Jan 26

Warum “die CDU/CSU” nicht für SOPA ist

Vorab: Ich bin nicht Mitglied der CDU oder der CSU (und auch sonst keiner Partei). Und gerade deshalb, weil mir an einer parteipolitischen Auseinandersetzung nicht gelegen ist, liegt mir an einer Klarstellung, die meiner Wahrnehmung entspringt.

Entgegen den verschiedentlichen Meldungen bei Netzpolitik.org, bei Jörg Tauss und daran anschließend auch bei den Netzverstehern von der SPD, ist meines Erachtens nicht davon zu sprechen, “die CDU/CSU” sei für SOPA.

Natürlich ist mir die unselige Pressemitteilung von Dr. Günter Krings aus Mönchengladbach bekannt, der sich nicht zu schade war, die Debatte in den USA zu SOPA mit den Worten zu kommentieren: “US-Amerikanische SOPA-Gesetzgebung weist in die richtige Richtung”.

Ich bin jedoch nicht gewillt, diese Meinung “der CDU/CSU” insgesamt in die Schuhe zu schieben.

Wer das politische Geschehen verfolgt, der konnte bereits feststellen, dass Günter Krings für den Bereich digitales Urheberrecht und Netzpolitik ungefähr die Stellung einnimmt, die Hans-Peter Uhl im Bereich liberaler Bürgerrechtspolitik einnimmt. Wie jener auch, so hat im Grunde genommen Günter Krings außer einer Meinung aus dem letzten Jahrhundert nichts beizusteuern zum Thema Urheberrecht im digitalen Zeitalter oder Netzpolitik. Während anderenorts in “der CDU/CSU” wichtige Fragen aufgeworfen werden und sogar erste Ansätze in die öffentliche Diskussion eingebracht werden, gibt Krings quasi die Einmann-Stahlhelmfraktion im Urheberrecht: Jeder Einsicht und Erkenntnis abhold, verschanzt er sich im Schützengraben seiner betonierten Meinung.

Aber die Standpunkte, die er vertritt, werden niemals dauerhaft Standpunkte “der CDU/CSU” bleiben. In letzterem Punkte bin ich mir schlicht deshalb sicher, weil mit derartigen Positionen “die CDU/CSU” nicht nur nicht mehrheitsfähig ist (das ist sie in diesem Themenfeld bereits heute nicht mehr), sondern vielmehr in nicht wenig mehr als 5 bis 10 Jahren komplett politikunfähig wird. Man kann keine Politik durchhalten, die letztlich damit droht, den Wählerinnen und Wählern ihr tägliches Arbeits-, Informations- und Kommunikationsmittel wegzunehmen oder bedeutend einzuschränken. Und je mehr das Netz alle Lebensbereiche durchdringt und je mehr Netznutzer zur Wahl gehen werden (was eine reine Frage der Demoskopie ist), desto unhaltbarer werden Standpunkte, wie die von Krings.

Wem also nicht an parteipolitischer Reibung oder der Pflege beliebter Feindbilder liegt, der sollte nicht ohne Not Meinungsäußerungen von Günter Krings mit Meinungen “der CDU/CSU” gleichsetzen. Ich schenke meine Aufmerksamkeit lieber denjenigen Politikern in der CDU/CSU, die mental bereits im digitalen Zeitalter leben.

 

[Update: 26.01.2012 - 20:00 Uhr]

Die Süddeutsche berichtet über offenen Widerspruch in der CDU gegen die Pressemitteilung von Günter Krings.

[Update: 26.01.2012 - 23:00 Uhr]

Ich hatte übersehen, dass Spiegel Online noch deutlicher berichtet: “Unionspolitiker pfeifen Copyright-Hardliner zurück.”

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Aug 31

Nachdem sich anderenorts jemand die Mühe gemacht hat, das Impressum und die Unterstützerliste der “Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht” (kurz: “Igel”) einer verschwörungstheoretischen Analyse zu unterziehen, habe ich selbst ebenfalls nachrecherchiert. Mit nicht unerheblichem Aufwand ist es mir gelungen, einen Leak aus dem Jahre 2009 zu finden, in dem sich die nun wirkliche Wahrheit über den Igel und seine Freunde findet.

Die kompletten Daten dazu (bereits auf Datenträger gebrannt) findet man hier:

http://goo.gl/V5UGE

Nicht verwundert sein, wenn auch hier ein amerikanisches Internetunternehmen massgeblich beteiligt ist.

 

P.S: Ach, und wahrscheinlich erhöht sich jetzt auch noch das Google Ranking dieser Seite bei einer Suche zum Thema “Leistungsschutzrecht” oder “Igel”. ;-)

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Jun 25

Dieter Gorny, die Verbalhaubitze der Verwertungsindustrie und Experte in Sachen “Digitaler Maoismus“, fordert jetzt staatliches WLAN (!?) für alle – bezahlt mit GEZ-Gebühren.

Persönlich bin ich ja skeptisch, wenn jemand, der die Vorratsdatenspeicherung befürwortet, sich dann auch noch für ein öffentlich-rechtliches WLAN einsetzt. Und wer gleichzeitig für “Netzneutralität” und für “3strikes” eintritt, hat sowieso keine netzpolitische Glaubwürdigkeit.

Entscheidend scheint mir aber zu sein, dass die Verluste durch friendly fire bei diesem Diskussionsvorschlag höher sind, als der Erfolg, der erreicht werden könnte.

Bei Internetzugängen gibt es einen funktionierenden Wettbewerb und der Wettbewerb der Provider orientiert sich natürlich an der Nachfrage der Kunden. Der Kunde hat die Wahl.

Bei den von der Verwertungsindustrie kontrollierten kulturellen Inhalten kann der Kunde leider nicht wählen. Die meisten Inhalte sind entweder nicht oder nicht bequem und ganz sicher auch nicht zu adäquaten Preisen im Internet zugänglich. Falls denn also Dieter Gorny wahrhaftig der Meinung sein sollte, “In allen Fragen gilt für mich: Eine demokratische Entscheidung ist mir lieber, als eine ökonomische”, und wenn es denn richtig ist, dass Dieter Gorny plötzlich eine offene Diskussionsbereitschaft bei sich entdeckt hätte: Reden wir über die Kulturflatrate.

Bei dem Zugang zu Inhalten gibt es auf Seiten der Anbieter ein Versagen des Marktes – nicht beim Zugang zum Internet. Also reden wir doch lieber über die Kulturflatrate!

 

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Jun 05

Es mehren sich die Anzeichen, dass das geplante “Leistungsschutzrecht” für Presseverleger demnächst tatsächlich in einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag des Bundesjustizministeriums münden wird.  Wie CARTA unter Bezugnahme auf ein Interview mit der Bundesjustizministerin berichtet hat, soll es zumindest eine “Abgabepflicht auf Snippets” geben.

Auch wenn sich die Verleger damit nicht mit ihren weitergehenden Vorstellungen für ein Art Presse-GEZ (“Holzmediensoli”) hätten durchsetzen können, bliebe das geplante Leistungsschutzrecht doch ein schwerwiegender Eingriff – bedeutet es doch, dass zukünftig die Verlinkung auf ein Angebot der Presseverleger potentiell kostenpflichtig wird. “Snippets” sind ja nichts anderes als Links in der “Extended Version”.  Wie lässt sich nun vermeiden, dass das “Leistungsschutzrecht” zu einer Art Kostenfalle kraft Gesetzes bei Verlinkung wird.

Mein Vorschlag: Warum nimmt sich das “Leistungsschutzrecht” nicht ein Beispiel am Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV).

Vorschlag für ein Labeling der Angebote von Presseverlegern

Wenn die Verlinkung auf ein Angebot der Presseverleger kostenpflichtig wird, sollten die Verleger ihre Online-Inhalte entsprechend kennzeichnen.

 

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Jun 05

So ziemlich jeder Mensch, der mit wachen Sinnen durch das Leben geht, blickt wohl gelegentlich hinter sich und sucht die  versteckte Kamera. Und wer im Berufsleben steht, wird sich wohl das eine oder andere Mal fragen: Ist das wirklich wahr, was hier gerade passiert? Steht das wirklich in der E-Mail, was ich da gerade gelesen habe? Und was zum Teufel macht das weiße Kaninchen hier im Büro?

In einer solchen Anwandlung abstruser Fragestellungen habe ich kürzlich das Buch von Jim Baggott “A Beginner’s Guide to Reality” gelesen. Es schadet ja prinzipiell nicht, wenn man bei einer Frage gleich mal mit dem ganz Grundsätzlichen beginnt – pragmatische Antworten finden sich ja auch ohne Nachdenken von selbst.

Nun, über dieses Buch bin ich auf Gedankenexperiment des Philosophen Hilary Putnam gestoßen. Dieses Gedankenexperiment ist bekannt als “Brain in vat” und findet sich in Filmen wie Matrix oder auch “The 13th Floor” (in Deutschland verfilmt von Rainer Werner Fassbinder “Welt am Draht“) wieder. Die Grundidee ist, dass ein “böser Wissenschaftler” das Gehirn eines Menschen in einem Tank mit einer Nährlösung aufbewahrt und dieses Gehirn nun über einen Computer mit elektronischen Reizen derart gefüttert wird, dass das Gehirn (der Teil des Menschen, dem man Bewußtsein zuspricht) denkt, es esse zum Beispiel gerade ein leckeres Vanilleeis.

Der Philosoph Nick Bostrom hat sich daran anschließend mit der Frage beschäftigt, wie wahrscheinlich es ist, dass wir, also eigentlich natürlich nur ich, der ich dies hier schreibe, ein Gehirn bin, dass in einem großen Marmeladenglas auf dem Tisch eines bösen Wissenschaftlers steht und von einem Computer mit Reizen gefüttert wird. Der Titel des Aufsatzes lautet “Are you living in a Computer Simulation?“.

Die Schlußfolgerung dieses lesenswerten Aufsatzes lautet, dass zumindest eine der folgenden drei Annahmen richtig ist:

  1. Die Menschheit stirbt aus, bevor sie das technologische Stadium erreicht, um Computer-Simulationen der Welt ihrer Vorfahren bauen zu können, oder
  2. die Menschheit erreicht dieses technologische Stadium, wird aber keine Computer-Simulation der Welt ihrer Vorfahren bauen, oder
  3. die Menschheit erreicht das technologische Stadium, um solche Computer-Simulationen zu bauen und tut dies dann auch, dannn aber leben wir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in einer solchen Computer-Simulation.

Wie gesagt: Die These des Aufsatzes ist nur, dass mindestens eine der drei oben genannten Annahmen zutreffend sein muss. Ich persönlich präferiere aber die letzte der drei Annahmen. Oder ist es etwa nicht mehr als nur gelegentlich tröstlich, davon auszugehen, dass die Mails, die einen etwa im Berufsleben täglich erreichen, dem Computer eines “bösen Wissenschaftlers” entstammen, aber nicht wirklich real sind.

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What’s the scientifc purpose of keeping a head alive in jar?

 

Brain in a vat. (C) 2004 by David Farley

 

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