Kategorien
Medien

Leistungsschutzrecht – nicht nur für gewerbliche Nutzer

Nachdem sich in einer gemeinsamen Erklärung deutsche Wirtschaftsverbände, unter anderem auch der Bundesverband der Deutschen Industrie, gegen die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverleger ausgesprochen haben, folgte zunächst eine leicht hysterische, in jedem Fall aber harsche Reaktion seitens der Verleger:

„Als völlig überzogen wurde auch die Behauptung des BDI kritisiert, die Presse wolle Lasten in ‚Milliardenhöhe‘ auf die Wirtschaft abwälzen und gefährde damit insbesondere den Mittelstand. ‚Davon kann keine Rede sein‘, sagten die Sprecher. ‚Von Milliarden haben wir nie gesprochen. Im Gegenteil: Der BDI weiß aus Gesprächen mit den Verlegerverbänden, dass solch absurde Größenordnungen weder geplant noch vorgeschlagen worden sind.'“

Nun, ich weiß natürlich nicht, was zwischen Presseverlegern und dem BDI besprochen wurde, aber dass mit dem Leistungsschutzrecht Einnahmen in Milliardenhöhe generiert werden sollen, wurde von Verlegerseite in der Anhörung des BMJ zum Leistungsschutzrecht so gesagt.

Zwischenzeitlich ist es um das Leistungsschutzrecht etwas ruhiger geworden. Möglicherweise setzt hinter den Kulissen des politischen Berlins das grundsätzliche Nachdenken über ein solches Leistungsschutzrecht ein.

Zu den grundsätzlichen Erwägungen, ob es überhaupt eines solchen Leistungsschutzrechts bedarf und wen es denn trifft, passt ein Zitat von Mathias Döpfner, das ich bisher im Internet so noch nicht gefunden habe. Das Zitat von Mathias Döpfner stammt aus dem Buch „2020 – Gedanken zur Zukunft des Internet“ (Buchbesprechung hier bei Thomas Knüwer). Döpfner analysiert die Gewinnmöglichkeiten der Verlage im Netz und meint:

„Dafür gibt es Dutzende von Möglichkeiten. (…) Sei es, dass wir über eine Verwertungsgesellschaft das Recht auf gewerbliche Nutzung der [Verlags-] Webseiten an Firmen verkaufen. „

Das ist die bisher öffentlich eingestandene Zielrichtung des Leistungsschutzrechts. Aber Döpfner schreibt eben einen Satz vorher auch:

„… Sei es, dass wir Internet-Zugangsanbietern das Recht verkaufen, ihren Kunden die Webseiten eines Verlages oder einer Gruppe von Verlagen zeigen zu können.“

Es geht den Verlegern offensichtlich nicht nur um eine Presse-GEZ für gewerbliche Nutzer – es geht wohl noch immer auch um die privaten Nutzer, die über den Umweg der Internet-Zugangsanbieter zu einem Holzmediensoli herangezogen werden sollen.