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Netzpolitik

JMStV 2014: Das tote Pferd reiten

Ein bekanntes Sprichwort sagt: „Man kann nicht zweimal in denselben Fluss steigen.“ Dass es auch genau anders geht, beweisen die Bundesländer unter der Federführung des Landes Sachsen, mit der geplanten Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV). Offensichtlich besteht hier die Absicht, mit den gleichen Konzepten, wie beim gescheiterten JMStV im Jahre 2010, noch einmal erneut Baden zu gehen.

Der heute vorgelegte Entwurf des JMStV setzt, wie bereits im Jahre 2010, auf die Alterskennzeichnung von Webseiten durch Selflabeling. Diese Alterskennzeichen sollen dann durch Internetfilter (Jugendschutzprogramme) ausgelesen werden, damit – so die Vorstellung – Minderjährigen nur entsprechend altersgerechte Inhalte angezeigt würden. Der JMStV kennt hier nur die Altersstufen „ab 12“ und „ab 18“. Trotz der mangelnden Akzeptanz dieser Jugendschutzprogramme bei Eltern, erhoffen sich die Bundesländer dennoch eine weite Verbreitung und Nutzung dieser Jugendschutzprogramme. Je weiter aber diese Internetfilter tatsächlich verbreitet wären, umso eher ist man gezwungen, Inhalte auch dann zu labeln, wenn diese gar nicht jugendschutzrelevant sind. Sonst wird man ja von den Filtern ausgeblendet und die Inhalte wären für Minderjährige nicht sichtbar.

Mit diesem JMStV greift wieder die staatliche Regulierung von oben Platz, die mit mehr oder weniger sanftem Druck Seitenbetreiber zum Labeln und die Eltern zur Nutzung von Internetfiltern anhalten will. Dieser ganze paternalistisch-administrative Ansatz im Jugendschutz kann und wird m.E. nicht funktionieren.

Zusätzliche Pflichten kommen aber insbesondere auch auf Seitenbetreiber zu, deren Nutzer Inhalte hinzufügen oder ändern können, wie zum Beispiel bei Kommentaren in diesem Blog oder bei Diskussionsforen. Man könnte ja mit Blick auf das TMG annehmen, dass eine Verantwortlichkeit für die Inhalte von Dritten/Nutzern nicht besteht. Der Entwurf des JMStV sieht das grundsätzlich anders und nimmt an, der Betreiber einer Webseite sei auch für Inhalte von Dritten verantwortlich und leitet dann aus dieser (falschen und europarechtswidrigen) Annahme weitere Verpflichtungen ab: Betreiber müssen zukünftig Kommentare überwachen und nicht zur Alterskennzeichnung passende Inhalte löschen. Zudem soll der Betreiber der Webseite zukünftig verpflichtet werden, sich einer Einrichtung der „freiwilligen Selbstkontrolle“ zu unterwerfen.

Insgesamt wiederholt der Entwurf des JMStV im Jahre 2014 die Fehler, die bereits den gescheiterten JMStV aus dem Jahre 2010 kennzeichneten. Anders jedoch als beim letzten Mal, findet vor der Verabschiedung des JMStV eine Befragung der interessierten Öffentlichkeit statt. Die grundsätzliche Frage, ob die Kombination aus Alterskennzeichnung und Jugendschutzprogrammen wirklich eine Lösung für den Jugendschutz im Netz darstellt, sucht man bei dieser Befragung natürlich vergebens. Aber wenigstens hat man einen Jockey engagiert, der jetzt das tote Pferd zum Reiten bringen darf.

Der AK Zensur kritsiert den Entwurf des JMStV als „gefährlichen Weg zurück in die Vergangenheit„.