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Uhl: Hardliner mit Realitätsverlust?

Die Eule brütet keine Nachtigallen aus, so sagt man. Also darf es nicht verwundern, wenn Hans-Peter Uhl (CSU) jetzt erneut in der WELT die Fehlgeburt des letzten Wahlkampfes, nämlich Netzsperren im Kampf gegen Kinderpornographie, noch einmal für eine gelungene Idee hält.

Soweit,  so verständlich. Wenig Verständnis habe ich dafür, mit welchen ‚Argumenten‘ Hans-Peter Uhl Netzsperren verteidigt. Er vermeint zu wissen:

„Das Gelöschte wird vorher auf Computer heruntergeladen und taucht später an vielen neuen Stellen wieder auf. Man kann im weltweiten Netz nichts weltweit löschen“

Nun ja, Inhalte die gelöscht werden, sind erst einmal nicht mehr verfügbar – und zwar weltweit nicht mehr. Dies im Übrigen im Gegensatz zu Sperren, die immer nur lokal für denjenigen wirken können, der sie nicht umgehen möchte.

Was aber nicht erklärt wird und von Hans-Peter Uhl wohl auch mit Sicherheit nicht erklärt werden kann: Wieso sollte sich ein Anbieter durch Sperren beeindrucken lassen, also nicht etwa einfach die Inhalte auf eine andere Domain oder einen anderen Server umziehen? Hans-Peter Uhl müsste folgende These behaupten und in der öffentlichen Diskussion auch verteidigen:  ‚Gesperrte Inhalte  tauchen nicht wieder erneut an anderer Stelle im Netz auf‘. Auf eine öffentliche Diskussion dieser These freue ich mich schon jetzt.

Abgesehen davon verschleiert Uhl – vermutlich bewußt – die dahinter stehende Problematik. Wer nämlich verhindern will, dass Inhalte erneut im Netz auftauchen, muss schlicht die internationale Strafverfolgung der Täter effektiver gestalten. Das ist die Aufgabe des BKA.

Im Showdown um das Zugangserschwerungsgesetz greifen offensichtlich die Hardliner der Union zu jedem Mittel. Neu und ungewöhnlich ist jetzt aber der direkte Angriff auf die FDP und die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger. Jedem dünkt seine Eule ein Falke.  Aber die Union sollte aufpassen, dass sie mit solchen Hardlinern nicht den Anschluss an die Realität verliert. Realität ist die schwarz-gelbe Koalition und ein breiter gesellschaftlicher Konsens gegen Netzsperren.

Zum gleichen Thema siehe auch:  http://www.netzpolitik.org/2010/csu-innenexperte-uhl-loeschen-ist-keine-loesung/

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Recht

Die dunklen Ecken in der EU-Kommission

Anfang Januar 2009 hat Ursula von der Leyen stolz verkündet, die Provider würden sie unterstützen bei ihrem Kampf gegen strafbare Inhalte im Netz. Nach mehr als einem Jahr intensiver Debatte steht das Zugangserschwerungsgesetz kurz vor der Aufhebung. Fast parteiübergreifend hat sich die Erkenntnis durchgesetzt: ein virtuelles STOPP-Schild im Internet bewirkt nichts im Kampf gegen Kinderpornographie. Heute wurde bekannt, dass die EU-Kommission einen eigenen Vorstoß lanciert hat, Netzsperren über die EU verbindlich vorzuschreiben. Die FAZ bringt dazu einen Beitrag  der zuständigen EU-Kommissarin Cecilia Malmström unter der Überschrift: „Dunkle Ecken des Internets aufräumen„. Man fragt sich unwillkürlich, in welcher dunklen Ecke der EU-Kommission dieser Vorschlag ausgebrütet wurde. Aber eines ist klar: das Licht der besseren Erkenntnis wird man scheinbar auch dorthin noch tragen müssen. Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur hat dazu einen ersten Beitrag geleistet: „Internet-Sperren sind Unfug im Kampf gegen Kindesmissbrauch„.

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Showdown um das Zugangserschwerungsgesetz

Das BKA kämpft weiter um das Zugangserschwerungsgesetz. Gestern hat das BKA über DPA eine Pressemitteilung lancieren lassen. Tenor: „Löschen ist ja so schwer…“  Heute fand eine Anhörung der CDU-Fraktion im Deutschen Bundestag statt, in der sich erneut das BKA zu Wort meldete. Offensichtlich spitzt sich der Kampf um die Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes zu. Die offene Frage ist, wer bei diesem Showdown der „Last Man Standing“ sein wird. Was mir jedoch aufgefallen ist: das BKA ist nicht wirklich hilfreich für diejenigen in der Union, die weiter auf das Zugangserschwerungsgesetz setzen. Warum:

  • Die Pressemitteilung des BKA scheint kaum Resonanz gefunden zu haben. Ohne begleitende Unterstützung ist (mit Ausnahme der ZEIT) scheinbar kein reputierliches Medium bereit, die Aussagen des BKA zu verbreiten.
  • Das wiederum könnte damit zusammen hängen, dass das Argument in der PM des BKA, weshalb „Löschen“ nicht funktioniert, keineswegs für „Sperren“ spricht. Die Bilder würden (angeblich) nach dem Löschen anschließend „an anderer Stelle in leicht abgeänderter oder auch identischer Form wieder auftauchen“. Weshalb aber „gesperrte“ Inhalte nicht andernorts genauso schnell auch wieder auftauchen sollten, kann das BKA natürlich nicht erklären.
  • Und was das BKA verschweigt: Wenn man nicht möchte, dass jemand dauernd und erneut strafbare Inhalte veröffentlicht, dann ist die richtige Lösung weder „Löschen“ noch „Sperren“, sondern schlicht die Strafverfolgung, also das Einsperren derjenigen, die strafbare Inhalte verbreiten. Dafür ist, was die internationale Zusammenarbeit betrifft, das BKA zuständig.

Die Pressemitteilung offenbart also eine gewisse Hilfslosigkeit in der Erfüllung der eigenen Aufgaben. Das ist keine starke Unterstützung für das Zugangserschwerungsgesetz. Hat sich das BKA auf der Anhörung der CDU am heutigen Tage als hilfreicher erwiesen? Ich denke nicht:

  • Das BKA hat Zahlen mitgeteilt, wie häufig kinderpornographische Inhalte ans Ausland gemeldet wurden, in welches Land, mit welchem Ergebnis und mit welcher Reaktionszeit – für die Monate Januar und Februar 2010. Ich schliesse daraus, dass dem BKA aus den Jahren davor, also vor 2010, keinerlei Zahlen (!) darüber vorliegen, wie häufig kinderpornographische Inhalte in das Ausland gemeldet wurden, in welches Land, mit welchem Ergebnis und mit welcher Reaktionszeit.
  • Immerhin: man kann aus den Zahlen des BKA erkennen, dass 50% der insgesamt erfolgten Meldungen Seiten betreffen, die in den USA gehostet werden. Erstaunlich, dass es hier nicht zu einer erfolgreichen Zusammenarbeit kommt.
  • Und letztlich noch dies: Das BKA behauptet erneut, es sei ihm untersagt, an ausländische Provider mit der Information heranzutreten, dass dort strafbare Inhalte gehostet würden. Dabei hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages diese Aussage bereits wiederlegt.

Fazit: Nach einem Jahr intensiver Debatten bringt das BKA kein neues Argument und wiederholt nur seit langem wiederlegte Argumente. Die Union wird den Showdown allein durchstehen müssen.

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Netzpolitik

Neue Freunde der Transparenz bei ACTA

Wie bereits berichtet, hat sich Deutschland als Bebachter in den Verhandlungen über das Handelsabkommen ACTA bisher gegen mehr Transparenz und gegen eine Veröffentlichung der Vertragsentwürfe ausgesprochen. Offensichtlich hat sich diese Position geändert. In der letzten Woche hat Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger bei Spiegel Online erklärt:

„‚Die vorläufigen Verhandlungstexte sollten so bald wie möglich veröffentlicht werden.‘ Sie plädiere für ‚mehr Transparenz und Offenheit bei den Vertragsverhandlungen‘ (…). Man habe das im Rahmen der EU-internen Beratungen mit einer Reihe weiterer Staaten ‚auch sehr deutlich gemacht'“.

Die geänderte Haltung Deutschlands scheint sich auf die Haltung der gesamten EU auszuwirken. Die schwedische Regierung gab bekannt (Mitteilung im Original / Google Übersetzung Deutsch), dass im handelspolitischen Ausschuss der EU ein Durchbruch für Transparenz in den ACTA Verhandlungen erzielt worden sei:

„Die EU-Mitgliedstaaten haben sich heute auf eine baldige Veröffentlichung des Vertragsentwurfes der ACTA Verhandlungen verständigt. Die Verständigung, die in der heutigen Sitzung des EU-Handelspolitik Ausschusses erzielt wurde, bedeutet, dass die EU andere ACTA Partner aktiv ermutigen soll, diese Linie der EU zu unterstützen.“

Jetzt wird sich die EU nur noch gegen die USA, Singapore und Südkorea durchsetzen müssen. Nicht nur in Sachen Transparenz der Verhandlungen gibt es Neuigkeiten. Laut Spiegel Online hat sich die Bundesjustizministerin auch inhaltlich geäußert:

„Die Bundesregierung wird kein völkerrechtliches Abkommen akzeptieren, das Netzsperren enthält.“

Die Äußerung ist leider nicht ganz eindeutig. Einerseits geht es im Rahmen des ACTA Abkommens auch um 3strikes Regelungen und nicht allein um Netzsperren. Außerdem ist Verhandlungspartner beim Handelsabkommen die EU, so dass die Bundesrepublik, wie bei SWIFT, nicht Vertragspartner des Abkommens wäre. Man darf aber annehmen, dass die Haltung der jetzigen Bundesjustizministerin nicht anders ist, als die der Vorgängerin, Brigitte Zypries, die sich bekanntlich deutlich gegen 3strikes Regelungen ausgesprochen hatte.