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Wolfgang Korrhuhn ist jetzt 10 Jahre tot

Wenn der Bischof die Hose runterlässt – Beitrag von Michael Frenzel

Mit dem „Tagesschaum“ soll am 11. Juni im Öffentlich-Rechtlichen Fernsehen eine neue Meinungssendung an den Start gehen. Dass neben dem inzwischen graubärtigen TV-Bärbeißer Friedrich Küppersbusch der Blogger und Medienkritiker Stefan Niggemeier sein TV-Debüt geben wird, verspricht unterhaltsamen Sprengstoff. Gewünscht hätte ich mir da zuerst ein Interview mit Markus Lanz über dessen Ängste und Aggressionen. Doch Interviews soll es keine geben.

Schade, stammt Küppersbuschs Ruhm doch aus Zeiten, als das Öffentlich-Rechtliche noch auf Zack war. Höhepunkte des Politmagazins „Zak“ waren weniger die zappelnden Handpuppen als Interviews. Zugegeben, vor allem jene von Wolfgang Korruhn, Küppersbuschs damaligem Partner. Unvergleichlich dessen stets gestikreiche Freiluft-Anmoderationen. Dazu der oft beiläufig direkte Blick in die Kamera, der Zuschauer zu Komplizen macht. Immer freundlich lächelnd, hielt Korruhn das Stab-Mikrofon wie eine Lanze vor seinen Gesprächspartnern.

Korruhn ist vor ziemlich genau zehn Jahren gestorbenen. Aus diesem Anlass hier meine persönlichen Top-10 seiner lehrbuchhaften Interviews, allesamt Sternstunden des Fernsehjournalismus.

  1. Joschka Fischer gesteht auf der Kirchentreppe Ängste und Aggressionen und verweigert sich, Privateres zu beichten.
  2. Bundesministerin Irmgard Adam-Schwaetzer beweist, dass man nicht nicht kommunizieren kann.
  3. Franz Beckenbauer „Der Kaiser“ schweigt im Hochsicherheitstrakt der Gladiatoren.
  4. Verteidigungsminister Gerhard Stoltenberg wird ans Bank-Ende gedrängt und redet über das Töten, Aggression, Ängste, Schlafstörungen und autogenes Training.
  5. Udo Jürgens rückt bei 1:59 weiter weg und gesteht Erlösungshoffnungen im Tode.
  6. Hans-Jochen Vogel sucht intensiven Augenkontakt und bekennt sich zu Körpernähe und Prinzipien.
  7. Eugen Drewermann zeigt im Leiden die Härte der Sanftmütigen.
  8. Bischof Johannes Dyba erläutert die widernatürliche Unzucht der Homosexuellen.
  9. Hildegard Knef bekennt sich zu Geldsorgen, Facelifting und Selbstmord.
  10. Ernst-Dieter Lueg doziert vor Feuerlöscher über journalistische Tabus und Enthüllungsbüros.

Zitat: „Jetzt ist das Interview mit Wolfgang Korruhn zu Ende.“ – „Nee, noch nicht ganz. Was macht Ernst-Dieter Lueg, wenn …“ Niggemeier, übernehmen sie.

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Awaiting Moderation

Mein Kommentar bei Stefan Niggemeier ist im Status „awaiting moderation“ – daher kurz hier inhaltliche Anmerkungen zum Beitrag „Wenn’s brennt, einfach löschen„:

Die in der Presse zum Gesetzentwurf kolportierte pauschale Behauptung, Blogger seien durch das Leistungsschutzrecht quasi überhaupt nicht betroffen (das hatte zum Beispiel das Handelsblatt behauptet und jetzt nachträglich korrigiert) ist unrichtig.

Der Gesetzentwurf beinhaltet noch immer in der Begründung eine etwas verklausulierte Bemerkung („Ist z. B. ein Blogger hauptberuflich als freiberuflicher Journalist tätig und setzt er sich auf seinem Blog mit seinem Schwerpunktthema auseinander, dann handelt er, wenn er hierbei Presseerzeugnisse von Dritten nutzt, zu gewerblichen Zwecken. „), die den m.E. ohnehin nur völlig logischen Schluss zulässt, dass „gewerbliche Blogger“ jedenfalls dann vom Leistungsschutzrecht erfasst sind, wenn sie, wie es der Gesetzentwurf etwas kryptisch in § 87g Abs. 4 formuliert, als

„gewerbliche Anbieter von Diensten (…), die Inhalte entsprechend aufbereiten“

anzusehen sind. Mit der letzten Formulierung sind wohl (?) primär News-Aggregatoren gemeint, aber die Unklarheit der Formulierung läßt offen, ob z.B. die Einbindung eines RSS-Feeds genügt, um einen „gewerblichen Blogger“ in den Anwendungsbereich des Leistungsschutzrechtes zu bringen — als Zahlungspflichtiger.

Warum in der Berichterstattung einfach mal pauschal behauptet wurde, Blogger seien nicht betroffen, findet man übrigens bei Carta kurz erklärt: „Bitte, bitte kein Shitstorm!!

 

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Wie hoch wird das Aufkommen aus der Leistungsschutzabgabe

Durch einen Artikel bei der Financial Times Deutschland und dank eines von @presseschauer verlinkten Podcast bin ich auf die Idee gekommen, mal das Gesamtaufkommen aus einer zukünftigen Leistungsschutzabgabe zu kalkulieren. Die Grundannahme (aus dem verlinkten Podcast) ist, dass Stefan Niggemeier aus der Leistungsschutzabgabe € 30.000,- p.a. erhielte. Auf der Basis habe ich kurz folgende 2 Szenarien geschätzt.

Szenario 1

Stefan Niggemeier 30.000,00 €
Annahme 1: Stefan Niggemeier repräsentiert ungefähr 1,0 % der dt. Blogosphäre. 3.000.000,00 €
Annahme 2: Die Zeitungsverleger erhalten das 20-fache Aufkommen im Verhältnis zur gesamten dt. Blogosphäre 60.000.000,00 €

 

Der Gesamtbetrag des Aufkommens aus dem Leistungsschutzrecht klingt jetzt natürlich mit 60 Mio. € üppig. Nur muss man diesen Betrag ins Verhältnis setzen zum derzeitigen Gesamtumsatz der Zeitungsverleger. Dieser belief sich in 2011 auf 8.520 Mio. €. In dieser Rechnung wäre das Gesamtaufkommen aus dem Leistungsschutzrecht nur ein Tropfen auf den heißen Stein, was die These des oben verlinkten Artikels in der FTD stützt. In dieser Beispielrechnung läge das gesamte Aufkommen des Leistungsschutzrechts nur bei ca. 10 % des Gewinns, den der Axel Springer Verlag in 2011 gemacht hat. Da Axel Springer voraussichtlich einen erheblichen Teil des Leistungsschutzgeldes erhalten würde, müsste man also anders rechnen, wenn denn bei den wirklich bedürftigen Verlagen auch noch etwas ankommen soll.

Szenario 2

Stefan Niggemeier 30.000 €
Annahme 1: Stefan Niggemeier repräsentiert nur ungefähr 0,5 % der dt. Blogosphäre. 6.000.000 €
Annahme 2: Die Zeitungsverleger erhalten das 50-fache Aufkommen im Verhältnis zur dt. Blogosphäre 300.000.000 €

 

Das sieht jetzt mal für die Verlage besser aus: 300 Mio. € ist schon ein Wort.  Google, dessen marktbeherrschende Stellung die Verleger zu betonen nicht müde werden, wird den übergroßen Anteil diese Betrages allein stemmen müssen. Es ist dann aber fraglich, ob Google seine Geschäfte in Deutschland unverändert – auch für die Verlage – wird fortsetzen wollen.

Aus diesen groben Schätzungen deutet sich für mich folgendes Bild an:

  • Das Gesamtaufkommen aus dem Leistungsschutzrecht ist so gering, dass es den Verlegern nicht viel nützen wird. Dann fragt sich aber, warum es überhaupt eingeführt werden soll.
  • Das Gesamtaufkommen aus dem Leistungsschutzrecht ist so hoch, dass es den Zeitungsverlegern signifikant helfen wird, den Niedergang ihrer Printausgaben zu überleben. Dann müsste voraussichtlich das Leistungsschutzgeld auf viel mehr Schultern verteilt und in kleineren Beträgen inkassiert werden, als nur in einem großen Streich bei Google. Wie das dann funktionieren soll, ohne dass das Zitatrecht eingeschränkt und im Grunde die reine Information einem Monopolrecht unterworfen wird, ist für mich nicht absehbar.
  • Die Grundannahme diese Beitrages ist falsch. Stefan Niggemeier wird leider keine 30.000 € p.a. durch das Leistungsschutzrecht erhalten. Dann müsste man mit anderen Annahmen neu rechnen, wer nun eigentlich wie vom Leistungsschutzrecht profitieren sollen könnte. Ich hoffe, dass dies dann zumindest der Bundestag vor der Abstimmung über das Leistungsschutzrecht macht.

Falls ein Blogleser andere Rechenvorschläge hat, bin ich dankbar für entsprechende Kommentare.