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Netzpolitik

Schützt Save the Children vor dem STOPP-Schild

Wie heute bekannt wurde ist die Webseite des Kinderschutzvereins „Save the Children“ Finnland dazu benutzt worden, auf kinderpornographische Inhalte zu verlinken. Der finnische Netzaktivist und Zensurgegner Matti Nikki berichtet, dass über die Kommentarfunktion in älteren Beiträgen der Webseite über Monate hinweg auf entsprechende Inhalte verlinkt worden sein soll (Blogbeitrag in englischer Sprache).

Möglicherweise hat ein nicht ausreichender Spamschutz für die Kommentarfunktion beziehungsweise eine veraltete Forensoftware es ermöglicht, diese Links ausgerechnet auf der Seite des Vereins „Save the Children“ zu platzieren. Besonders pikant: „Save the Children“ gehört in Finnland, wie aber auch in Deutschland zu den Befürwortern von Netzsperren im Kampf gegen Kinderpornographie. Nach dem Zugangserschwerungsgesetz würden auch die Seiten, die die Verlinkung, aber nicht die Inhalte selbst enthalten, von den Sperren erfasst. So hätte also in diesem Falle die finnische Seite des Vereins „Save the Children“ in Deutschland ein virtuelles STOPP-Schild dekoriert.

Es gibt aber m.E. auch Grundsätzliches anlässlich dieses Falles zu bemerken:

  • Ein Konflikt zwischen Informations- und Meinungssfreiheit und dem legitimen und gebotenen Kampf gegen Kinderpornographie im Web besteht dort, wo – wie in oben genanntem Beispiel – völlig legitime Inhalte durch Sperren blockiert werden. Mit dem Zugangserschwerungsgesetz wären ja alle Inhalte des Kinderschutzvereins und nicht nur die verbotene Verlinkung durch das STOPP-Schild gesperrt. Dieser Konflikt wird im Übrigen nicht dadurch gelöst, dass man ihn wie Censilia Malmström polemisch wendet.

    „Beim Thema Reglementierung des Internets werfen Bürgerinitiativen zu Recht die Frage nach der freien Meinungsäußerung auf. Bilder von Kindesmissbrauch können jedoch unter keinen Umständen als legitime Meinungsäußerung gelten.“

    Solche Äußerungen sind bestenfalls polemische Verzerrungen des eigentlichen Problems, schlimmstenfalls jedoch Anzeichen für eine ziemlich dunkle Ecke im Oberstübchen.

  • Außerdem: Wer wirklich präventiv und zugleich effektiv gegen die Verbreitung von Kinderpornographie im WWW vorgehen will, der muss das Thema Sicherheit des eigenen PC vor Viren/Trojanern und Absicherung von Webhostingaccounts in den Blick nehmen. Wie der aktuelle Fall zeigt sind es ja bei der im Untergrund arbeitenden Pornomafia vor allem gehackte PCs und Webhostingaccounts, die als Mittel zur Verbreitung genutzt werden. Aber zugegeben sei, solche Mittel und Maßnahmen mögen in der Prävention langfristig erfolgreicher sein, sie versprechen dem BKA aber weder eine Aufgabe bei der Kontrolle über das Netz noch einschlägigen Politikern eine besonders glänzende Profilierungsmöglichkeit.

Man kann beides schützen: Informations- und Meinungsfreiheit im  Internet und Kinder. Auch zugunsten des Vereins „Save the Children“.

[Update: Beim Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur gibt es jetzt eine deutsche Übersetzung des Ursprungsbeitrags. ]