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Keeses Vergütungsmodelle – Unterwegs im Schwarzwald

In seinem Blog presseschauder.de hat C. Keese einen sachlichen Beitrag zu neuen Vergütungsmodellen für digitale Inhalte verfasst. Die Quintessenz seines Beitrages lautet:

„Warum treten die meisten Produzenten heute für harte Kontrollen der Weiterverbreitung ein? (…) Weil rigide Verbreitungskontrolle heute die beste und nahezu einzige Methode ist, mit Kreativgütern Geld zu verdienen. Das bedeutet aber nicht, dass alternative Vergütungssysteme prinzipiell ausgeschlossen sind. In den Tantiemeformeln der Verlags-, Musik- oder Filmmanager steht, dass sie die Gewinne ihrer Unternehmen steigern sollen. Wenn sich ihnen Wege böten, dieses Ziel ohne strenge Verbreitungskontrollen zu erreichen, wären sie vermutlich schnell mit von der Partie.“

Die Argumentation lautet also im Kern: Strenge Verbreitungskontrolle und die damit verbundenen Folgewirkungen, z.B. das Abmahnunwesen, wären überflüssig, wenn durch anderweitige Vergütungssysteme sichergestellt ist, dass die Rechteverwerter ihre Gewinne beibehalten oder steigern können. Und so findet Keese zu seinem Thema eines Leistungsschutzrecht für Verlage zurück.

„Wenn eine deutschlandweite Flatrate für alle Verlagsinhalte mehr Geld in die Kasse brächte als die heutigen Geschäftsmodelle, würden die Verlage (…) wenig dagegen einzuwenden haben.“

Ich halte diese Argumentation für fehlgeleitet. Zunächst einmal vermag Keese natürlich nicht zu erklären, warum es diese Leistungsschutzabgabe ausschließlich zu Gunsten der Zeitungsverleger geben solle. Es wäre dann naheliegender, über eine Kulturflatrate für alle urheberrechtlich geschützten Inhalte zu sprechen. Die Argumentation hat aber m.E. vor allem einen ökonomischen Haken.

1.         Wertschöpfungsketten im digitalen Zeitalter

Vergleicht man die Wertschöpfungskette eines gedruckten Verlagsproduktes – von der Produktion über die Distribution bis zum Konsum – mit der Wertschöpfungskette eines digitalen Verlagsproduktes, dann lässt sich unschwer feststellen, dass sich die analoge Wertschöpfungskette disintegriert.

Ein digitales (Verlags-) Produkt muss nicht mehr auf teuren Druckmaschinen produziert werden. Der Datenträger (also das Buch, die Zeitung, die CD oder DVD) muss nicht mehr in körperlicher Form zum Kunden gelangen. Zeitungsausträger sind obsolet geworden. Die Distribution übernimmt das Netz und die Kosten dafür trägt sogar der Kunde, in dem er seinen Internetanschluss bezahlt. Marketing und Vertrieb übernehmen z.T. die Nutzer selbst, in dem sie Inhalte über soziale Netzwerke verteilen. Nicht zuletzt leisten auch Google und andere Plattformen hier einen wichtigen Beitrag. Und der Konsum erfolgt auf Endgeräten (PCs, Tablets, Smartphones), die der Nutzer sich (auch zu diesem Zweck) angeschafft hat.

Durch die Verkürzung und Disintegration der Wertschöpfungskette bei digitalen Inhalten verringert sich zwangsläufig der Wert der durch die Verwertungsindustrie bisher erbrachten Leistungen.

2.         Wertschätzung

Was der Kunde für ein Produkt zu zahlen bereits ist, dürfte auch durch subjektive Faktoren  bestimmt sein. Die subjektive Wertschätzung des nachfragenden Kunden wird  bei der Preisbildung eines Produktes eine nicht unmaßgebliche Rolle spielen. Unabhängig von der o.g. Verkürzung der Wertschöpfungskette ist die subjektive Wertschätzung für digitale Produkte tendenziell geringer, als für das physikalische, analoge Pendant. Warum? Nun, weil die Verwertungsindustrie selbst bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Vorteile ihrer analogen Produkt anpreist und bewirbt. Da wird die schmeichelnde Haptik eines schönen Buchrückens beschworen, der Sonntagvormittag mit Frühstücksei und Sonntagszeitung weichgezeichnet und allgemein alles was digital und unkörperlich ist, dem Schattenreich des Minderwertigen und nur Semi-realen zugewiesen.

3.         Dead end

Was daraus folgt? Es ist schlicht nicht ohne weiteres möglich, bei einer Umstellung auf ein digitales Geschäftsmodell Umsatz und Gewinn stabil zu halten, weil die Verwerter ganz simpel weniger Wertschöpfung erbringen und zudem das eigene Marketing preisdämpfend auf digitale Produkte einwirkt. Und deshalb ist Keeses Argumentation meines Erachtens nicht zu halten.

  • Verwerter widersetzen sich digitalen Geschäftsmodellen, weil sie – kurzfristig auch völlig zu Recht – Umsatz- und Gewinneinbußen befürchten müssen (dies jedenfalls solange, wie die digitalen Inhalte gegenüber Totholzprodukten keinen zusätzlichen Mehrwert aufweisen, für die der Kunde einen Aufpreis zu zahlen bereit wäre).
  • Wer verlangt, dass Vergütungsmodelle entwickelt würden, die bei einer Umstellung auf digitale Geschäftsmodelle gleichbleibenden Umsatz und Gewinn versprechen, argumentiert gegen die ökonomische Logik und möchte im Grunde auch dort bezahlt werden, wo keine Wertschöpfung mehr erbracht wird. Besonders evident ist dies etwa im E-Book Markt in Deutschland, wo die Verleger für ein E-Book annähernd den gleichen Preis verlangen wollen, wie für ein gedrucktes Buch.
  • Mit dem Leistungsschutzrecht verbinden sich – das muss man dem Beitrag von Keese entnehmen – völlig überzogene Vorstellungen, welche Einnahmen hierdurch erzielt werden sollen. Da kann einem nur Angst und Bange werden, was demnächst die Verlinkung im Netz kosten wird.

So erfrischend es zunächst klingen mag, nicht erneut mit längst entkräfteten Argumenten zum Leistungsschutzrecht konfrontiert zu werden, so muss man gleichwohl mit Bedauern konstatieren, dass Keese mit seinem Beitrag weiter auf einsamem Pfad in den argumentativen und ökonomischen Schwarzwald wandert.

Dieser Beitrag ist als Crosspost auch bei CARTA veröffentlicht worden. Kommentare zu diesem Artikel bevorzugt dort.

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Netzpolitik

Mirko Lange, Ansgar Heveling und der Clash of Cultures

Mirko Lange von Talkabout hat auf G+ drei Postings zum Thema Ansgar Heveling, dem Gegensatz zwischen digitalem Fortschritt und analogen Bewahrern und dem „Clash of Cultures“ zwischen beiden geschrieben. Mir sind diese Postings allesamt zu chiliastisch, insofern sie auf einen apokalyptischen Endkampf zwischen Netz und „realem Leben“ fokussieren und sie sind mir in ihrem Denken auch zu antagonistisch, insofern als unvereinbare Gegensätze konstruiert werden, wie z.B. „digital“ vs. „analog“, „Fortschritt“ gegen „Bewahrung“ oder gar „Bürgerlich“ gegen „digitale Maoisten“. Da ich etwas umfangreicher antworten möchte, verblogge ich hier meine Erwiderung:

Die Art der Argumentation des Denkens in Gegensätzen, die sich dann in einem zugespitzten Endkampf entscheiden werden, folgt nicht aus der Sache heraus, sondern ist nüchternen Gesichtspunkten politischer Strategie geschuldet. Heveling hat seinen Beitrag in Verteidigung eines wie immer gearteten Verständnisses des Urheberrechts in der digitalen Welt geschrieben. Wer ihm nicht zustimmt, muss sich zu den „digitalen Horden“ und den „Maoisten“ zählen. Bei der Auseinandersetzung um das Zugangserschwerungsgesetz waren die Vorwürfe noch etwas weitergehend, im Sinne von: Wer gegen dieses Vorhaben war, verteidigte – so seinerzeit der Anwurf – als digitaler Anarchist sein vermeintliches Recht auf Freizügigkeit – vulgo: das Recht auf ungehinderten Konsum von ‚Kinderpornographie‘.

Im einen, wie im anderen Falle ist der Konflikt jedoch nicht, das „Ob“ sondern das „Wie“. Natürlich soll der Urheber eines schöpferischen Werkes eine Vergütung erhalten, die möglichst auskömmlich ist. Die Frage ist also „nur“, welches Urheberrecht in der digitalen Welt benötigt wird, um dies zu bewerkstelligen. Bei ‚Kinderpornographie‘ ging es nicht um das „Ob“ einer Bekämpfung, sondern um das dazu geeignete und sinnvolle Mittel.

Wer in dieser Konstellation sachliche Entgegnungen als digitalen Maoismus verunglimpft und den heraufziehenden Endkampf zwischen bürgerlich-rechtsstaatlichen Werten und dem digitalen Maoismus im Netz beschwört, verschleiert nur, dass es ihm in der Sache schlicht darum geht, sich einer sachlichen Auseinandersetzung zu entziehen und seine Vorstellung eines „Wie“ der Lösung ungehindert von sachlichen Einwendungen durchzusetzen.

Ich wage ein schräges und etwas despektierliches Bild: Gesetzt den Fall, ich wäre für die gesetzliche Regulierung des Schrebergartenwesens in Deutschland zuständig. Mein Vorschlag wäre nun aus Brandschutzgründen eine gesetzliche Regelung des Inhalts:

a) Schrebergärten dürfen nur nach persönlicher Identifikation betreten werden. Es ist 6 Monate lang zu protokollieren, wer Schrebergärten betreten hat.

b) Es ist sicherzustellen, dass Schrebergärten nur nach vorheriger Kontrolle, auch mit Körper-Scannern, betreten werden dürfen, um sicherzustellen, dass keine verbotenen Brandbeschleuniger in die Kolonie gelangen. Verwendet werden dürfen nur gesetzlich festgelegte Grillanzünder.

c) Zwischen jeder Parzelle ist eine mindestens 2 Meter hohe Brandschutzmauer zu errichten.

Ein solcher Vorschlag wird sachlicher Kritik begegnen, auch wenn man unterstellen darf, dass auch der letzten Laubenpieperkolonie der Brandschutz ein Anliegen ist. Ich kann mich nun der sachlichen Kritik stellen. Oder aber ich bezeichne pauschal die Kritiker als „pyromanisch veranlagte Brandschutz-Anarchisten“, denen ihre „persönliche Freizügigkeit wichtiger ist, als das Wohl und Wehe Ihrer Mitmenschen“.

Wenn ich Letzteres täte, dann doch nur, um mich einer sachlichen Auseinandersetzung zu entziehen und meine Vorstellungen ohne Rücksicht auf Lebenswelt und Befindlichkeit der tatsächlich Betroffenen durchzusetzen.

Man kann es einen „Clash of Cultures“ nennen, wenn von der Politik erwartet wird, dass sie sich mit sachlicher Kritik aus der Lebenswelt der Betroffenen auch befassen und diese berücksichtigen soll. Man kann aber auch, wenn dies nicht geschieht, das einfach „schlechte Politik“ nennen. Und wer so agiert, ist vielleicht auch ein schlechter Politiker.

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Netzpolitik

Die Stahlhelmfraktion im Urheberrecht

Warum „die CDU/CSU“ nicht für SOPA ist

Vorab: Ich bin nicht Mitglied der CDU oder der CSU (und auch sonst keiner Partei). Und gerade deshalb, weil mir an einer parteipolitischen Auseinandersetzung nicht gelegen ist, liegt mir an einer Klarstellung, die meiner Wahrnehmung entspringt.

Entgegen den verschiedentlichen Meldungen bei Netzpolitik.org, bei Jörg Tauss und daran anschließend auch bei den Netzverstehern von der SPD, ist meines Erachtens nicht davon zu sprechen, „die CDU/CSU“ sei für SOPA.

Natürlich ist mir die unselige Pressemitteilung von Dr. Günter Krings aus Mönchengladbach bekannt, der sich nicht zu schade war, die Debatte in den USA zu SOPA mit den Worten zu kommentieren: „US-Amerikanische SOPA-Gesetzgebung weist in die richtige Richtung“.

Ich bin jedoch nicht gewillt, diese Meinung „der CDU/CSU“ insgesamt in die Schuhe zu schieben.

Wer das politische Geschehen verfolgt, der konnte bereits feststellen, dass Günter Krings für den Bereich digitales Urheberrecht und Netzpolitik ungefähr die Stellung einnimmt, die Hans-Peter Uhl im Bereich liberaler Bürgerrechtspolitik einnimmt. Wie jener auch, so hat im Grunde genommen Günter Krings außer einer Meinung aus dem letzten Jahrhundert nichts beizusteuern zum Thema Urheberrecht im digitalen Zeitalter oder Netzpolitik. Während anderenorts in „der CDU/CSU“ wichtige Fragen aufgeworfen werden und sogar erste Ansätze in die öffentliche Diskussion eingebracht werden, gibt Krings quasi die Einmann-Stahlhelmfraktion im Urheberrecht: Jeder Einsicht und Erkenntnis abhold, verschanzt er sich im Schützengraben seiner betonierten Meinung.

Aber die Standpunkte, die er vertritt, werden niemals dauerhaft Standpunkte „der CDU/CSU“ bleiben. In letzterem Punkte bin ich mir schlicht deshalb sicher, weil mit derartigen Positionen „die CDU/CSU“ nicht nur nicht mehrheitsfähig ist (das ist sie in diesem Themenfeld bereits heute nicht mehr), sondern vielmehr in nicht wenig mehr als 5 bis 10 Jahren komplett politikunfähig wird. Man kann keine Politik durchhalten, die letztlich damit droht, den Wählerinnen und Wählern ihr tägliches Arbeits-, Informations- und Kommunikationsmittel wegzunehmen oder bedeutend einzuschränken. Und je mehr das Netz alle Lebensbereiche durchdringt und je mehr Netznutzer zur Wahl gehen werden (was eine reine Frage der Demoskopie ist), desto unhaltbarer werden Standpunkte, wie die von Krings.

Wem also nicht an parteipolitischer Reibung oder der Pflege beliebter Feindbilder liegt, der sollte nicht ohne Not Meinungsäußerungen von Günter Krings mit Meinungen „der CDU/CSU“ gleichsetzen. Ich schenke meine Aufmerksamkeit lieber denjenigen Politikern in der CDU/CSU, die mental bereits im digitalen Zeitalter leben.

 

[Update: 26.01.2012 – 20:00 Uhr]

Die Süddeutsche berichtet über offenen Widerspruch in der CDU gegen die Pressemitteilung von Günter Krings.

[Update: 26.01.2012 – 23:00 Uhr]

Ich hatte übersehen, dass Spiegel Online noch deutlicher berichtet: „Unionspolitiker pfeifen Copyright-Hardliner zurück.“

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Mixed

Verdi singt (k)ein neues Solidaritätslied

Was am Freitag – je nach Sichtweise – nach einem gelungenen Coup für die Rechteverwerter, beziehungsweise einem echten Problem für die Gewerkschaften im digitalen Zeitalter aussah, ist noch einmal knapp an einem Fiasko für alle Beteiligten vorbeigeschrammt. Die ominöse Pressekonferenz mit dem Titel “Diebstahl geistigen Eigentums im Netz: 5 vor 12 für die Kreativwirtschaft” hat stattgefunden, ohne dass eine der Parteien ihr Gesicht verloren hätte.

Bei den Rechteverwertern gab es wenig Neues zu erwarten. Dieter Gorny scheint etwas von „digitalem Maoismus“ gemurmelt und sich im Übrigen gewohnt unverständlich geäußert zu haben. Ansonsten wurde noch die Forderung nach einem „Two-Strikes“- Modell erhoben. Heise berichtet:

“ ‚Wir wollen ein Warnmodell etablieren‘, betonte Alexander Skipis vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels.  Nutzer sollten bei rechtswidrigen Filesharing-Aktivitäten zunächst zweimal gewarnt werden. Dann solle die bis jetzt übliche zivil- und strafrechtliche Verfolgung einsetzen. Für dieses ‚Two-Strikes‘-Modell sei neben der Kooperationsbereitschaft der Provider auch ein gesetzlicher Rahmen nötig. Bestandsdaten ertappter Nutzer sollten quasi ‚in Echtzeit‘ vom Zugangsanbieter abgefragt werden.“

Bei Ver.di schien dies nicht auf Zustimmung gestoßen zu sein. Die Gewerkschaft wollte sich wohl nicht in die Front der Scharfmacher beim Urheberrecht einreihen. So ist es zumindest einem bei Metronaut wiedergegebenen Statement zu entnehmen:

„Auf die Frage, ob ver.di  2- oder 3 Strikes ablehne, antwortete Bleicher-Nagelsmann, dass ver.di beides ablehne. Des weiteren sei die heutige Pressekonferenz kein Auftakt eines Bündnisses: ‚Wir haben darüber diskutiert, ob es eine gemeinsame Position geben kann, die wir hier präsentieren können. Wir haben festgestellt: es gibt diese nicht. Deswegen gibt es auch kein Bündnis.‘ “

Ver.di scheint also insoweit kein neues Solidaritätslied mit der Verwertungsindustrie zu singen. Gleichwohl forderte auch Ver.di ein „stärkeres Urheberrecht“. Zu welchem Zweck und mit welchem konkreten Inhalt blieb scheinbar offen. Spreeblick verweist aber zu Recht auf den offenen Widerspruch zu der Kampagne „Global Union Campaign Against Digital Theft“ hin. Dort ist noch das komplette Folterinstrumentarium der Verwerter genannt: „Reduction in bandwidth, blocking of websites, suspension of internet access.“