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Grundsatzurteil zur Vorratsdatenspeicherung angekündigt

Am Dienstag, den 2. März, wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil verkünden im Verfahren betreffend die Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung. DPA berichtet vorab über Hans-Jürgen Papier, den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts:

„Papier (hat) ein Grundsatzurteil zu der Massenspeicherung von Telefon und E-Mail-Verbindungsdaten angekündigt – und zwar eines, das in ganz Europa Beachtung finden wird.“

Das Verfahren ist historisch bereits insofern, als mehr als 35.000 Betroffene Verfassungsbeschwerde eingelegt haben. Dies ist nicht zuletzt Bürgerrechtlern aus dem Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung zu verdanken.

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Überarbeitung des TMG

Die Bundesregierung arbeitet an einer Überarbeitung des Telemediengesetzes (TMG). Heise berichtet unter der Überschrift: „Opposition fordert Reform der Haftungsregeln für Online-Anbieter„. Änderungen des TMG sind deshalb so bedeutsam, weil das Telemediengesetz das Querschnittsgesetz für die Verantwortlichkeit der Diensteanbieter (zum Beispiel Hostprovider oder Zugangsanbieter) und deren Haftung ist. Auf das TMG verweist auch der Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV). Es bleibt abzuwarten, ob im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens die Regelungen zur Verantwortlichkeit der Diensteanbieter angepasst und überarbeitet werden.