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Recht

Grundsatzurteil zur Vorratsdatenspeicherung angekündigt

Am Dienstag, den 2. März, wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil verkünden im Verfahren betreffend die Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung. DPA berichtet vorab über Hans-Jürgen Papier, den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts:

„Papier (hat) ein Grundsatzurteil zu der Massenspeicherung von Telefon und E-Mail-Verbindungsdaten angekündigt – und zwar eines, das in ganz Europa Beachtung finden wird.“

Das Verfahren ist historisch bereits insofern, als mehr als 35.000 Betroffene Verfassungsbeschwerde eingelegt haben. Dies ist nicht zuletzt Bürgerrechtlern aus dem Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung zu verdanken.

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Medien

Noch keine Entscheidung beim Leistungsschutzrecht

Carta.info berichtet aktuell über eine Veranstaltung des eco zum Thema Leistungsschutzrecht. Dabei hat sich Siegfried Kauder (CDU), Vorsitzender des Rechtsauschusses des Bundestages, dahin gehend geäußert, dass die Entscheidung für ein Leistungsschutzrecht noch nicht getroffen sei:

„Die Presseverleger wittern Morgenluft. Und da fühlen Sie sich bitte nicht zu sehr auf der sicheren Seite, weil das Leistungsschutzrecht im Koalitionsvertrag steht. Der Teufel steckt manchmal im Detail. (…) Ich kann Ihnen ganz ehrlich sagen: Für mich ist die Entscheidung, ob Hü oder Hott, noch völlig offen.“

Michael Frenzel, Leiter Unternehmenskommunikation bei 1&1 stellte klar, es sei „nicht geplant, sich einen Wettbewerbsvorteil“ dadurch zu verschaffen, dass Internetzugänge ohne Pressenangebote und also frei von Leistungsschutzabgaben eingerichtet werden.

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Recht

Überarbeitung des TMG

Die Bundesregierung arbeitet an einer Überarbeitung des Telemediengesetzes (TMG). Heise berichtet unter der Überschrift: „Opposition fordert Reform der Haftungsregeln für Online-Anbieter„. Änderungen des TMG sind deshalb so bedeutsam, weil das Telemediengesetz das Querschnittsgesetz für die Verantwortlichkeit der Diensteanbieter (zum Beispiel Hostprovider oder Zugangsanbieter) und deren Haftung ist. Auf das TMG verweist auch der Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV). Es bleibt abzuwarten, ob im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens die Regelungen zur Verantwortlichkeit der Diensteanbieter angepasst und überarbeitet werden.

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Netzpolitik

Innenminister de Maizière befürwortet Datenbrief

Der Chaos Computer Club hat die Idee aufgebracht und jetzt beim CDU-Innenminister Zustimmung gefunden: Wer seine Daten schützen will, soll erstmal wissen, was über ihn gespeichert ist. Genau darüber sollen die Bürger zukünftig informiert werden, so die Idee.  Und zwar über einen sogenannten „Datenbrief“. Die FDP befürchtet – wohl nicht zu Unrecht – hohen bürokratischen Aufwand und entsprechende Kosten für Unternehmen. Aber abgesehen davon birgt die Zusammenführung verschiedener Informationen in einen zentralen „Datenbrief“ auch selbst ein nicht unbeträchtliches Datenschutzrisiko.

Die Zeit berichtet: Innenminister lobt Datenbrief.