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Netzpolitik

Friendly Fire: Kulturflatrate

Dieter Gorny, die Verbalhaubitze der Verwertungsindustrie und Experte in Sachen „Digitaler Maoismus„, fordert jetzt staatliches WLAN (!?) für alle – bezahlt mit GEZ-Gebühren.

Persönlich bin ich ja skeptisch, wenn jemand, der die Vorratsdatenspeicherung befürwortet, sich dann auch noch für ein öffentlich-rechtliches WLAN einsetzt. Und wer gleichzeitig für „Netzneutralität“ und für „3strikes“ eintritt, hat sowieso keine netzpolitische Glaubwürdigkeit.

Entscheidend scheint mir aber zu sein, dass die Verluste durch friendly fire bei diesem Diskussionsvorschlag höher sind, als der Erfolg, der erreicht werden könnte.

Bei Internetzugängen gibt es einen funktionierenden Wettbewerb und der Wettbewerb der Provider orientiert sich natürlich an der Nachfrage der Kunden. Der Kunde hat die Wahl.

Bei den von der Verwertungsindustrie kontrollierten kulturellen Inhalten kann der Kunde leider nicht wählen. Die meisten Inhalte sind entweder nicht oder nicht bequem und ganz sicher auch nicht zu adäquaten Preisen im Internet zugänglich. Falls denn also Dieter Gorny wahrhaftig der Meinung sein sollte, „In allen Fragen gilt für mich: Eine demokratische Entscheidung ist mir lieber, als eine ökonomische”, und wenn es denn richtig ist, dass Dieter Gorny plötzlich eine offene Diskussionsbereitschaft bei sich entdeckt hätte: Reden wir über die Kulturflatrate.

Bei dem Zugang zu Inhalten gibt es auf Seiten der Anbieter ein Versagen des Marktes – nicht beim Zugang zum Internet. Also reden wir doch lieber über die Kulturflatrate!

 

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Medien

Was das Leistungsschutzrecht vom JMStV lernen kann

Es mehren sich die Anzeichen, dass das geplante „Leistungsschutzrecht“ für Presseverleger demnächst tatsächlich in einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag des Bundesjustizministeriums münden wird.  Wie CARTA unter Bezugnahme auf ein Interview mit der Bundesjustizministerin berichtet hat, soll es zumindest eine „Abgabepflicht auf Snippets“ geben.

Auch wenn sich die Verleger damit nicht mit ihren weitergehenden Vorstellungen für ein Art Presse-GEZ („Holzmediensoli“) hätten durchsetzen können, bliebe das geplante Leistungsschutzrecht doch ein schwerwiegender Eingriff – bedeutet es doch, dass zukünftig die Verlinkung auf ein Angebot der Presseverleger potentiell kostenpflichtig wird. „Snippets“ sind ja nichts anderes als Links in der „Extended Version“.  Wie lässt sich nun vermeiden, dass das „Leistungsschutzrecht“ zu einer Art Kostenfalle kraft Gesetzes bei Verlinkung wird.

Mein Vorschlag: Warum nimmt sich das „Leistungsschutzrecht“ nicht ein Beispiel am Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV).

Vorschlag für ein Labeling der Angebote von Presseverlegern

Wenn die Verlinkung auf ein Angebot der Presseverleger kostenpflichtig wird, sollten die Verleger ihre Online-Inhalte entsprechend kennzeichnen.

 

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Allgemein

Leben wir in einer Computer-Simulation?

So ziemlich jeder Mensch, der mit wachen Sinnen durch das Leben geht, blickt wohl gelegentlich hinter sich und sucht die  versteckte Kamera. Und wer im Berufsleben steht, wird sich wohl das eine oder andere Mal fragen: Ist das wirklich wahr, was hier gerade passiert? Steht das wirklich in der E-Mail, was ich da gerade gelesen habe? Und was zum Teufel macht das weiße Kaninchen hier im Büro?

In einer solchen Anwandlung abstruser Fragestellungen habe ich kürzlich das Buch von Jim Baggott „A Beginner’s Guide to Reality“ gelesen. Es schadet ja prinzipiell nicht, wenn man bei einer Frage gleich mal mit dem ganz Grundsätzlichen beginnt – pragmatische Antworten finden sich ja auch ohne Nachdenken von selbst.

Nun, über dieses Buch bin ich auf ein Gedankenexperiment des Philosophen Hilary Putnam gestoßen. Dieses Gedankenexperiment ist bekannt als „Brain in vat“ und findet sich in Filmen wie Matrix oder auch „The 13th Floor“ (in Deutschland verfilmt von Rainer Werner Fassbinder „Welt am Draht„) wieder. Die Grundidee ist, dass ein „böser Wissenschaftler“ das Gehirn eines Menschen in einem Tank mit einer Nährlösung aufbewahrt und dieses Gehirn nun über einen Computer mit elektronischen Reizen derart gefüttert wird, dass das Gehirn (der Teil des Menschen, dem man Bewußtsein zuspricht) denkt, es esse zum Beispiel gerade ein leckeres Vanilleeis.

Der Philosoph Nick Bostrom hat sich daran anschließend mit der Frage beschäftigt, wie wahrscheinlich es ist, dass wir, also eigentlich natürlich nur ich, der ich dies hier schreibe, ein Gehirn bin, dass in einem großen Marmeladenglas auf dem Tisch eines bösen Wissenschaftlers steht und von einem Computer mit Reizen gefüttert wird. Der Titel des Aufsatzes lautet „Are you living in a Computer Simulation?„.

Die Schlußfolgerung dieses lesenswerten Aufsatzes lautet, dass zumindest eine der folgenden drei Annahmen richtig ist:

  1. Die Menschheit stirbt aus, bevor sie das technologische Stadium erreicht, um Computer-Simulationen der Welt ihrer Vorfahren bauen zu können, oder
  2. die Menschheit erreicht dieses technologische Stadium, wird aber keine Computer-Simulation der Welt ihrer Vorfahren bauen, oder
  3. die Menschheit erreicht das technologische Stadium, um solche Computer-Simulationen zu bauen und tut dies dann auch, dann aber leben wir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in einer solchen Computer-Simulation.

Wie gesagt: Die These des Aufsatzes ist nur, dass mindestens eine der drei oben genannten Annahmen zutreffend sein muss. Ich persönlich präferiere aber die letzte der drei Annahmen. Oder ist es etwa nicht mehr als nur gelegentlich tröstlich, davon auszugehen, dass die Mails, die einen etwa im Berufsleben täglich erreichen, dem Computer eines „bösen Wissenschaftlers“ entstammen, aber nicht wirklich real sind.

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What’s the scientifc purpose of keeping a head alive in jar?

Brain in a vat. (C) 2004 by David Farley