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Haben Sie schon mal nach „Sex“ gegoogelt?

Es gibt wohl im Leben eines jeden Menschen Dinge, die man getan oder erlebt hat, für die man sich – im gleichen Augenblick oder vielleicht auch erst etwas später – schämt. Wer in dieser Hinsicht eine kleine Auffrischung des eigenen Gedächtnisses benötigt, kann zum Beispiel den Assoziations-Blaster von Alvar Freude bemühen.  Zum Stichwort „Pubertätstotschämerinnerungen“ liefert der Assoziations-Blaster eine Anzahl an Erinnerungsstücken zum Miterröten.

Reale Erlebnisse haben den Vorteil, dass sie üblicherweise nur von einer geringen Anzahl an Personen erlebt werden. Und zudem ist das menschliche Gedächtnis mit der wunderbaren Fähigkeit des Vergessens ausgestattet.  So fällt das, was vielleicht ohnehin besser Ungeschehen gewesen wäre, wenigstens dem Erinnerungsverlust anheim.

Im Internet verhält es sich potentiell anders: Theoretisch kann jeder Vorgang gespeichert und einem Internetanschluss zugeordnet werden. Man möchte meinen: Gut, dass das eben nicht gemacht wird. Oder haben Sie noch nie nach etwas Verfänglichem gegoogelt (es muss ja nicht gleich „Sex“ sein)? Wer würde also schon wollen, dass dauerhaft die eigenen Suchmaschinenanfragen gespeichert und dem Anschluss zugeordnet werden.

Im Europäischen Parlament gibt es derzeit eine unscheinbare Initiative die genau darauf hinausläuft: Speicherung und dauerhafte Zuordnung der Anfragen bei Suchmaschinen. Und wieder einmal wird das Thema Kindesmissbrauch ausgenutzt, um eine politische Agenda durchzusetzen. Netzpolitik.org titelt treffend: „Mit der KiPo-Keule gegen Google„. Unter dem Blick großer Kinderkulleraugen werden die Europaabgeordneten treuherzig gebeten, die Initiative zu unterstützen:

„Jede Form von Gewalt, die (…) ein Kind erleidet, bedeutet eine unauslöschliche Niederlage für die Regeln des Zusammenlebens der Bürger. Wir wären Dir dankbar, wenn auch Du Dich wie schon viele andere Kolleginnen und Kollegen vor Dir (…)  die Schriftliche Erklärung Nr. 29 zur Schaffung eines europäischen Frühwarnsystems gegen Pädophilie und sexuelle Belästigung unterzeichnen würdest.“

Was unter diesem „Frühwarnsystem“ zu verstehen ist, verdeckt jedoch die „Schriftliche Erklärung Nr. 29“ mehr, als dass sie es offenbaren würde. Unter Ziffer 2 der Erklärung heisst es dort simpel: Rat und EU-Kommission werden aufgefordert,

„die Richtlinie 2006/24/EG umzusetzen und ihren Anwendungsbereich auf Suchmaschinen auszudehnen.“

Die Richtlinie „2006/24/EG“ ist die Richtlinie über die Vorratdsdatenspeicherung. Und die so treuherzig-kinderlieb daher kommende Initiative „Smile29“ ist nichts anders als der Versuch, die staatlich verordnete Vorratsdatenspeicherung auf Suchmaschinen und insbesondere Google auszudehnen.

Vielleicht ist es an der Zeit, die Europaabgeordneten in Ihrem Wahlkreis zu kontaktieren und diese zu bitten, die Initiative „Smile29“ nicht zu unterstützen bzw. ihre Unterstützung zurückzuziehen.

Der aktuellste Eintrag bei den „Pubertätstotschämerinnerungen“ ist übrigens kurz und knapp:

„Geht ja echt niemanden etwas an“.

Weitere Argumente zur Vorratsdatenspeicherung findet man beim AK Vorrat.

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Grundsatzurteil zur Vorratsdatenspeicherung angekündigt

Am Dienstag, den 2. März, wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil verkünden im Verfahren betreffend die Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung. DPA berichtet vorab über Hans-Jürgen Papier, den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts:

„Papier (hat) ein Grundsatzurteil zu der Massenspeicherung von Telefon und E-Mail-Verbindungsdaten angekündigt – und zwar eines, das in ganz Europa Beachtung finden wird.“

Das Verfahren ist historisch bereits insofern, als mehr als 35.000 Betroffene Verfassungsbeschwerde eingelegt haben. Dies ist nicht zuletzt Bürgerrechtlern aus dem Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung zu verdanken.