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Wie hoch wird das Aufkommen aus der Leistungsschutzabgabe

Durch einen Artikel bei der Financial Times Deutschland und dank eines von @presseschauer verlinkten Podcast bin ich auf die Idee gekommen, mal das Gesamtaufkommen aus einer zukünftigen Leistungsschutzabgabe zu kalkulieren. Die Grundannahme (aus dem verlinkten Podcast) ist, dass Stefan Niggemeier aus der Leistungsschutzabgabe € 30.000,- p.a. erhielte. Auf der Basis habe ich kurz folgende 2 Szenarien geschätzt.

Szenario 1

Stefan Niggemeier 30.000,00 €
Annahme 1: Stefan Niggemeier repräsentiert ungefähr 1,0 % der dt. Blogosphäre. 3.000.000,00 €
Annahme 2: Die Zeitungsverleger erhalten das 20-fache Aufkommen im Verhältnis zur gesamten dt. Blogosphäre 60.000.000,00 €

 

Der Gesamtbetrag des Aufkommens aus dem Leistungsschutzrecht klingt jetzt natürlich mit 60 Mio. € üppig. Nur muss man diesen Betrag ins Verhältnis setzen zum derzeitigen Gesamtumsatz der Zeitungsverleger. Dieser belief sich in 2011 auf 8.520 Mio. €. In dieser Rechnung wäre das Gesamtaufkommen aus dem Leistungsschutzrecht nur ein Tropfen auf den heißen Stein, was die These des oben verlinkten Artikels in der FTD stützt. In dieser Beispielrechnung läge das gesamte Aufkommen des Leistungsschutzrechts nur bei ca. 10 % des Gewinns, den der Axel Springer Verlag in 2011 gemacht hat. Da Axel Springer voraussichtlich einen erheblichen Teil des Leistungsschutzgeldes erhalten würde, müsste man also anders rechnen, wenn denn bei den wirklich bedürftigen Verlagen auch noch etwas ankommen soll.

Szenario 2

Stefan Niggemeier 30.000 €
Annahme 1: Stefan Niggemeier repräsentiert nur ungefähr 0,5 % der dt. Blogosphäre. 6.000.000 €
Annahme 2: Die Zeitungsverleger erhalten das 50-fache Aufkommen im Verhältnis zur dt. Blogosphäre 300.000.000 €

 

Das sieht jetzt mal für die Verlage besser aus: 300 Mio. € ist schon ein Wort.  Google, dessen marktbeherrschende Stellung die Verleger zu betonen nicht müde werden, wird den übergroßen Anteil diese Betrages allein stemmen müssen. Es ist dann aber fraglich, ob Google seine Geschäfte in Deutschland unverändert – auch für die Verlage – wird fortsetzen wollen.

Aus diesen groben Schätzungen deutet sich für mich folgendes Bild an:

  • Das Gesamtaufkommen aus dem Leistungsschutzrecht ist so gering, dass es den Verlegern nicht viel nützen wird. Dann fragt sich aber, warum es überhaupt eingeführt werden soll.
  • Das Gesamtaufkommen aus dem Leistungsschutzrecht ist so hoch, dass es den Zeitungsverlegern signifikant helfen wird, den Niedergang ihrer Printausgaben zu überleben. Dann müsste voraussichtlich das Leistungsschutzgeld auf viel mehr Schultern verteilt und in kleineren Beträgen inkassiert werden, als nur in einem großen Streich bei Google. Wie das dann funktionieren soll, ohne dass das Zitatrecht eingeschränkt und im Grunde die reine Information einem Monopolrecht unterworfen wird, ist für mich nicht absehbar.
  • Die Grundannahme diese Beitrages ist falsch. Stefan Niggemeier wird leider keine 30.000 € p.a. durch das Leistungsschutzrecht erhalten. Dann müsste man mit anderen Annahmen neu rechnen, wer nun eigentlich wie vom Leistungsschutzrecht profitieren sollen könnte. Ich hoffe, dass dies dann zumindest der Bundestag vor der Abstimmung über das Leistungsschutzrecht macht.

Falls ein Blogleser andere Rechenvorschläge hat, bin ich dankbar für entsprechende Kommentare.

 

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