Dez 01

Um es vorab klar zu sagen: die Diskussionen der letzten Tage zum JMStV waren mir etwas zu aufgeregt. Störend finde ich aber mindestens im gleichen Maße nun diejenigen, die die Debatte scheinbar bisher nicht verfolgt haben, aber sich gleichwohl im Stande sehen, schon mal vorab Entwarnung zu vermelden. Dazu gehört nun leider auch Udo Vetter. Wohlgemerkt – Udo Vetter schreibt in seinem Blog überwiegend nichts Falsches, aber er vermittelt leider auch nicht das vollständige Bild. Deswegen aus meiner Sicht einige, wie ich meine nicht unbedeutende, Korrekturen.

1.    Das-war-schon-immer-so Argument
Richtig ist, wer entsprechende entwicklungsbeeinträchtigende Angebote veröffentlicht hat, musste bereits früher entweder Sendezeitbeschränkungen oder Zugangsbeschränkungen mit einem Altersverifikationssystem einrichten. Daraus folgert Udo Vetter jetzt quasi im Umkehrschluss: Wer bisher nichts getan hat, muss auch morgen nichts tun.

„Das ist im Wesentlichen übrigens auch bisher schon geltendes Recht. Gekümmert hat es kaum jemanden. Bis auf das Verbot eines Anorexie-Blogs und einige Anschreiben des zahnlosen Tigers jugendschutz.net ist mir bislang kein flächendeckender Schlag gegen Blogs bekanntgeworden.“

Das Das-war-schon-immer-so Argument lebt von der Unterstellung, dass der Verfolgungsdruck beim Jugendschutz (durch jugendschutz.net, Medienaufsicht und äußerstensfalls Abmahnanwälte) gering bleiben wird. Diese Unterstellung kann zutreffen; sie kann sich aber auch als falsch herausstellen. Politisch wird jedenfalls die Absicht zur Stärkung des Jugendschutzes im Internet bekundet.

Im übrigen ist es meines Erachtens – das richtet sich natürlich nicht an Udo Vetter – kein überzeugendes Argument für eine dringend gebotene, sofortige Verabschiedung des neuen JMStV, wenn zugleich stillschweigend behauptet wird, dass die Kluft zwischen den gesetzlichen Anforderungen beim Jugendschutz und der tatsächlich gelebten Praxis auch weiterhin hoch bleiben wird.

2.    Das-wird-keinen-betreffen Argument
Im Rahmen der gesamten Debatte rund um den JMStV war immer ein Kernpunkt die Frage der Reichweite der Alterskennzeichnungspflicht. Ich schreibe hier bewusst Pflicht, weil meines Wissens nach selbst Befürworter des neuen JMStV nicht mehr von einer „freiwilligen“ Alterskennzeichnung sprechen. Die Sache ist ja auch klar: Wer entsprechende entwicklungsbeeinträchtigende Angebote vorhält, muss entweder (i) Sendezeiten einhalten, (ii) Zugangssysteme einrichten oder eben (iii) die Alterkennzeichnung nutzen. Udo Vetter meint:

„Bei einer Durchsicht eben ist mir kein einziger Beitrag aufgefallen, der so hart war, dass jemand auch nur ernsthaft eine Altersfreigabe erst ab 16 oder gar 18 Jahren fordern könnte. (…) Es könnte auch gut sein, dass wir für 99 % des Genres falsche Befürchtungen haben. (…) Die weitaus meisten Blogs sind einfach brav genug, um nicht einmal ansatzweise ins Raster des JMStV zu fallen.“

Hier gibt es zunächst eine Differenz in der Sache: Das Labeling gilt nämlich auch für Inhalte „ab 12“ (als Blogger oder Webseitenbetreiber müsste man nur dann Content für diesen Alterbereich nicht labeln, wenn man ihn, so die FSM, „von für jüngere Kinder bestimmten Angeboten getrennt“ hält – wie immer man sich das vorzustellen hat). Was Udo Vetter aber weitestgehend unberücksichtigt lässt: Der JMStV setzt darauf, dass über die Access-Provider möglichst flächendeckend Jugendschutzprogramme (-filter) verbreitet und dann am heimischen PC eingesetzt werden. Keiner kann derzeit sagen, ob diese Programme dann – was gewissermaßen konsequent wäre –nicht gelabelten Content als „ab 18“ behandeln und entsprechend ausblenden. Wer in diesem Falle nicht labelt riskiert (abhängig von der Funktionalität und Verbreitung dieser Jugendschutzprogramme) von Jugendlichen nicht mehr gelesen werden zu können.

Die  durch den JMStV verursachten Probleme kann man m.E. nicht erfassen, wenn man nur den Text liest. Unterstellt Jugendschutzprogramme fänden weite Verbreitung und würden dann nicht gelabelten Content im Zweifel ausblenden (sei es durch Overblocking), gibt es nämlich im Grunde eine Notwendigkeit seine Inhalte auch dann zu labeln, wenn überhaupt keine entwicklungsbeeinträchtigenden Angebote vorgehalten werden. Oder man ist sich bewusst, ohne Labeling eben jugendliche Leser auszuschließen.

Auch hier gilt im Übrigen: Wenn 99% aller Blogs und Webseiten tatsächlich nicht betroffen wären, warum berücksichtigt der neue JMStV dies nicht und nimmt private Blogs und Webseiten aus dem Anwendungsbereich heraus. Der allgemeine Sittenverfall der deutschen Jugend wird mit Sicherheit nicht durch private Webseiten aus Deutschland verursacht.

3.     Das-kann-ja-nicht-sein Argument
In der Auseinandersetzung zu user generated content, also der Frage, inwiefern Foren oder Blogkommentare durch den neuen JMStV betroffen sind,  kommt abschließend bei Udo Vetter das Das-kann-ja-nicht-sein Argument zum Zuge:

„(…) Die Regelungen des Telemediengesetzes [bleiben] unberührt. Diese schließen aber gerade eine Haftung des Anbieters für Inhalte Dritter aus. Bei vernünftiger Auslegung dürfte sich also an dem Grundsatz nichts ändern, dass Kommentare und Foreneinträge den Seitenbetreibern frühestens zugerechnet werden, wenn er auf Probleme hingewiesen wurde. Es dürfte auch nach dem JMStV keine Pflicht geben, usergenerierten Content eigenständig zu prüfen.“

§ 5 Abs. 3 des JMStV bestimmt nun aber, dass der Anbieter die Einbeziehung oder [den] Verbleib von Inhalten im Gesamtangebot“ verhindern solle. Die Einbeziehung verhindern kann aber ein Anbieter nur, wenn er proaktiv Forenbeiträge oder Blogkommentare samt zugehöriger Verlinkung überprüft. Außerdem ist keineswegs klar, wann eine nachträgliche „Kenntnisnahme“ entsprechender Inhalte vorliegt. Offenbar hat bei Abfassung des JMStV der Web 2.0 Kodex der FSM Pate gestanden. Dieser bestimmt insoweit: „Den Nutzern muss es jederzeit möglich sein, dem Betreiber (…)  rechtswidriges Verhalten zu melden. (…) Die Meldefunktion ist an prominenter Stelle der Plattform schnell erreichbar“ zu platzieren. Es steht zu vermuten, dass mit dem JMStV eine derartige Lösung gefördert werden solle. Dann soll man für entwicklungsbeeinträchtigende Angebote bereits dann verantwortlich sein, wenn jemand das „Meldeknöpfchen“ im Blog gedrückt hat.

Abschließend: Es besteht kein Grund zur Hysterie. Genauso wenig ist aber nun zur heiteren Gelassenheit zu raten. Der JMStV wirft viele Probleme auf, von denen erst die Zukunft erweisen wird, in welchem Umfang sich diese realisieren. Was aber schon gegenwärtig gesagt werden kann: Alle oben genannten Problemfelder wurden bereits im Entwurfsstadium des JMStV thematisiert. An keiner dieser Stellen hat es eine substantielle Verbesserung des JMStV gegeben. Die Gleichgültigkeit oder gar der politische Unwille, hier den JMStV zu verbessern, kann niemanden zur Gelassenheit mahnen. Alles andere wäre ein lässliches Urteil.

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Jun 15

Wenn eine “Berliner Rede” angekündigt wird, erwarte ich irgendwie, dass – mindestens inhaltlich – von einem “Ruck” die Rede ist, der durch das Land gehen müsse. Eine “Berliner Rede zum Urheberrecht” weckt bei mir also die Erwartung auf eine schwungvolle (Neu-) Ausrichtung des Urheberrechts.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat nun gestern unter eben diesem Vortragstitel eine Rede zum sogenannten 3. Korb der Urheberrechtsreform gehalten.  Das mildeste Urteil zum Ergebnis der Veranstaltung lautet in etwa:  “Es gab nichts Neues“. Ich jedoch war offen gesagt enttäuscht.

Zugegeben, das Umfeld für eine kraftvolle Initiative zur Neuausrichtung des Urheberrechts im digitalen Zeitalter ist nicht eben günstig. Die schwarz-gelbe Koalition veranstaltet in Berlin ein Theater der Grausamkeit. Die Performance der Truppe ist nach Inhalt und Form nicht genügend. Wo sollte da jetzt die Kraft für einen großen Wurf, eben ein “Ruck” in Sachen Urheberrecht herkommen?

Eines indessen hat die Rede der Justizministerin auch deutlich gemacht und insofern enthielt sie vielleicht doch eine Neuigkeit: Die netzpolitische Lichtgestalt (der FDP), für die  mancher sie halten mochte, ist Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nicht.  Denn die Agenda, die verkündet wurde, ist weder freiheitlich-liberal noch gar netzpolitisch inspiriert oder durchdacht:

1. Warnhinweise für ‘Raubkopierer’

Die Justizministerin befürwortet offensichtlich, dass die Provider “mehr Verantwortung für den Schutz des Urheberrechts übernehmen” und Warnhinweise an Nutzer versenden. Konkret soll ein

“User den automatischen Hinweis auf seinen Bildschirm bekommen: ‘Hallo, was Du da gerade tust, ist illegal und verletzt das Urheberrecht’”.

Und dann folgt:

“Die Reaktion der Provider auf solche offenkundigen Rechtsverletzungen erschöpft sich viel zu häufig darin, die Verantwortung allein auf die User abzuschieben. (…) Die Provider [sollten] aber ein vitales Eigeninteresse daran haben, ihre Geschäftsmodelle nicht als Plattform für illegale Aktivitäten missbrauchen zu lassen. Es liegt auf der Hand, dass ansonsten der Ruf nach Regulierung lauter werden wird.”

Die Ministerin wird schwerlich erklären können, wie dies durch Provider geleistet werden sollte, ohne ggf. den Datenverkehr zu untersuchen und die gewonnenen Daten zum Zwecke der Versendung der Warnhinweise zu speichern. Die Frage, die Leutheusser-Schnarrenberger aber offensichtlich nicht im Sinne  eines freiheitlich-liberalen Verständnisses beantwortet, ist:

  • Ist es wirklich gewollt, dass ein Telekommunikationsunternehmen für das Kommunikationsverhalten der Kunden verantwortlich sein soll?

Soll die Post etwa dafür Verantwortung tragen, dass ihr Briefnetz nicht zum Versand ‘raubkopierter’ CDs benutzt wird. Und ist der Preis, der für diese von einer FDP-Politikerin eingeforderte Verantwortung der ISP gezahlt werden muss, nicht ein wenig zu hoch: Kontrolle der Nutzer.

2. Providerhaftung

Es ist dann nur “folgefalsch”, dass die Justizministerin die verfehlte Rechtsprechung des BGH zur Inanspruchnahme von Providern auf Unterlassung (im Falle von Rechtsverletzung) unterstützt. Hier wird “in der Diskussion um die Fortentwicklung der Providerhaftung klar Position im Interesse der Urheber” bezogen:

“Die Provider bleiben hier in der Verantwortung.”

3. Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Das von den Presseverlegern angestrebte Leistungsschutzrecht fügt sich bekanntlich keineswegs harmonisch in eine marktwirtschaftliche Ordnung ein.  Gleichwohl hat sich Sabine Leutheusser-Schnarrenberger jetzt festgelegt:

“Wir müssen deshalb die Debatte führen, nicht ob, sondern wie wir (…) die organisatorische und wirtschaftliche Leistung der Presseverleger besser schützen. Wie so ein Leistungsschutzrecht im Detail aussehen kann, ist offen.”

Aller grundsätzlichen Kritik an einem Leistungsschutzrecht für Presseverleger zum Trotz will die Justizministerin hier eine gesetzliche Regelung durchsetzen. Immerhin: Über das konkrete “Wie” möchte die Justzministerin auch mit der “Netzcommunity” reden.

Mein persönliches Fazit: Im Urheberrecht setzt sich die Appropriation der Rechteverwerter weiter durch. Netzpolitisch betrachtet scheint sich die fatale Tendenz fortzusetzen, Provider für die Inhalte im Netz und das Verhalten der Nutzer verantwortlich zu machen. Aber schon unabhängig von den für eine Wissensgesellschaft wichtigen und unbeantworteten Fragen zum Urheberrecht gilt netzpolitisch: Einfach nur “Keine Netzsperren” ist bei weitem nicht genug.

“Keine Netzsperren” entwickelt sich zu einer Chiffre, dem Symbol einer abwesenden Leere: Es fehlt der FDP an einem schlüssigen netzpolitischen Gesamtkonzept.

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Mai 27

Mayhill Fowler ist eine in den USA bekannte, ja inzwischen berühmte Bürgerjournalistin. Im Wahlkampf von Barack Obama hat Mayhill Fowler auf einer kleinen Veranstaltung notiert, dass Obama über die verbitterten (weißen) Amerikaner des Mittleren Westens geäußert hatte, diese würden sich in ihrem Frust an “Waffen und Religion klammern”. Über ihr Blog verbreitete Mayhill Fowler die Nachricht und die Äußerung wurde zu einem Politikum im Wahlkampf.

Dahinter steht kein singulärer Vorgang. Die digitalen Medien bieten vielfältige Möglichkeiten selbst zum Berichterstatter und Verbreiter von Nachrichten zu werden. Das gilt selbstverständlich und erst recht für politische Vorgänge [1].

So ist es auch kein Wunder, dass die prominenteste Befürworterin von Netzsperren, Ursula von der Leyen, ihrerseits ein kleines Mayhill-Fowler-Erlebnis hatte. CARTA kommentierte seinerzeit ein Video über eine Wahlkampfveranstaltung der Ministerin mit den Worten, dass “Ursula von der Leyen (…)  noch immer bereit ist, mit dem Thema Kinderporno-Sperren polemisch und in Rage Wahlkampf zu betreiben.” Und brachte auch die zentrale Erkenntnis auf den Punkt:  “Es zeigt zugleich, wie sich die Mechanik der öffentlichen Debatte verändert hat.”

Wolfgang Kubicki, der Fraktionschef der FDP im Schleswig-Holsteinischen Landtag, muss sich also nicht grämen. Er ist jetzt in bester Gesellschaft. Hendrik Wieduwilt, seines Zeichens Blogger und freier Journalist, berichtet  über ein erlesenes Zusammentreffen im “‘Kieler Kaufmann’ im schmucken Villenviertel Düsternbrook” anlässlich dessen zur Sperrung von ausländischen Glücksspielangeboten im Internet folgendes geäußert wurde:

“Schleswig-Holstein will (…)  Zugangsblockaden gegen illegale [Glücksspiel-] Angebote im Internet einführen. (…) Access Blocking! Und das sickert nun auch nach Schleswig-Holstein durch, wie Kubicki etwas gepresst bestätigt – eigentlich wolle er nämlich ‘noch nicht zu viel verraten’, der Gesetzentwurf der Regierungsparteien soll am 9. Juni in Berlin präsentiert werden. Aber eine Rechtsgrundlage für Sperrverfügungen wie in Dänemark werde es geben.”

Es kam, wie es kommen musste: Wolfgang Kubicki hat so via Blog von Hendrik Wieduwilt und einem Beitrag bei Telemedicus eine politische Bombe gezündet, deren Schockwellen sich über Twitter im Laufe des Tages entsprechend verbreiteten. Die Splitter und Querschläger dieser Bombe wird jetzt nicht zuletzt auch die FDP in Berlin abbekommen. Die FDP wird schwerlich auf Bundesebene in Berlin Netzsperren im Kampf gegen Kinderpornographie ablehnen können, nur um auf Landesebene im fiskalischen Interesse an einem staatlichen Monopol auf die Ausbeutung der Spielsucht eben jenes Instrument gutzuheißen. Einen solchen politischen Spagat in der netzpolitischen Argumentation wird die FDP nicht plausibel machen können.

Die Kritiker des Zugangserschwerungsgesetzes müssen sich indessen auf der ganzen Linie bestätigt fühlen.

Und nebenbei bemerkt: Gibt es womöglich tiefsinnige Hintergedanken, warum die aktuelle Forderung, das Netzsperren eben kein Instrument des Jugendschutzes nach dem JMStV sein dürfen, in der Politik so wenig Gehör findet?

[1] Einen lesenswerten Überblick findet man zum Beispiel bei: Moorstedt, Jefffersons Erben – Wie die digitalen Medien die Politik verändern, Frankfurt 2008. Buchbesprechung beim Perlentaucher.

[Update] Die FDP Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein hat inzwischen eine Pressemitteilung herausgegeben. Darin wird Wolfgang Kubicki wie folgt zitiert:

“Internet-Sperren seien aber seiner Ansicht nach keine sinnvolle Lösung, um illegale Angebote zu verhindern. Eine entsprechende Regelung sei im Gesetzentwurf zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages daher nicht vorgesehen, so Kubicki.”

Interessant ist, dass Kubicki damit nicht dementiert, die Äußerungen, wie von Hendrik Wieduwilt zitiert, ursprünglich  getätigt zu haben. Dazu passt auch die Kommentarlage bei Netzpolitik.org. Das angebliche Dementi der FDP ist also ein sogenanntes Non-denial denial. Darauf weisst jetzt auch in einem neuen Blogbeitrag Hendrik Wieduwilt hin. Sein Fazit:

“Offenbar nimmt die FDP nun allerdings von ihrem Vorhaben Abstand – und das wäre nach allen bisherigen Erfahrungen mit Access-Blocking eine gute Nachricht. Dass die liberale Partei das aber nicht ausdrücklich so sagt, sollte eigentlich niemanden wundern.”

Alles spricht dafür, dass die Überschrift dieses Blogbeitrages ihre Berechtigung behält: Wolfgang Kubicki hat Bekanntschaft mit Mayhill Fowler in der Person von Hendrik Wieduwilt gemacht.

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Apr 13

Blankes Entsetzen! Am heutigen Tage ist ein Interview mit Cecilia Malmström erschienen. Jener EU-Kommissarin, die wegen ihres Richtlinienvorstosses zu Gunsten von EU-weiten Netzsperren inzwischen den Beinamen “Censilia” trägt.

Kaum verwundert war ich über das Veröffentlichungsorgan – die FAZ natürlich, die bereits im Januar, den Rollback in Sachen Netzsperren und Zugangserschwerungsgesetz eingeläutet hatte. Meine Erwartungen waren also gering, aber sie wurden tatsächlich nicht nur unterboten. Vielmehr war ich entsetzt darüber, wie anstatt der erwarteten Rudimente liberaler Vernunft eine brachial-autoritäre Polemik tonangebend war, die nur einem Zweck zu dienen scheint: Rational begründeten Widerspruch gegen Netzsperren zu marginalisieren und letztlich mundtot zu machen.

Zu den harmloseren Vorwürfen gehört zunächst, dass Censilia Malmström Gegnern ihres Vorschlags vorwirft, “sie hätten die “Richtlinie gar nicht genau gelesen”.   Und sie verwahrt sich gegen die Frage, ob sie ein “Zensursystem wie in China errichten” wolle:

“Diese Anschuldigung ist unglaublich! (…) Ich werde als chinesische Diktatorin verunglimpft.”

Auch wenn es Frau Malmström nicht gefällt – ihr eigener Vorschlag läuft doch gerade darauf hinaus, dass in der gesamten EU ein System zur inhaltlichen Filterung des Internet installiert wird. Welche Kollateralschäden dies im Zweifel produzieren kann, zeigt das aktuelle Beispiel von Save the Children. Und vom Problem des Overblocking völlig legaler Inhalte mal abgesehen: Wer wollte wirklich darauf vertrauen, dass die Technik nicht auch zu anderen Zwecken genutzt wird. Wenn auch die Fragestellung selbst polemisch war (der Redakteur Stefan Tomik überspitzt die Frage, um eine gute Vorlage zu liefern, gegen die sich dann Malmström empört und beleidigt verwahren kann), so bleibt auch richtig – wir sind nicht in China und dürfen die, die an der Macht sind, kritisieren. Das wird sich auch Malmström gefallen lassen müssen.

Nach diesen aber eher noch harmlos-pikierten Invektiven hat sich Malmström dann warmgelaufen und behauptet u.a. (und das meiste wahrscheinlich wider besseren Wissens),

  • dass man das Problem des Overblocking legaler Inhalte nicht als Einschränkung der (Informations-) und Meinungsfreiheit verstehen könne,
  • die fraglichen Seiten in Ländern lägen, mit denen die EU nicht kooperiert [Anm.: Mit den USA nicht kooperieren - darüber würde man sich bei ACTA freuen],
  • die USA beim Löschen ineffektiv seien und
  • nur Fachleute DNS-Sperren umgehen könnten.

Und der schönste Moment der Polemik ist erreicht, wenn Censilia Malmström die Anleitungen zur Umgehung von DNS-Sperren bei Youtube mit “Anleitungen zum Bombenbau” vergleicht.

Man hätte von einer angeblich liberalen Politikerin erwarten dürfen, dass sie wesentlich mehr Verständnis dafür hat, wenn sich Bürger frei von staatlicher Beeinflussung und – bei Nutzung von Verschlüsselungstechniken – frei von staatlicher Observation im Netz bewegen wollen. Man sollte auch erwarten, dass die Probleme des Overblockings legaler Inhalte ernster genommen würden. Und als zuständige Kommissarin könnte sie sich langsam auch mal mit dem Problem auseinandersetzen, dass Netzsperren Täter vorwarnen und schützen können.

Von alledem war keine Spur in dem Interview zu bemerken. Censilia Malmström hat sich entschieden – gegen liberale Vernunft und für autoritäre Polemik. Die FDP wird sich an diesem Vorbild gewiss nicht orientieren wollen. Und mir scheint: Auch in der CDU gibt es zwischenzeitlich viele, die sich nicht auf ein so niedriges Niveau begeben würden.

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Apr 07

Wie heute bekannt wurde ist die Webseite des Kinderschutzvereins “Save the Children” Finnland dazu benutzt worden, auf kinderpornographische Inhalte zu verlinken. Der finnische Netzaktivist und Zensurgegner Matti Nikki berichtet, dass über die Kommentarfunktion in älteren Beiträgen der Webseite über Monate hinweg auf entsprechende Inhalte verlinkt worden sein soll (Blogbeitrag in englischer Sprache).

Möglicherweise hat ein nicht ausreichender Spamschutz für die Kommentarfunktion beziehungsweise eine veraltete Forensoftware es ermöglicht, diese Links ausgerechnet auf der Seite des Vereins “Save the Children” zu platzieren. Besonders pikant: “Save the Children” gehört in Finnland, wie aber auch in Deutschland zu den Befürwortern von Netzsperren im Kampf gegen Kinderpornographie. Nach dem Zugangserschwerungsgesetz würden auch die Seiten, die die Verlinkung, aber nicht die Inhalte selbst enthalten, von den Sperren erfasst. So hätte also in diesem Falle die finnische Seite des Vereins “Save the Children” in Deutschland ein virtuelles STOPP-Schild dekoriert.

Es gibt aber m.E. auch Grundsätzliches anlässlich dieses Falles zu bemerken:

  • Ein Konflikt zwischen Informations- und Meinungssfreiheit und dem legitimen und gebotenen Kampf gegen Kinderpornographie im Web besteht dort, wo – wie in oben genanntem Beispiel – völlig legitime Inhalte durch Sperren blockiert werden. Mit dem Zugangserschwerungsgesetz wären ja alle Inhalte des Kinderschutzvereins und nicht nur die verbotene Verlinkung durch das STOPP-Schild gesperrt. Dieser Konflikt wird im Übrigen nicht dadurch gelöst, dass man ihn wie Censilia Malmström polemisch wendet.

    “Beim Thema Reglementierung des Internets werfen Bürgerinitiativen zu Recht die Frage nach der freien Meinungsäußerung auf. Bilder von Kindesmissbrauch können jedoch unter keinen Umständen als legitime Meinungsäußerung gelten.”

    Solche Äußerungen sind bestenfalls polemische Verzerrungen des eigentlichen Problems, schlimmstenfalls jedoch Anzeichen für eine ziemlich dunkle Ecke im Oberstübchen.

  • Außerdem: Wer wirklich präventiv und zugleich effektiv gegen die Verbreitung von Kinderpornographie im WWW vorgehen will, der muss das Thema Sicherheit des eigenen PC vor Viren/Trojanern und Absicherung von Webhostingaccounts in den Blick nehmen. Wie der aktuelle Fall zeigt sind es ja bei der im Untergrund arbeitenden Pornomafia vor allem gehackte PCs und Webhostingaccounts, die als Mittel zur Verbreitung genutzt werden. Aber zugegeben sei, solche Mittel und Maßnahmen mögen in der Prävention langfristig erfolgreicher sein, sie versprechen dem BKA aber weder eine Aufgabe bei der Kontrolle über das Netz noch einschlägigen Politikern eine besonders glänzende Profilierungsmöglichkeit.

Man kann beides schützen: Informations- und Meinungsfreiheit im  Internet und Kinder. Auch zugunsten des Vereins “Save the Children”.

[Update: Beim Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur gibt es jetzt eine deutsche Übersetzung des Ursprungsbeitrags. ]

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