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Die wahre Wahrheit über den Igel und seine Freunde

Nachdem sich anderenorts jemand die Mühe gemacht hat, das Impressum und die Unterstützerliste der „Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht“ (kurz: „Igel“) einer verschwörungstheoretischen Analyse zu unterziehen, habe ich selbst ebenfalls nachrecherchiert. Mit nicht unerheblichem Aufwand ist es mir gelungen, einen Leak aus dem Jahre 2009 zu finden, in dem sich die nun wirkliche Wahrheit über den Igel und seine Freunde findet.

Die kompletten Daten dazu (bereits auf Datenträger gebrannt) findet man hier:

http://goo.gl/V5UGE

Nicht verwundert sein, wenn auch hier ein amerikanisches Internetunternehmen massgeblich beteiligt ist.

 

P.S: Ach, und wahrscheinlich erhöht sich jetzt auch noch das Google Ranking dieser Seite bei einer Suche zum Thema „Leistungsschutzrecht“ oder „Igel“. 😉

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Qualitätsjournalismus-Verleger – Hilft nur noch beten?

Es gibt Tage, da kommt man aus dem Staunen nicht heraus. Es sind dies Momente, wo das unfreiwillig Komische mit dem zeitlich Überraschenden oder Unerwarteten koinzidiert.

In dieser Woche hat sich wieder Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender der Axel Springer AG zu Wort gemeldet. Wir erinnern uns. Der Axel Springer Konzern hat in diesem Jahr ein gutes Konzernergebnis erzielt und dabei insbesondere Umsatz und Gewinn im digitalen Umfeld gesteigert. Nichts destotrotz tingeln seit Monaten die Lobbyisten der Verleger und insbesondere auch von Axel Springer durch die Lande und fordern per Leistungsschutzrecht eine neue Abgabe auf Internetanschlüsse. Heise berichtet:

„Keese [Cheflobbyist der Axel Springer AG] zeichnete ein düsteres Bild des Online-Journalismus in Deutschland. Alles in allem machten deutsche Verlage mit ihren journalistischen Online-Angeboten gerade einmal 200 Millionen Euro Umsatz. ‚Das ist kein gutes Geschäft. Man kann mit Journalismus im Internet derzeit nicht verdienen.'“

Es bleibt natürlich offen, wie sich dieses Jammern und Wehklagen mit dem guten operativen Ergebnis der Axel Springer AG auch und gerade im Internet verträgt. Wie dem auch sei –  am Dienstag, den 06.04. meldet sich jetzt Mathias Döpfner mit folgender Lobpreisung von Apples iPad zu Wort:

„Ich denke, dass sich jeder Verleger dieser Welt einmal am Tag hinsetzen und beten sollte, um Steve Jobs zu danken, dass er die Verlagsindustrie rettet“.

Also, die Verlagsindustrie wartet offenbar seit Jahren darauf, dass Steve Jobs das Apple iPad auf den Markt bringt, um die Verlagsindustrie und den Qualitätsjournalismus zu retten. Wie bitte?

Angesichts dieses Gesamtbildes verwundern die Äußerungen von Mathias Döpfner doch. Je erfolgreicher Apple wird, desto mehr begeben sich die Verleger mit iPhone/iPad Applikationen in eine babylonische Gefangenschaft.

Und die Pointe: Die Applikation des Springer Verlages für das iPad funktioniert nicht einmal besonders gut. Bei netzwertig.com lautet das Resümee:

„Insgesamt muss man der ‚Welt‘-App in der heutigen Form leider das Prädikat ‚unbrauchbar‘ verleihen. (…) Die offensichtlich hinter der Applikation steckende Grundmentalität, einfach die gedruckte Zeitung eins zu eins aufs iPad bringen zu wollen, ist desaströs.“

Man ist angesichts dessen geneigt, die Äußerungen von Döpfner als subtile Form der Selbstkritik zu verstehen. Zur Rettung der Verleger von Qualitätsjournalismus hilft offensichtlich auch nach deren Meinung nur noch: Beten.

Lichtblick: Gruner & Jahr misstraut offensichtlich Apple und setzt auch auf des Konkurrenzprodukt WePad von des deutschen Anbieters Neofonie. Das WePad läuft mit dem Betriebssystem Android von – Google.

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Neue Windungen beim Leistungsschutzrecht

Am gestrigen Tage fand die Jahresauftaktveranstaltung des Kölner Forums Medienrecht mit dem Titel „Digital und ohne Recht? – Umbruch in der Verlagsbranche“ statt. Einen Schwerpunkt der Veranstaltung bildete selbstverständlich die Debatte um das Leistungsschutzrecht für Verleger. Heise und auch Carta berichteten bereits. Thomas Knüwer hat auf Indiskretion Ehrensache erwidert. Interessant war insbesondere, was Christoph Keese von Axel Springer zum Stand der Debatte um das Leistungsschutzrecht  zu berichten hatte. Ich fasse dies hier mit eigenen Worten und mit Anmerkungen zusammen:

  • Der Axel Springer AG geht es wirtschaftlich gut – und zwar auch bei den Internetaktivitäten. Die hauseigene Welt berichtet: „Tatsächlich hat Axel Springer im vergangenen Jahr bereits 30 Prozent seiner Werbeerlöse auf digitalen Plattformen erzielt(…). Insgesamt legte der Umsatz der Internetaktivitäten um 24,4 Prozent zu; das Ebitda in diesem Bereich hat sich von 20,9 Mio. auf 43,2 Mio Euro mehr als verdoppelt. Die Sparte hatte 2009 einen Anteil von 21 Prozent an den Gesamterlösen.“

Der Axel Springer Verlag braucht also kein Leistungsschutzrecht um ein notleidendes Geschäft (sei es Print oder Online) zu stützen. Im Gegenteil wird man sich fragen müssen, ob die veranschlagten 500 Mio. €, die das Leistungsschutzrecht einspielen soll, nicht nur dazu dienen wird, die Umsatzrendite von Medienhäusern zu verbessern, die auf zusätzliche Einnahmen überhaupt nicht angewiesen sind.

  • Die Gewinne der Axel Springer AG resultieren jedoch nicht aus dem Online-Journalismus; dieser Bereich sei defizitär.

Richtig ist, dass auch im Print-Bereich die Produktion von Inhalten Geld kostet und die Refinanzierung der Content-Produktion (oder etwas böser: die Subvention) jedenfalls ganz überwiegend aus dem Anzeigengeschäft erfolgt. Im Anzeigengeschäft verdient aber Axel Springer auch Online gutes Geld. Und zwar mehr Geld als die Content-Produktion für Onlineinhalte kostet (s.o.).

  • Ein Zeitungssterben steht in Deutschland nicht bevor.

Natürlich wurde in düsteren Farben vom Aussterben der (Lokal-) Zeitungen in den USA berichtet. Und natürlich droht dann der Untergang der Demokratie und des Abendlandes. Aber eben in den USA und nicht in Deutschland. Ein Leistungsschutzrecht wird zur akuten Rettung der Zeitungsverleger und zur Bewahrung einer freien Presse  in Deutschland nicht benötigt.

  • Das Leistungsschutzrecht zielt auf die „gewerbliche Nutzung“ der Erzeugnisse der Verleger. Es gäbe über 20 Mio. gewerblich genutzte PCs in Deutschland.

Inwiefern gewerblich genutzte PCs in Deutschland gleichzeitig auch Presseerzeugnisse der Verleger gewerblich nutzen ist eine offene Frage. Letztendlich ist hier wohl eine Leistungsschutzrechtsabgabe auf Büro-PCs gemeint.

  • Worauf sich der Schutz des Leistungsschutzrechts beziehen solle, sei in der Tat unklar.

Das ist an der Debatte wirklich erstaunlich: Die Verleger selbst wissen nicht, was Schutzgegenstand des Leistungsschutzrechts sein soll. Der Text selbst ist ja bereits urheberrechtlich geschützt. Eine Ausdehnung des Leistungsschutzrechts auf den Text würde auch sofort einen Konflikt mit den Urhebern/Journalisten bedeuten. Ein Schutz auf die Typographie und das Layout würde den Verlegern nicht helfen. Die Frage blieb also vollständig offen.

  • Verlinkung solle uneingeschränkt zulässig bleiben, Snippets allerdings solle das Leistungsschutzrecht erfassen.

Es soll also weiterhin erlaubt sein zu verlinken, aber eben verboten werden, mit Textauszügen zu sagen, worauf verlinkt wird (?). Wie dies mit dem Zitatrecht und der Tatsache, dass sich das Leistungsschutzrecht nicht auf den Text beziehen soll, in Übereinstimmung zu bringen ist, ist nicht zu erkennen.

  • Ein Leistungsschutzrecht werde eigentlich gar nicht benötigt, um eine Verwertungssgesellschaft der Presseverleger zu gründen, die dann für die gewerbliche Nutzung Lizenzverträge abschließen soll.

Natürlich könnten die Verleger bereits jetzt ihre vom Urheber/Journalisten abgeleiteten Nutzungsrechte in eine Verwertungsgesellschaft einbringen. Aber inwiefern dies eine solche Online-GEMA/Online-GEZ der Verleger berechtigen sollte, eine Lizenzabgabe auf Büro-PCs einzufordern, bleibt das dunkle Geheimnis der Verleger.

Fazit: Die Veranstaltung hat einige Fragen beantwortet und mindestens in gleicher Anzahl neue Fragen aufgeworfen. Mit Ausnahme der Tatsache, dass die Verleger zusätzliche Einnahmen aus einem Leistungsschutzrecht ziehen wollen und dies mit ihrem „geistigen Eigentum“ begründen, ist in der Debatte so ziemlich alles unklar. Keine dankbare Aufgabe für das von der FDP geführte Justizministerium, das offensichtlich im Lead ist hier einen Gesetzentwurf zu erstellen.