Mai 23

Wenn der Bischof die Hose runterlässt – Beitrag von Michael Frenzel

Mit dem „Tagesschaum“ soll am 11. Juni im Öffentlich-Rechtlichen Fernsehen eine neue Meinungssendung an den Start gehen. Dass neben dem inzwischen graubärtigen TV-Bärbeißer Friedrich Küppersbusch der Blogger und Medienkritiker Stefan Niggemeier sein TV-Debüt geben wird, verspricht unterhaltsamen Sprengstoff. Gewünscht hätte ich mir da zuerst ein Interview mit Markus Lanz über dessen Ängste und Aggressionen. Doch Interviews soll es keine geben.

Schade, stammt Küppersbuschs Ruhm doch aus Zeiten, als das Öffentlich-Rechtliche noch auf Zack war. Höhepunkte des Politmagazins „Zak“ waren weniger die zappelnden Handpuppen als Interviews. Zugegeben, vor allem jene von Wolfgang Korruhn, Küppersbuschs damaligem Partner. Unvergleichlich dessen stets gestikreiche Freiluft-Anmoderationen. Dazu der oft beiläufig direkte Blick in die Kamera, der Zuschauer zu Komplizen macht. Immer freundlich lächelnd, hielt Korruhn das Stab-Mikrofon wie eine Lanze vor seinen Gesprächspartnern.

Korruhn ist vor ziemlich genau zehn Jahren gestorbenen. Aus diesem Anlass hier meine persönlichen Top-10 seiner lehrbuchhaften Interviews, allesamt Sternstunden des Fernsehjournalismus.

  1. Joschka Fischer gesteht auf der Kirchentreppe Ängste und Aggressionen und verweigert sich, Privateres zu beichten.
  2. Bundesministerin Irmgard Adam-Schwaetzer beweist, dass man nicht nicht kommunizieren kann.
  3. Franz Beckenbauer „Der Kaiser“ schweigt im Hochsicherheitstrakt der Gladiatoren.
  4. Verteidigungsminister Gerhard Stoltenberg wird ans Bank-Ende gedrängt und redet über das Töten, Aggression, Ängste, Schlafstörungen und autogenes Training.
  5. Udo Jürgens rückt bei 1:59 weiter weg und gesteht Erlösungshoffnungen im Tode.
  6. Hans-Jochen Vogel sucht intensiven Augenkontakt und bekennt sich zu Körpernähe und Prinzipien.
  7. Eugen Drewermann zeigt im Leiden die Härte der Sanftmütigen.
  8. Bischof Johannes Dyba erläutert die widernatürliche Unzucht der Homosexuellen.
  9. Hildegard Knef bekennt sich zu Geldsorgen, Facelifting und Selbstmord.
  10. Ernst-Dieter Lueg doziert vor Feuerlöscher über journalistische Tabus und Enthüllungsbüros.

Zitat: „Jetzt ist das Interview mit Wolfgang Korruhn zu Ende.“ – „Nee, noch nicht ganz. Was macht Ernst-Dieter Lueg, wenn …“ Niggemeier, übernehmen sie.

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Dez 02

Bei netzwertig.com analysiert Martin Weigert die Debatte um das Leistungsschutzrecht als eine finale Auseinandersetzung zwischen den alten Machteliten der Printpresse und der im Netz entstandenen neuen Öffentlichkeit:

“Der Versuch, das Leistungsschutzrecht durchzudrücken, ist der finale Machtkampf zwischen der alten deutschen Medienelite, die viele Jahrzehnte direkt und indirekt, durch ihre Berichterstattung und in Hinterzimmern, die hiesige Politik beeinflusst hat, und dem Internet. Springer, Burda, SZ und FAZ geht es nicht ums Geld, sondern ums Prinzip, weiterhin exklusiv die sprichwörtliche vierte Gewalt im Lande zu bleiben. Das bedeutet eben auch, widersinnige Gesetze in die Wege leiten zu können.”

Ich halte diese Diagnose für zumindest in Teilen zutreffend. Dafür sprechen ja bereits Inhalt und Wortwahl einiger Befürworter des Leistungsschutzrechts, nicht zuletzt der berühmt-berüchtigte Gastkommentar des HB-Männchens in der CDU-Fraktion. Martin Weigert folgert in diesem Machtkampf nun,

“Ein Sieg des Netzes würde alles verändern. (…) Ein Erfolg der LSR-Gegner [wäre] im Angesicht der noch immer massiven Meinungsmacht der auflagen- und reichweitenstarken Zeitungsmarken und ihrer abwechselnden Nicht-Berichterstattung sowie LSR-Lobbyarbeit unter dem Deckmantel des Qualitätsjournalismus ein endgültiges Zeichen dafür, dass eine von Unbeweglichkeit und Rückwärtsgewandtheit geprägte Bewahrer- und Kontrollmentalität in Deutschland keine breite Unterstützung mehr erhält.”

Wolfgang Michal hält das bei CARTA für einen “Allmachtsrausch” und zweifelt,

“ob die tektonischen Verschiebungen in der Informations-Gesellschaft bereits ausreichen, um die Kraftprobe LSR erfolgreich zu bestehen.”

Danach hängt also alles davon ab, ob es der Netzöffentlichkeit gelingen wird, den Gesetzesvorschlag zum Leistungsschutzrecht in seiner derzeitigen Form zu Fall zu bringen.

Pyrit in der Glaskugel

Wagt man einen Ausblick auf die Folgen, die das geplante Leistungsschutzrecht hätte, so überwiegen – und dies nicht nur in der Netzöffentlichkeit – die negativen Folgeabschätzungen. Es geht um die Informationsfreiheit, die Gefahren für kleinere Aggregatoren und neue Start-Ups, sowie um Rechtsunsicherheit und drohende Abmahnungen bei (automatisierten) Verlinkungen. Unterstellen wir aber einmal ein positives Szenario (also ohne all jene negativen Auswirkungen), so scheint zumindest absehbar, dass das Gesamtaufkommen aus dem Leitungsschutzrecht eher bescheiden ist. “You get lousy pennies on the web”, meinte Hubert Burda. Aber das wird erst recht für das Leistungsschutzrecht gelten. Denn wirtschaftlich ist die Bedeutung von Verlegercontent für Suchmaschinen keineswegs so hoch einzuschätzen, wie es die Verleger gerne hätten und immer wieder behaupten. Der Guardian fragt sich in einem sehr beachtenswerten Artikel “Does Google really need news media content?” und kommt zu dem Schluss:

“For Google (…)  having newspaper articles in its search system is no more than small cool stuff.”

Damit bestätigt der Guardian eine Studie aus Deutschland, demzufolge Google

“den überwältigenden Teil seines Geschäfts realisiert (…) ohne die Nutzung von Inhalten der Presseverleger”.

Die Verleger tun zumindest in der Debatte so, als sei das Leistungsschutzrecht eine Goldgrube, mit deren Ausbeutung ein Zeitungssterben in Deutschland verhindert werden könne. Wagt man einen Blick in die Glaskugel an Hand der verfügbaren Informationen, kommt man zu der Prognose, dass das Leistungsschutzrecht nur Pyrit ist; es ist Narrengold, das für die Verleger scheinbar gut aussieht und glänzt, aber doch keinen wirtschaftlichen Wert hat.

Wir Könige von Epirus

Nach der gewonnen Schlacht bei Asculum soll der König von Epirus einem Vertrauten gesagt haben: “Noch so ein Sieg, und wir sind verloren!” Das war der bekannte Pyrrhussieg. Selbst wenn das Leistungsschutzrecht in der jetzigen Form Gesetz wird, dann gibt es im Ergebnis der Auseinandersetzung – und das schon jetzt! – nur viele, viele Könige von Epirus.

Die Regierungskoalition erweckt den Anschein, als sei die durchschlagende Unterstützung für das Leistungsschutzrecht einer Art Günstlingswirtschaft am Hofe der Königin geschuldet. Wo echte politische Überzeugung bei der Union im Spiele ist, handelt es sich nur um die “Stahlhelmfraktion im Urheberrecht“, deren politische Aussicht darin besteht, die Union zu einer ländlich-provinziellen Kukidentpartei fortzuentwickeln. Für die FDP sieht es noch dramatischer aus, insofern als das Leistungsschutzrecht marktwirtschaftlichen Überzeugungen Hohn spricht; es ist, wie es in einer vom BDI unterzeichneten Erklärung freundlich heisst, “ordnungspolitisch inakzeptabel“. Wenn die FDP einem Leistungsschutzrecht gegen ihre Überzeugung zustimmen wird, ist dies nur der Schwäche der FDP und der kommenden Bundestagswahl geschuldet. So verliert Politik an Glaubwürdigkeit.

“Pressefreiheit ist die Freiheit von 200 reichen Leuten, ihre Meinung zu verbreiten”, und von dieser Freiheit machen die Verleger beim Leistungsschutzrecht reichlich Gebrauch. Für die Glaubwürdigkeit der institutionalisierten Presselandschaft in Deutschland entwickelt sich das Leistungsschutzrecht zu dem, was der Irak-Krieg für die US-Presse war. Stefan Niggemeier spricht von “Lügen“, “Zensur” und einer Desinformations– und Diffamierungskampagne. Ich kann ihm nicht widersprechen. So verliert die institutionalisierte Presse ihre Glaubwürdigkeit.

Aber es kann aus Sicht der Protagonisten alles noch schlimmer kommen. Wäre es nicht ironisch, wenn am Ende die erhoffte positive Berichterstattung über die Regierungsparteien ausgerechnet zur Bundestagswahl 2013 im Netz nicht mehr auffindbar wäre. Und wie, wenn Verleger und vor allem die Journalisten weiteren wirtschaftlichen Niedergang erfahren und in der Politik neuerliche Hilfe mit Verweis auf das bereits gewährte Leistungsschutzrecht versagt wird. Das wäre bitter-ironisch. Und nebenbei lenkt die Verlegerkampagne für das Leistungsschutzrecht schon jetzt von anderen, wichtigen Fragen auch noch ab.

Nein, das Leistungsschutzrecht lässt sich, wenn als Machtkampf zwischen Netzöffentlichkeit und alten Machteliten gedacht, von letzteren nicht mehr gewinnen. Es sollte aus Sachgründen alsbald beerdigt werden. Wenn, dann ist es die Ohnmacht von Verlegern und Regierungsparteien gleichermaßen, die uns das Leistungsschutzrecht bescheren wird. Wer hätte noch die Souveränität und die Kraft vom Leistungsschutzrecht aus guten sachlichen Gründen Abstand zu nehmen?

 

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Sep 10

In diesen Tagen entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit des ESM. Im Kern geht es um die durch die letzte Entscheidung der EZB noch verschärfte Frage, ob das Haushaltsrecht des Parlamentes durch den ESM verletzt wird. Letzten Endes können ja mit dem geschaffenen „Rettungsinstrument“ unmittelbar, quasi im Namen und für Rechnung der Bundesrepublik Deutschland, Schulden in unbegrenzter Höhe begründet werden.

Staatsschulden ohne Parlament

Wenn also im nächsten Jahr ein neues Parlament gewählt wird, dann ist dessen Einfluss auf die Steuergesetzgebung und die Ausgabenpolitik möglicherweise bereits deshalb begrenzt, weil in den Folgejahren Fehlbeträge aus dem ESM von Deutschland finanziert werden müssten. Auch wenn der schlimmste Fall gar nicht eintreten muss – das ist für sich genommen problematisch. Schon die Glorious Revolution hatte mit der Bill of Rights 1689 den Grundsatz durchgesetzt, dass der König für die Erhebung von Steuern und Abgaben die Zustimmung des Parlamentes braucht. Und genau darauf berief sich die Revolution der amerikanischen Kolonisten gegenüber dem Mutterland: „No taxation without representation.“ Wenn außerhalb des Haushaltsrechts des Parlamentes Schulden zu Lasten der Bundesrepublik begründet werden können, bricht ein Baustein liberaler Demokratie weg.

Kontrollverlust

Damit ist jedoch das ganze Dilemma noch gar nicht hinreichend beschrieben. Die Beseitigung von Handelsschranken zwischen Nationen und die damit einhergehende Internationalisierung des Waren-, Dienstleistungs- und Finanzverkehrs, mit einem Wort der Trend zur Globalisierung, schränkt mutatis mutandis die Möglichkeiten des Nationalstaats zur Regulierung der Angelegenheiten innerhalb der Grenzen seines eigenen Territoriums ein. Und die fortschreitende Technologisierung ermöglicht Produktivitätsgewinne, die den Wegfall oder die Verlagerung von Arbeitsstellen bewirken. Neue Player erlangen Gewicht in den internationalen (Handels-) Beziehungen, man denke nur an China. Die Notwendigkeit für international abgestimmte Regularien, auch und gerade für die Finanzmärkte, steigt in dem Maße, als die Fähigkeit solche politischen Lösungen im Konsens zu erzielen abnimmt.

Die EU kann man auch als ein Projekt verstehen, politische Kontrollfähigkeit angesichts der Entwicklung zurückzugewinnen. Und gerade der ESM soll ja die einzelnen Staaten davor schützen, zum einflusslosen Spielball entfesselter Finanzmärkte zu werden. Die konkreten Institutionen der EU jedoch müssten eigentlich jede Partei in Opposition bringen. National-konservative Parteien dürften sich darüber wundern, dass dem Verlust an Souveränität des Nationalstaates augenscheinlich kein nennenswerter Gewinn an Handlungsfähigkeit auf der EU-Ebene korrespondiert. Jedem echten Marktliberalen sollte davor Grausen, wie sich hier die EU als Staatengemeinschaft zum Nachtwächter der Finanzplutokratie macht. Und selbstredend müssten Sozialdemokraten dagegen opponieren, wie die öffentliche Wohlfahrt derart in den Dienst partikularer Gewinninteressen gestellt wird.

Es regiert der Sachzwang

Nichts dergleichen passiert jedoch. Die Warnung vor einem negativen Urteil des BVerfG in Sachen ESM und der möglichen Folgen auf die Finanzmärkte ist nichts anderes als die Kapitulation vor dem Sachzwang – die Abdankung vom politischen Mandat: „Liebe Wähler, bitte versteht, einen politischen Gestaltungsauftrag können wir gar nicht wahrnehmen, selbst wenn wir wollten.“

Jetzt soll es also das BVerfG richten. Jene urliberale Institution, die aus der Verfassung heraus den Auftrag hat, Rechte des Einzelnen und das Grundgesetz auch gegen den demokratischen Gesetzgeber zu bewahren und zu verteidigen, soll jetzt die Prärogative des demokratischen gewählten nationalen Gesetzgebers gegenüber der EU-Exekutive schützen. Und zugleich über einen Sachverhalt entscheiden, den die gewählte Regierung faktisch als außerhalb ihrer politischen Handlungsfähigkeit liegend betrachtet. Was immer das BVerfG entscheidet – es ist ein Desaster der Demokratie.

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Sep 02

Mein Kommentar bei Stefan Niggemeier ist im Status “awaiting moderation” – daher kurz hier inhaltliche Anmerkungen zum Beitrag “Wenn’s brennt, einfach löschen“:

Die in der Presse zum Gesetzentwurf kolportierte pauschale Behauptung, Blogger seien durch das Leistungsschutzrecht quasi überhaupt nicht betroffen (das hatte zum Beispiel das Handelsblatt behauptet und jetzt nachträglich korrigiert) ist unrichtig.

Der Gesetzentwurf beinhaltet noch immer in der Begründung eine etwas verklausulierte Bemerkung (“Ist z. B. ein Blogger hauptberuflich als freiberuflicher Journalist tätig und setzt er sich auf seinem Blog mit seinem Schwerpunktthema auseinander, dann handelt er, wenn er hierbei Presseerzeugnisse von Dritten nutzt, zu gewerblichen Zwecken. “), die den m.E. ohnehin nur völlig logischen Schluss zulässt, dass “gewerbliche Blogger” jedenfalls dann vom Leistungsschutzrecht erfasst sind, wenn sie, wie es der Gesetzentwurf etwas kryptisch in § 87g Abs. 4 formuliert, als

“gewerbliche Anbieter von Diensten (…), die Inhalte entsprechend aufbereiten”

anzusehen sind. Mit der letzten Formulierung sind wohl (?) primär News-Aggregatoren gemeint, aber die Unklarheit der Formulierung läßt offen, ob z.B. die Einbindung eines RSS-Feeds genügt, um einen “gewerblichen Blogger” in den Anwendungsbereich des Leistungsschutzrechtes zu bringen — als Zahlungspflichtiger.

Warum in der Berichterstattung einfach mal pauschal behauptet wurde, Blogger seien nicht betroffen, findet man übrigens bei Carta kurz erklärt: “Bitte, bitte kein Shitstorm!!

 

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Aug 12

Das Koalitionsvorhaben eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger ist recht erfolgreich aus dem Stadium der Kritik in dasjenige der Krise eingetreten. Zeit innezuhalten: Was würde eigentlich den Verlegern ein Leistungsschutzrecht nützen?

Wenn die Verleger es nicht schaffen, die Aufmerksamkeit eines Lesers für den Volltext eines Urhebers – mit begleitendem Material wie z.B. einer Fotostrecke – ausreichend zu monetarisieren, wie sollte es dann möglich sein, dass Suchmaschinenbetreiber über das Leistungsschutzrecht einen ausreichenden Beitrag zur Subventionierung der Verleger erbringen, wenn diese nur die Aufmerksamkeit eines Nutzers für kleine Textschnipsel monetarisieren können.

Scharfe Ungarin mit Mountainbike

Konkret gefragt: Wenn sich Verlagsangebote im Netz durch Anzeigen nicht ausreichend refinanzieren lassen, wie sollte sich daran etwas substantiell verbessern lassen, wenn Suchmaschinenbetreiber die Verleger aus den Mitteln subventionieren sollen, die zuvor durch Werbeanzeigen im Umfeld von Snippets generiert wurden. Es ist ja mehr als unwahrscheinlich, dass Suchmaschinenbetreiber mit Anzeigen im Umfeld von Snippets der Verlagsangebote mehr Einnahmen zu generieren in der Lage sind, als die Verleger mit Anzeigen auf ihren eigenen Webseiten.

Und noch konkreter: Wieviel Geld verdient denn Google wirklich mit Anzeigenwerbung im Umfeld von Text-Snippets der Verlagsangebote? Eine exemplarische Google-Suche nach aktuellen Überschriften des reichweitenstärksten Online-Angebotes des Axel-Springer-Verlages

fördert zu Tage: Google wird damit nicht wirklich Geld verdienen.

Günstige Flüge

Das Gegenargument der Verlegerlobby läßt sich erahnen: Der Suchmaschinenindex sei ja quasi leer, wenn die Verlagsangebote fehlen würden. Ich will mich nicht an der Hybris der Verleger abarbeiten, denn das Argument geht m.E. in wirtschaftlicher Hinsicht fehl. Die Frage wäre ja: Mit welchen Stichwörtern generiert Google Einnahmen aus Werbeanzeigen und in welchem Umfang wird auf den Ergebnisseiten und neben den Anzeigen ein Verlagsangebot gelistet.

Zum vermutlich recht teuren Suchbegriff “Günstige Flüge” findet sich zum Beispiel in den Suchmaschinenergebnissen auf der ersten Seite gar kein Verlagsangebot. Meine Annahme ist, dass sich auch zu anderen lukrativen Suchbegriffen in den Ergebnissen kaum Verlagsangebote finden lassen. Mag sein, dass Google gigantische Werbeinnahmen erzielt, mag sein, dass ein nennenswerter Teil der Suchmaschinenergebnisse von Verlagsangeboten stammen. Unrichtig dürfte trotzdem sein, dass ein nennenswerter Teil der Werbeeinnahmen von Google mit Suchmaschinenergebnissen von Verlagsangeboten im Zusammenhang steht. Das ist nicht nur schlicht logisch, sondern sogar schon trivial. Je interessanter und damit potentiell lukrativer ein Suchbegriff ist, umso eher finden sich eigens für diese Thematik entworfene Portale.

Abschluss der Pathogenese

Im Zuge der Entwicklung des Leistungsschutzrechts schlagen die Erwartungen der Verleger von Eschatologie zur Utopie um. Prinzipbedingtes Problem des Leistungsschutzrechts ist, dass sich die Einnahmen wiederum aus den Quellen speisen müssen, von denen sich schon die Verleger mit ihren Angeboten schon nicht ausreichend nähren können: Werbeanzeigen im Netz. Deswegen werden die Einnahmen aus dem Leistungsschutzrecht gering bleiben und deswegen ist umso wahrscheinlicher, dass die negativen Effekte des Leistungsschutzrechts – auch und gerade für die Verleger selbst – überwiegen werden.

Die Einnahmeseite eines Leistungsschutzrechtes wird sich selbst dann nicht wesentlich günstiger gestalten, wenn man den Kreis der Verpflichteten, über Suchmaschinenbetreiber hinaus, auf andere Bereiche erstreckt, wie zum Beispiel sogenannte „News-Aggregatoren“. Deren Einnahmenseite und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird ja noch bedeutend geringer sein, als es bei Google der Fall ist.

Und darum ist Keese im Ergebnis zuzustimmen – das Leistungsschutzrecht ist „unakzeptabel“, weil es nicht einmal den Nutzen bringen wird, für den es vorgeblich geschaffen werden soll. Das erkennt hoffentlich auch die Regierungskoalition.

 

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