine Veranlassung seine Rechtsprechung aufzugeben.</p>
<p><strong>Fazit:</strong></p>
<p>Bei der Abfassung eines Gesetzestextes wird auf das Bundesjustizministerium die wenig dankbare Aufgabe zukommen, die Rechtsprechung des BGH seit der Paperboy-Entscheidung und jetzt wieder bestätigt durch die Entscheidung zu Googles Bildersuche in der einen oder anderen Art und Weise zu kassieren. Ansonsten wird sich das Leistungsschutzrecht als hohle Nuss herausstellen können. Was das Leistungsschutzrecht gesetzlich zu verbieten vorgibt, sind ja alles Nutzungshandlungen, die nach der Rechtsprechung des BGH durch eine Einwilligung der Verleger selbst gedeckt und damit rechtmäßig sind.</p>
<p>Noch besser aber wäre es, der Gesetzgeber nähme von dem Vorhaben insgesamt Abstand. Noch ist ja die <a href="http://carta.info/23539/siegfried-kauder-die-verlage-wittern-morgenluft-aber-sie-haben-noch-nicht-gewonnen/">Entscheidung über ein Leistungsschutzrecht nicht getroffen</a>.  Auch die hohlste Nuss will aber erst noch geknackt sein.</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist als Crosspost auch bei <a href="http://carta.info/28112/eine-hohle-nuss-das-leistungsschutzrecht-nach-dem-bgh-urteil-zur-google-bildersuche/">CARTA veröffentlicht</a> worden. Kommentare zu diesem Artikel bevorzugt dort. </em></p>

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		<title>Neue Sachlichkeit</title>
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		<pubDate>Sun, 30 May 2010 16:04:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Apple]]></category>
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		<description><![CDATA[Ambrose Bierce hat einmal formuliert, &#8220;beten heiße darum zu bitten, dass die Gesetze des Universums wegen eines einzigen, eingestandenermaßen unwürdigen Bittstellers außer Kraft gesetzt werden.&#8221; Inzwischen scheint man auf Verlegerseite in Sachen Apple und iPad Apps vom Beten Abstand zu nehmen. Die anfängliche Begeisterung der Verleger ist einer geboten kritischen Betrachtung gewichen. Heise berichtet, die <a href="http://www.engeln.de/2010/05/30/die-neue-sachlichkeit/#more-271'" class="more-link">more »</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<p>Ambrose Bierce hat einmal formuliert, &#8220;beten  heiße darum zu bitten, dass die Gesetze des Universums wegen eines  einzigen, eingestandenermaßen unwürdigen Bittstellers außer Kraft  gesetzt werden.&#8221; Inzwischen scheint man auf Verlegerseite in Sachen Apple und iPad Apps vom Beten Abstand zu nehmen. Die <a href="http://www.engeln.de/2010/04/11/qualitatsjournalismus-verleger-hilft-nur-noch-beten/">anfängliche Begeisterung der Verleger</a> ist einer geboten kritischen Betrachtung gewichen.</p>
<p>Heise berichtet, die Verleger würden wegen der strengen Kontrolle der Inhalte auf dem iPad durch Apple nun das <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verleger-draengen-Apple-zu-Zensur-Gespraech-1010703.html">Gespräch mit Steve Jobs</a> suchen. Offensichtlich wollen sich die Verleger nicht zu Inhaltelieferanten von Apples Gnaden degradieren lassen und kritisieren die &#8220;Zensur&#8221;, die Apple auf dem iPad ausübt.</p>
<p>Marcel Weiss <a href="http://www.neunetz.com/2010/05/26/trennung-von-produktion-und-distribution-auch-auf-ipad-rss-feeds-als-digitale-zeitung/">berichtet zugleich in seinem Blog Neunetz.com</a> darüber, wie andere Apps den Verlegern das Wasser abzugraben drohen, weil für die Inhalteproduktion &#8211; so der Kern des Beitrags &#8211; &#8220;natürlich auch auf dem iPad die nahezu gleichen Marktdynamiken  zutreffen, wie man sie im Netz antrifft.&#8221; Und er ergänzt:</p>
<blockquote><p>&#8220;Der einzige wesentliche Unterschied liegt in Apples zentralisiertem  Ansatz mit anhängendem Zulassungs-Prozess für den Appstore.&#8221;</p></blockquote>
<p>Unterdessen berichtet Focus Redakteur Torsten Kleinz über die <a href="http://www.focus.de/digital/computer/tid-18400/apple-die-technik-konterrevolution_aid_512425.html">technischen Rückentwicklungen, die die Hardwarehersteller</a>, wie zum Beispiel Apple, vollziehen, um den Stand bereits erreichter technologischer Freiheiten zurückzuschrauben. Inhaltlich geht es natürlich darum, die Kontrolle, &#8220;die Apple über sein Produktuniversum hat, (&#8230;)  immer wieder in klingende Münze&#8221; umzusetzen.</p>
<p>Vielleicht hilft demnächst den Nutzern und Konsumenten nur noch Beten.</p>

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		<title>Mayhill-Fowler, Kubicki und die Netzsperren</title>
		<link>http://www.engeln.de/2010/05/27/mayhill-fowler-kubicki-und-die-netzsperren/</link>
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		<pubDate>Thu, 27 May 2010 17:44:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
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		<category><![CDATA[FDP]]></category>
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		<description><![CDATA[Mayhill Fowler ist eine in den USA bekannte, ja inzwischen berühmte Bürgerjournalistin. Im Wahlkampf von Barack Obama hat Mayhill Fowler auf einer kleinen Veranstaltung notiert, dass Obama über die verbitterten (weißen) Amerikaner des Mittleren Westens geäußert hatte, diese würden sich in ihrem Frust an &#8220;Waffen und Religion klammern&#8221;. Über ihr Blog verbreitete Mayhill Fowler die <a href="http://www.engeln.de/2010/05/27/mayhill-fowler-kubicki-und-die-netzsperren/#more-243'" class="more-link">more »</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
<p>Mayhill Fowler ist eine in den USA bekannte, ja inzwischen berühmte Bürgerjournalistin. Im Wahlkampf von Barack Obama hat Mayhill Fowler auf einer kleinen Veranstaltung notiert, dass Obama über die verbitterten (weißen) Amerikaner des Mittleren Westens geäußert hatte, diese würden sich in ihrem Frust an <a href="http://www.huffingtonpost.com/mayhill-fowler/obama-no-surprise-that-ha_b_96188.html">&#8220;Waffen und Religion klammern&#8221;</a>. Über ihr Blog verbreitete Mayhill Fowler die Nachricht und die Äußerung wurde zu einem <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Barack_Obama_presidential_primary_campaign,_2008#Pennsylvania">Politikum im Wahlkampf</a>.</p>
<p>Dahinter steht kein singulärer Vorgang. Die digitalen Medien bieten vielfältige Möglichkeiten selbst zum Berichterstatter und Verbreiter von Nachrichten zu werden. Das gilt selbstverständlich und erst recht für politische Vorgänge [1].</p>
<p>So ist es auch kein Wunder, dass die prominenteste Befürworterin von Netzsperren, Ursula von der Leyen, ihrerseits ein kleines <a href="http://carta.info/13421/ursula-von-der-leyens-mayhill-fowler-moment/">Mayhill-Fowler-Erlebnis</a> hatte. CARTA kommentierte seinerzeit ein Video über eine Wahlkampfveranstaltung der Ministerin mit den Worten, dass &#8220;Ursula von der Leyen (&#8230;)  noch immer bereit ist, mit dem  Thema Kinderporno-Sperren polemisch und in Rage Wahlkampf zu betreiben.&#8221; Und brachte auch die zentrale Erkenntnis auf den Punkt:   &#8220;Es zeigt zugleich, wie sich die Mechanik der öffentlichen Debatte  verändert hat.&#8221;</p>
<p>Wolfgang Kubicki, der Fraktionschef der FDP im Schleswig-Holsteinischen Landtag, muss sich also nicht grämen. Er ist jetzt in bester Gesellschaft. Hendrik Wieduwilt, seines Zeichens Blogger und freier Journalist, <a href="http://hendrikwieduwilt.wordpress.com/2010/05/27/neue-internet-sperren-aus-schleswig-holstein/">berichtet  über ein erlesenes Zusammentreffen</a> im &#8220;&#8216;Kieler Kaufmann&#8217; im schmucken Villenviertel Düsternbrook&#8221; anlässlich dessen zur Sperrung von ausländischen Glücksspielangeboten im Internet folgendes geäußert wurde:</p>
<blockquote><p>&#8220;Schleswig-Holstein will (&#8230;)   Zugangsblockaden gegen illegale [Glücksspiel-] Angebote im Internet einführen. (&#8230;) Access Blocking! Und das sickert nun  auch nach Schleswig-Holstein durch, wie Kubicki etwas gepresst bestätigt  – eigentlich wolle er nämlich &#8216;noch nicht zu viel verraten&#8217;, der  Gesetzentwurf der Regierungsparteien soll am 9. Juni in Berlin  präsentiert werden. Aber eine Rechtsgrundlage für Sperrverfügungen wie  in Dänemark werde es geben.&#8221;</p></blockquote>
<p>Es kam, wie es kommen musste: Wolfgang Kubicki hat so via <a href="http://hendrikwieduwilt.wordpress.com/2010/05/27/neue-internet-sperren-aus-schleswig-holstein/">Blog von Hendrik Wieduwilt</a> und <a href="http://www.telemedicus.info/article/1767-Online-Gluecksspiel-Schleswig-Holstein-will-Sperrverfuegungen.html">einem Beitrag bei Telemedicus</a> eine politische Bombe gezündet, deren Schockwellen sich über Twitter im Laufe des Tages entsprechend verbreiteten.  Die Splitter und Querschläger dieser Bombe wird jetzt nicht zuletzt auch die FDP in Berlin abbekommen. Die FDP wird schwerlich auf Bundesebene in Berlin Netzsperren im Kampf gegen Kinderpornographie ablehnen können, nur um auf Landesebene im fiskalischen Interesse an einem staatlichen Monopol auf die Ausbeutung der Spielsucht eben jenes Instrument gutzuheißen. Einen solchen politischen Spagat in der netzpolitischen Argumentation wird die FDP nicht plausibel machen können.</p>
<p>Die Kritiker des Zugangserschwerungsgesetzes müssen sich indessen auf der ganzen Linie bestätigt fühlen.</p>
<p>Und nebenbei bemerkt: Gibt es womöglich tiefsinnige Hintergedanken, warum die aktuelle Forderung, das Netzsperren eben <a href="http://ak-zensur.de/2010/05/forderungen-jmstv.html">kein Instrument des Jugendschutzes nach dem JMStV</a> sein dürfen, in der Politik so wenig Gehör findet?</p>
<p>[1] Einen lesenswerten Überblick findet man zum Beispiel bei: Moorstedt,  Jefffersons Erben &#8211; Wie die digitalen Medien die Politik verändern,  Frankfurt 2008. Buchbesprechung beim <a href="http://www.perlentaucher.de/buch/30660.html">Perlentaucher</a>.  <strong><em> </em></strong></p>
<p><strong><em>[Update]</em> </strong>Die FDP Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein hat inzwischen eine <a href="http://www.ltsh.de/presseticker/2010-05/28/12-24-00-383b/PI-S-_ZwDg7-fdp.pdf">Pressemitteilung herausgegeben</a>. Darin wird Wolfgang Kubicki wie folgt zitiert:</p>
<blockquote><p>&#8220;Internet-Sperren seien aber seiner Ansicht nach keine sinnvolle Lösung, um illegale Angebote zu verhindern. Eine entsprechende Regelung sei im Gesetzentwurf zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages daher nicht vorgesehen, so Kubicki.&#8221;</p></blockquote>
<p>Interessant ist, dass Kubicki damit <strong>nicht</strong> dementiert, die Äußerungen, wie von Hendrik Wieduwilt zitiert, ursprünglich  getätigt zu haben. Dazu passt auch die <a href="http://www.netzpolitik.org/2010/netzsperren-in-schleswig-holstein-dementi-vs-originalquelle/">Kommentarlage bei Netzpolitik.org</a>. Das angebliche Dementi der FDP ist also ein sogenanntes <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Non-denial_denial">Non-denial denial</a>. Darauf weisst jetzt auch in einem <a href="http://hendrikwieduwilt.wordpress.com/2010/05/28/sperrverfugungen-aus-schleswig-holstein-das-%E2%80%9Edementi%E2%80%9C-der-fdp-ist-keines/">neuen Blogbeitrag Hendrik Wieduwilt</a> hin. Sein Fazit:</p>
<blockquote><p>&#8220;Offenbar nimmt die FDP nun allerdings von ihrem Vorhaben Abstand – und  das wäre nach allen bisherigen Erfahrungen mit Access-Blocking eine gute  Nachricht. Dass die liberale Partei das aber nicht ausdrücklich so  sagt, sollte eigentlich niemanden wundern.&#8221;</p></blockquote>
<p>Alles spricht dafür, dass die Überschrift dieses Blogbeitrages ihre Berechtigung behält: Wolfgang Kubicki hat Bekanntschaft mit Mayhill Fowler in der Person von Hendrik Wieduwilt gemacht.</p>

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		<title>Kein Herz für Blogger</title>
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		<pubDate>Mon, 17 May 2010 21:54:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der bei iRights geleakte Entwurf für ein neues Leistungsschutzrecht der Presseverleger schlägt &#8211; wie zu Erwarten &#8211; hohe Wellen. Neben einer ersten Analyse bei iRights selbst, gibt es bereits sehr detaillierte Kritik an den Vorschlägen für dieses Gesetz. Im Kern der Kritik steht natürlich, dass eine solche Zwangsabgabe und der damit verbundene Aufbau einer neuen <a href="http://www.engeln.de/2010/05/17/kein-herz-fur-blogger/#more-230'" class="more-link">more »</a>]]></description>
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<p>Der bei iRights <a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-content/uploads/2010/05/Leistungsschutzrecht-Gewerkschaftssynopse.pdf">geleakte  Entwurf</a> für ein neues Leistungsschutzrecht der Presseverleger  schlägt &#8211; wie zu Erwarten &#8211; <a href="http://rivva.de/http://www.irights.info/index.php?id=880">hohe  Wellen</a>. Neben einer ersten <a href="http://www.irights.info/index.php?id=880">Analyse bei iRights</a> selbst, gibt es bereits <a href="http://carta.info/27393/leistungsschutzrecht-presseverlage-wollen-zwangsabgaben-statt-marktloesung/">sehr  detaillierte Kritik</a> an den Vorschlägen für dieses Gesetz. Im Kern  der Kritik steht natürlich, dass eine solche Zwangsabgabe und der damit  verbundene Aufbau einer neuen GEZ für Verleger alles andere als eine  marktkonforme Lösung für eine Branche ist, der es <a href="http://breitband.dradio.de/warten-auf-das-bmj/">sowieso gar  nicht schlecht</a> geht &#8211; sich aber das Leistungsschutzrecht über die Monopolisierung von Textschnipseln zugleich als  <a href="http://www.bernd-kling.de/leistungsschutzrecht-organisierter-angriff-auf-die-informationsfreiheit/660">organisierter Angriff auf die  Informationsfreiheit</a> darstellt.</p>
<p>Daneben ist aber auch bereits die <a href="http://www.presseschauer.de/?p=1144">berechtigte Frage  aufgeworfen</a> worden, ob denn Blogger als &#8220;Verleger&#8221; im Sinne des  geleakten Gesetzentwurfes anzusehen seien.  Legt man die Fassung des  Gesetzentwurfes der Verleger zu Grunde, müsste man die Frage wohl  verneinen. Sei es, dass es an einer &#8220;redaktionellen Festlegung&#8221; des  Presseerzeugnisses fehlt oder aber eine hinreichende &#8220;wirtschaftliche  und organisatorische Leistung&#8221; die Qualifikation als &#8220;Presseverleger&#8221; im  Sinne des Entwurfs ausschließt.  Spannend aber ist hier insbesondere auch die Position von Ver.di und des DJV. Denn der Entwurf vermerkt<a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-content/uploads/2010/05/Leistungsschutzrecht-Gewerkschaftssynopse.pdf"> an dieser Stelle als Position der beiden Gewerkschaften</a>:</p>
<blockquote><p>&#8220;Nicht als Presseerzeugnisse im Sinne dieses Gesetzes gelten Telemedien.&#8221;</p></blockquote>
<p>Was also im Entwurf der Presseverleger noch einigermaßen wortreich im wahrscheinlich gleichen Sinne erledigt wird, findet sich bei den Gewerkschaften Ver.di und DJV mit kalten Worten wiedergegeben: Blogger sollen keine Presseverleger im Sinne des Leistungsschutzrechts sein.</p>
<p>Und an der Stelle ist jede Verwunderung berechtigt. Wen vertreten die Gewerkschaften hier eigentlich noch, wenn sie zum Beispiel freiberuflich bloggende Journalisten nicht in den Genuss eines Leistungsschutzrechtes kommen lassen wollen, welches sie aber  sonst zu Lasten der Allgemeinheit den &#8220;Presse-Verlegern&#8221; einzuräumen willfährig sind.</p>

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